Wegen Hundesteuererhöhung eine Beschwerde einreichen?

vom 31.01.2019, 13:26 Uhr

Bei uns wurde die Hundesteuer erhöht. Eine Bekannte, die in der Nähe wohnt und einen Hund hat, regt sich sehr darüber auf und meinte, dass sie bei der Verbandsgemeinde anrufen und sich beschweren würde. Wenn das nichts bringt, würde sie auch nochmal eine schriftliche Beschwerde einreichen.

Ich denke, dass sie sich die Mühe sparen kann und so eine Beschwerde gar nichts verändern wird. Die Hundesteuer wird ja vom Ort bzw. der Gemeinde festgesetzt und ich denke, dass es nichts nützen würde, wenn man sich da beschweren würde.

Könnt ihr nachvollziehen, dass jemand wegen einer Erhöhung der Hundesteuer Beschwerde einreichen möchte? Kann man sich das nicht gleich sparen? Bringt das überhaupt etwas? Hat man da eine Chance, dass die Beschwere irgendwas bewirkt?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich kann nachvollziehen, das man sich über eine höhere Hundesteuer ärgert. Aber die Hundesteuer ist eine Gemeindesatzung, gegen die eine Beschwerde nichts bringt. Da müsste man eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht gegen den Ratsbeschluss einreichen. Oder man strebt ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung an. Das wird nur nichts bringen.

Wenn man so etwas vermeiden möchte, muss man aktiv werden, Mitstreiter und Argumente sammeln und die Ratsmitglieder bearbeiten. Das kann funktionieren und kostet viel Zeit und kaum Geld.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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