Wegen Schwangerschaft kein Urlaubssemester nehmen?

vom 09.04.2019, 08:19 Uhr

Eine Bekannte von mir ist während des Studiums ungeplant schwanger geworden. Entbindungstermin ist wohl in etwas über zwei Monaten. Jedenfalls hatte sie eigentlich vor, ab April ein Urlaubssemester zu beantragen und die Prüfungen dann nach Lust und Laune doch noch abzulegen.

Ihr wurde dann aber kürzlich mitgeteilt, dass sie dann von den Prüfungen ausgeschlossen wäre, wenn sie während dem Urlaubssemester schwanger wäre. Daher wäre es schlauer, das Urlaubssemester nach der Entbindung zu beantragen, wenn überhaupt. Dass man wegen der Schwangerschaft dann keine Prüfungen im Urlaubssemester ablegen darf, wusste ich so gar nicht, weil mich das nie betroffen hat. Ist das durchaus übliche Praxis? Oder ist das eher ungewöhnlich?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich kenne es so, dass das Urlaubssemester jetzt nicht unbedingt etwas mit der Schwangerschaft zu tun haben muss. Aber man kann durch Schwangerschaft eines beantragen. Prüfungen kann man im Urlaubssemester keine ablegen. Zumindest war es zu meinen Studienzeiten in Österreich so.

Sie würde auch auf die Unterstützung von Müttern mit Kindern verzichten. Damals war das Stipendium für Studenten mit Kind so bei die 600 Euro. Ich glaube sogar etwas mehr. Dann kam noch die Familienbeihilfe mit ca. 200 Euro dazu. Das sind als Student schon mal 800 Euro. Mit den sonstigen Vergünstigungen wäre es nicht gut darauf zu verzichten. Insbesondere, wenn es nicht geplant war und man dann ja jeden Cent braucht.

» TinaPe » Beiträge: 451 » Talkpoints: 13,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kenne es auch so, dass man generell nicht im Urlaubssemester Prüfungen antreten kann. Das ist so weit ich weiß unabhängig davon ob man schwanger ist oder nicht. Wenn es nun aber noch ein bisschen hin ist, sollte man sich vielleicht eher die Zeit nach der Geburt frei nehmen, weil man nicht weiß wie man entbindet und ob man dann auch schnell einen Weg findet wie das Kind unterkommt oder betreut wird, wenn man zum Studium geht und dann auch lernt.

Nach der Geburt bekommt man ja auch Geld, welches das Ganze etwas leichter macht, wenn man Student ist. Wenn man das Kind nach der Geburt selber betreut bekommt man mindestens 300 €, wobei das vom vorherigen Verdienst abhängig ist und man durchaus mehr bekommt, wenn man das ganze Jahr vorher gearbeitet hat. Ansonsten gibt es ja auch noch Kindergeld nach der Geburt des Kindes. Deswegen kann man es sich sicherlich auch leisten etwas zu Hause zu bleiben und dann macht das Urlaubssemester auch mehr Sinn.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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