Widerruf und Rücktritt von Mietvertrag
Normalerweise kann man von einem Mietvertrag nicht zurücktreten sobald man ihn unterschrieben hat. Selbst, wenn man noch nicht in die Wohnung gezogen ist. So habe ich es jedenfalls mal gehört. Aber neulich habe ich gelesen, dass es unter gewissen Bedingungen doch gehen soll. Nämlich dann, wenn vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder das Fernabsatzrecht greifen sollte. Näher erklärt wurde das nicht. Nun frage ich mich, wann ein Fernabsatzrecht greift und was das ist. Welcher Vermieter schreibt in den Mietvertrag ein Rücktrittsrecht?
Sind diese Bedingungen eher theoretisch, weil praktisch diese Bedingungen gar nicht greifen? Manchmal kommt es ja vor, dass man den Mietvertrag unterzeichnet und es werden einem andere Möglichkeiten geboten und möchte dann die Wohnung nicht mehr haben. Muss man da normal kündigen und drei Monate Miete in der Wohnung zahlen?
Hier kann man auch von einer Rücktrittsklausel im Mietvertrag lesen, leider wird das nicht näher erläutert. Ich kenne es überhaupt nicht so, dass eine derartige Floskel in den Mietvertrag eingebaut wird und glaube auch nicht, dass sich ein Vermieter freiwillig darauf einlassen würde. Ansonsten kann man vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Wohnung nicht pünktlich übernommen werden kann, da der Vormieter zum Beispiel die Übergabe nicht vertragsgemäß ausgeführt hat.
Also ein Rücktritt vom Mietvertrag ist meist sehr schwer möglich und wird auch vor Gericht oft zugunsten des Vermieters entschieden. Aus Sicht des Vermieters ist dies aber auch verständlich, denn es fallen für eine Vermietung immer Kosten an, welche sich erst nach ca.einem Jahr Miete amortisiert haben.
Wir haben selbst den Fall schon erlebt, in unseren Verträgen ist ein 12-monatiger Kündigungsausschluss vereinbart. Eine Mieterin mit sehr gutem Einkommen hat einen Vertrag unterschrieben, konnte diesen dann aber aufgrund einer beruflichen Versetzung nicht antreten. Nach beiderseitigen Rechtsberatungen war schnell klar, dass die Miete selbst in diesem Fall gezahlt werden muss, denn der Vermieter darf nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Wir haben uns dann so geeinigt, dass ein neuer Mieter gesucht wurde und die alte Mieterin die dafür entstandenen Kosten zu tragen hat.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern? 1027mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: Ampelmännchen · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Familie & Kinder
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern?
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren? 3988mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von pattyblack
Forum: Schule, Ausbildung & Studium
- Angst haben, bei Texten für Uni versehentlich zu plagiieren?
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land? 2572mal aufgerufen · 19 Antworten · Autor: damomo · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land?
- Nicht mit jemandem essen gehen wollen der Veganer ist? 1627mal aufgerufen · 14 Antworten · Autor: Crispin · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Essen & Trinken
- Nicht mit jemandem essen gehen wollen der Veganer ist?
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien 3287mal aufgerufen · 16 Antworten · Autor: Federmäppchen · Letzter Beitrag von mittenimleben7
Forum: Film & Fernsehen
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien
