Wie oft Parkettversiegelung und gleich Mietersache?
Familie Saubär wohnt in einem kleinen Häuschen zur Miete. Im Wohnzimmer lag schon bei Einzug vor 4 Jahren Parkett, welcher wohl auch frisch versiegelt war, laut Vermieter. Nun war der Vermieter in der Wohnung, weil er nach den Heizkörpern geschaut hat und sah den Parkettboden und meinte, dass Familie Saubär doch mal den Boden versiegeln lassen sollte. Das wäre ihre Aufgabe, weil sie ja die Wohnung gemietet haben.
Da Familie Saubär dort, wo man viel läuft und wo die Kinder sich viel aufhalten auch einen Läufer liegen haben, hat die Familie gar nicht bemerkt, dass das Parkett nicht mehr ok sein soll und finden auch selber nicht, dass man sehr viel Gebrauchsspuren sieht. Der Vermieter besteht aber drauf.
Nun hat Familie Saubär sowieso vor in ca. 2 Jahren auszuziehen. Nun meinte ein Bekannter der Familie, dass sie das hinziehen sollen mit der Versiegelung, da sie sowieso bei Auszug neu versiegeln müssen. Aber auch das war der Familie neu und es steht auch nicht im Mietvertrag. Andere wiederum meinen, dass so eine Klausel sowieso nicht wirksam wäre, weil es immer Sache des Vermieters ist, dass das Parkett versiegelt wird.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss Familie Saubär wirklich regelmäßig versiegeln? Wenn ja, wirklich schon nach 4 Jahren oder wäre es sogar eher schon dran gewesen? Wer muss die Kosten übernehmen? Mieter oder Vermieter und ist es richtig, dass man bei Auszug den Parkettboden versiegeln muss, nur weil er neu versiegelt war, als Familie Saubär eingezogen ist?
Ich habe gerade ein sehr interessantes
Gerichtsurteil entdeckt, was ein wenig zu diesem Beitrag passt. Hier haben die Richter nämlich entscheiden, dass die Versiegelung des Parketts zur Instandhaltung gehört und dass dadurch bedingt niemals der Mieter dafür zuständig ist, sondern der Vermieter. Daher wäre mir das egal, was der Vermieter sagt, ich würde das Parkett nicht mal kurz vor dem Auszug in zwei Jahren versiegeln lassen. Das würde ich gar nicht einsehen, zumal das eine Menge Geld kostet.
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