Zeigt ihr die Befreiung lieber beim Arzt oder der Apotheke?

vom 09.09.2018, 19:43 Uhr

Wenn man eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt hat, dann bekommt man ja einen Befreiungsausweis, mit dem man unter anderem auch die Rezeptgebühr nicht mehr bezahlen muss. Dann kann man den Ausweis direkt beim Arzt vorlegen, was durch den Wegfall der Praxisgebühr aber eigentlich nicht mehr zwingend notwendig ist. Trotzdem machen es die meisten Patienten zumindest bei uns in der Gegend schon so, damit auf dem Rezept die Befreiung auch direkt vermerkt ist.

Aber trotzdem gibt es noch einige Menschen, die den Befreiungsausweis lieber in der Apotheke zeigen, was ja auch in Ordnung ist, aber dann muss man ihn eben auch immer dabei haben, wenn das auf dem Rezept nicht vermerkt ist und man vielleicht auch keine Kundenkarte hat, auf der das gespeichert werden kann. Wie macht ihr das, wenn ihr eine Befreiung habt oder wie würdet ihr das machen? Findet ihr das angenehmer, das beim Arzt direkt für das ganze Jahr zu erledigen, oder würdet ihr sie lieber immer wieder in der Apotheke vorzeigen, weil auf dem Rezept angekreuzt ist, dass die Gebühr gezahlt werden muss?

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Man wird doch nur von der Gebühr befreit, wenn man die Zuzahlungsgrenze überschreitet. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

Da ich aber selten krank bin und abgesehen von Kopfschmerztabletten keine Medikamente brauche, betrifft mich diese Zuzahlungsbereiung gar nicht. Für mich spielt das Thema also sowieso keine Rolle und selbst wenn, würde ich nach Laune entscheiden, wie ich da handle.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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