Zeuge Glaubwürdigkeit vor Gericht mit Vereidigung erbitten
Kann eigentlich ein Zeuge vor Gericht seine Glaubwürdigkeit durch eine Vereidigung erbitten? Kann ein Zeuge hingehen und direkt sagen, dass er unter Eid aussagen will um zu zeigen, dass er glaubwürdig ist und dann eventuell dem Angeklagten entweder helfen oder eben seine Schuld zu beweisen? Oder wer stellt den Antrag der Vereidigung? Wenn ein Zeuge gerne vereidigt werden will, muss das Gericht dem auch nachgeben oder kann das Gericht bzw. der Richter auch sagen, dass er keine Vereidigung haben will?
Über eine Vereidigung entscheidet letzten Endes immer der dem Verfahren vorstehende Richter. Ein Recht auf Vereidigung besteht deshalb nicht, auch wenn man darauf als Zeuge eventuell besteht.
Genau so wenig kann der Staatsanwalt oder Rechtsanwalt die Vereidigung eines Zeugen, des Geschädigten oder des Angeklagten erzwingen. Wie gesagt: Die Entscheidung obliegt immer dem vorsitzenden Richter.
Dieser entscheidet über eine Vereidigung anhand vieler verschiedener Faktoren. Häufig kommt es zu einer Vereidigung, wenn an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen berechtigte Zweifel bestehen. Die Vereidigung wird in solchen Fällen als zusätzliches Druckmittel gewählt, das ihn und seine Aussage doch näher an die Wahrheit bringen soll.
Zusammengefasst kann man sagen, dass eine Vereidigung immer dann stattfindet, wenn sich der vorsitzende Richter dadurch eine Vorteil für die Aufklärung oder einen höheren Wahrheitsgehalt erhofft. Ansonsten kommt es dazu eher nicht.
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