Wo verbessert neue Tierschutz-Hundeverordnung die Haltung?

vom 04.02.2022, 22:52 Uhr

Während manche Hundebesitzer ihren Hund wie ein Familienmitglied behandeln und dem Haustier viel Aufmerksamkeit schenken, kommt der Hund bei anderen eindeutig zu kurz. Die Bundesregierung hat nun die Tierschutz-Hundeverordnung angepasst, um solche Missstände zu verringern.

Die neue Tierschutzverordnung gilt seit Januar 2022 und legt gesetzlich fest, wie die Hundehaltung und die Betreuung der Hunde, aber auch Hundezucht und Sozialisierung von Hundewelpen ablaufen soll.

Jedem Hund muss ausreichend Auslauf im Freien (außerhalb vom Zwinger) gewährt werden. Anbindehaltung von Hunden wird nun grundsätzlich verboten. Zweimal täglich insgesamt mindestens eine Stunde Gassi gehen ist für ausgewachsene Hunde in der Verordnung festgehalten. Außerdem muss eine ausreichende Betreuungszeit für den Hund gesichert sein, bei ausgewachsenen Hunden gibt es dafür keine Zeitvorgabe, bei Hundewelpen wird diese auf mindestens vier Stunden täglich festgelegt. Zusätzlich muss dem Hund künftig regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden.

Laut Tierschutzgesetz, § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB, werden Vergehen bzgl. der Missstände mit Geld- oder Freiheits­strafe bis zu drei Jah­ren geahndet, außerdem wird das Tier entzogen und ein Ver­bot ausgesprochen er­neut Tiere zu hal­ten.

Ich bezweifle jedoch, dass diese Regeln Tierhalter tatsächlich interessieren, die sich bisher auch nicht liebevoll um ihre Tiere gekümmert haben. Den Grund dafür sehe ich darin, dass das Ordnungsamt wohl kaum die Einhaltung der Regeln bei privaten Haushalten kontrollieren kann, oder wie seht ihr das? Inwiefern ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung tatsächlich kontrollierbar? In welchen Bereichen kann mit den neuen Regeln tatsächlich eine Verbesserung der Hundetierhaltung erreicht werden?

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich glaube eher weniger das ein Umdenken der Besitzer stattfinden wird, aber es wird sämtlichen Leuten, die Mitleid mit dem Tier haben leichter gemacht solchen Tieren auch zu helfen. Bisher konnte man ja nicht so viel machen und das Tier musste dann das ganze Leben da durch. Deswegen ist es schon eine Verbesserung, da man solche Tierhalter nun melden kann und diese eben bestraft werden und wenn jemand dann kein Tier mehr halten darf, wenn er Tiere vorher so behandelt hat, dann ist das ja positiv.

In meiner alten Heimat gab es viele Jahre einen höchst aggressiven Hund, der den ganzen Tag im Zwinger war und nur eine kurze Zeit mal durch den Garten durfte oder sich da immer mal rausgemacht hat. Das war sein einziger Auslauf, wenn er mal entwischen konnte oder ab und zu ein paar Minuten im Garten. Der Hund hat sogar gebissen, wenn er sich losgemacht hat und auf die Straße gerannt ist und dennoch hat man da nichts gemacht oder nichts machen können. Solche Tiere müssen einfach auch mehr Schutz erfahren, denn dem Hund würde ich das nicht vorwerfen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


EngelmitHerz hat geschrieben:Zusätzlich muss dem Hund künftig regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden.

Wie soll denn so ein Kontakt aussehen? Meine Schwester hat einen sehr alten Hund, der überhaupt keinen Kontakt zu anderen Hunden will. Den müssen sie immer rauszerren zum Gassigehen und zur Zeit schieben sie ihn in einer Art Kinderwagen, wenn sie selber Spazierengehen möchten.

Ich kenne mich zwar mit Hunden nicht so aus, aber ich finde die Regelungen etwas merkwürdig. Als ich ein Kind war, hatten wir einen Schäferhund. Wie hätten wir ihm einen Kontakt zu anderen Hunden ermöglichen sollen, wenn es in unserem Dorf keine anderen Hunde gab, die nur zum Vergnügen gehalten wurden? Die anderen Hunde waren Bauernhofhunde, die den Hof bewachten. Unser Hund hat immer den Schwanz eingekniffen und sich an uns geschmiegt, wenn wir beim Spazierengehen an einem bewachten Bauernhof vorbeikamen.

Und was heißt ausreichende Betreuungszeit? Heißt Betreuungszeit, dass der Hund nicht alleine ist? Oder dass man sich mit ihm beschäftigt? Ich finde das Gesetz zwar vielleicht gut gemeint, aber nicht kontrollierbar und etwas schwammig. Allerdings kenne ich den genauen Wortlaut nicht. Will man einer alten Oma ihren fetten überfütterten ebenfalls alten Hund wegnehmen, den sie schon zehn Jahre lang hat und der hauptsächlich in der Wohnung ist? Die Betreuung würde zwar stimmen, aber nicht der Kontakt zu anderen Hunden und der tägliche längere Auslauf.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^