Wie ungerechter Abmahnung vom Vermieter widersprechen?

vom 24.07.2022, 21:39 Uhr

Einige meiner Bekannten leben in demselben Häuserblock, der kürzlich modernisiert wurde. Hierbei wurden die Balkone neu gesetzt und die alten mit mehr Privatsphäre abgerissen.

Nun haben die neuen Balkone in allen Richtungen freie Sicht auf die Nachbarn und umgekehrt. Das führt in vielen Häusern zu Problemen, weil die Nachbarn einen ständig in Gespräche involvieren, der eine Nachbar ständig die Katze auf dem Balkon anlockt, der andere betrunken jeden anmacht und mehr.

Nun haben die Nachbarn in dem Häuserblock, circa 70 Parteien, sich mit einem Sichtschutz ausgestattet. Hiervon war die Vermietergesellschaft gar nicht begeistert und hat angemahnt, diese zu entfernen. Dem sind alle nachgekommen und haben dann einfach einen anderen Sichtschutz angebracht.

Leider scheint dies nicht erwünscht zu sein, sodass einige Mieter nun eine Abmahnung erhalten haben. Jedoch eine Abmahnung, die darauf zurückzuführen sei, weil Mieter/-innen die Entfernung des Sichtschutzes nicht zeitgerecht vollzogen haben.

Das bedeutet, dass am 15. des Monat Julis der Sichtschutz wegsollte und am 14 Juli jedoch die Kontrolle stattfand, wo einige den Sichtschutz noch angebracht hatten und deswegen nun abgemahnt wurden.

Nun wollen die Nachbarn dagegen vorgehen, aber so recht weiß keiner wie. Dabei fiel mir auf, dass selbst ich nicht weiß wie und wollte daher mal fragen, ob Ihr überhaupt wisst, wie man der Abmahnung des Vermieters widerspricht und worauf dabei zu achten ist? Gibt es da so etwas wie ein Vorgehensprotokoll?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Na das einfachste ist doch einfach man geht mit dem Problem zum Mieterbund. Da kriegt man ja die konkretesten Hilfestellungen ob so etwas überhaupt berechtigt ist und wenn nicht wie man ein Widerspruchs Schreiben am besten verfasst.

Natürlich kann ja auch jeder ganz alleine einfach einen kurzen Brief aufsetzen Widerspruch darüber schreiben und anmerken, dass die entsprechenden Maßnahmen zum Entfernen des Sichtschutzes fristgerecht durchgeführt wurden. Ob das dem Vermieter reicht, weiß ich aber nicht. Wichtig wäre erst einmal, dass man es beweisen kann, dass zum Stichtag alles umgesetzt war.

Ansonsten passiert aber wohl eh nicht viel. Der Mieter ist ja in keinem seiner Rechte verletzt worden, nur weil er eine unberechtigte Abmahnung bekommen hat. Also mehr als die Abmahnung zurücknehmen oder als ungültig zu erklären, wird man eh nicht erreichen können.

Ich denke Ziel sollte es einfach für beide Seiten sein, sich gütlich zu einigen. Die Maßnahmen sind ja umgesetzt worden. Stellt sich halt nur die Frage wie gut oder schlecht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist. Ist es eh schon ziemlich schlecht, würde ich persönlich eher den Weg über den Mieterbund gehen und dann gleich gesammelt Schreiben an der Vermieter schicken.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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