Zusage von Arbeitsstelle schon mündlicher Vertrag?

vom 30.07.2018, 00:05 Uhr

Herr Schmitz-Schulze sucht gerade Arbeit und hat nun auch schon einige Vorstellungsgespräche mitgemacht. Das vorletzte Vorstellungsgespräch war positiv und der Arbeitgeber verabschiedete sich mit Handschlag und der Zusage, dass er den Arbeitsvertrag zuschickt und er diesen dann vorbeibringen soll oder mit der Post zusenden soll.

Nun hat Herr Schmitz-Schulze ein besseres Angebot bekommen in einer Firma, die auch näher an seinem Wohnort ist. Diese könnte er per sofort antreten. Aber eine Bekannte von ihm meinte, dass er einen mündlichen Vertrag geschlossen hat und diesen einhalten muss und höchstens kündigen kann und dann muss er aber 4 Wochen einhalten.

Bei dem Vorstellungsgespräch war noch eine Sekretärin anwesend. Der potentielle Chef ist ab heute in Urlaub für ein paar Tage. Ihn kann er also nicht fragen. Wie schaut das denn nun aus? Muss man, wenn man noch kein Vertrag unterschrieben hat denn wirklich eine Kündigungsfrist einhalten oder kann Herr Schmitz-Schulze einfach telefonisch diese Stelle absagen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Formal ist dies rechtlich so in der Tat richtig, ebenso gilt bei einem mündlichen Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist des BGB von 4 Wochen. Eine verkürzte Kündigungsfrist, wie in der Probezeit nicht unüblich, muss zwingend schriftlich fixiert sein.

In der Praxis wird aber kaum ein Arbeitgeber Interesse daran haben, einen Arbeitnehmer in dieser Situation dennoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beschäftigen und zu entlohnen. Eine anderweitige Lösung abseits der formalen Kündigung dürfte daher eigentlich unproblematisch und ganz im Sinne des Chefs sein.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin gerade erstaunt darüber, dass es in Deutschland gleich eine Kündigungsfrist gibt. Bei uns in Österreich kann ein begonnenes Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit von vier Wochen ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden. Ich glaube sogar, wenn man den Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat.

Wir hatten einmal einen Fall einer Hilfskraft bei uns. Die war genau zwei Tage da und tauchte einfach nicht mehr auf. Sie rief beim Arbeitgeber an und sagte, dass sie nicht mehr kommen würde, weil sie etwas anderes gefunden hat. Ich denke nicht, dass sie schriftlich gekündigt hat.

Aber eigentlich stimmt es im Sinne, dass ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag ist. Es kommt dann natürlich auch darauf an, ob und wie viele Zeugen es für diesen Vertrag gibt. Steht es Aussage gegen Aussage wird es glaube ich für den Arbeitgeber auch schwierig nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer zugesagt hat.

Bei uns gibt es in diesen Fällen die Arbeiterkammer. Dort kann man unter der Woche jederzeit anrufen und sich über diverse Arbeitsrechtfragen informieren. Vielleicht gibt es bei euch in Deutschland auch so etwas? Ich würde mich sicherheitshalber absichern, bevor ich mich hier zu weit aus dem Fenster lehnen würde.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



nordseekrabbe hat geschrieben:Ich bin gerade erstaunt darüber, dass es in Deutschland gleich eine Kündigungsfrist gibt. Bei uns in Österreich kann ein begonnenes Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit von vier Wochen ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden.

Das gibt es in Deutschland ganz genauso, wobei in der Probezeit sogar innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann. Das gilt aber für beide Seiten. Man kann aber natürlich durch einen Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag davon abweichende Regelungen treffen und zum Beispiel die Probezeit verlängern oder auch ganz streichen.

Aber abgesehen davon gilt zwar rein juristisch schon, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist. Aber bei Sachen wie einem Arbeitsvertrag geht man in der Regel davon aus, dass dieser schriftlich fixiert wird. In der Praxis heißt dass dann, dass ein nicht unterschriebener Arbeitsvertrag in der Regel auch nicht bindend ist. Wenn man die Stelle gewollt hätte, dann hätte man ja auch unterschrieben.

Einfach anrufen und sagen, dass man doch eine andere Stelle gefunden hat oder es halt doch nicht passt und dann ist es auch gut. Da wird sich der potentielle Arbeitgeber zwar nicht darüber freuen, aber damit muss er dann halt leben. Genauso kommt es ja auch vor, dass nach so einer Aussage vom Chef, dann doch kein Arbeitsvertrag kommt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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