Wegen Bierdusche Anzeige erstatten?
Eine Bekannte von mir hat vor einigen Tagen in der Bahn etwas erlebt. Sie hat sich wohl in die Bahn gesetzt, wobei in der Nähe wohl eine halbvolle Dose Bier gestanden haben soll. Irgendwann stieg wohl eine andere Frau ein, hat sich neben meine Bekannte gesetzt, die Dose gesehen und den Inhalt kurzerhand über den Kopf meiner Bekannten ausgeschüttet. Es kam also zu einer "Bierdusche", wenn man das so nennen kann.
Meine Bekannte meinte, sie wäre schon seit über 13 Jahren mit dieser Linie gefahren zur Arbeit und es wäre nie etwas passiert. Nun ist sie wegen dieser Aktion total verunsichert, möchte die Bahn boykottieren und denkt sogar darüber nach, die fremde Frau anzuzeigen. Dass sie aufgebracht ist kann ich ja gut verstehen.
Aber was soll eine Anzeige wegen einer "Dusche" bringen gerade wenn es keine Verletzungen in dem Sinne gegeben hat? Körperverletzung sieht nach meiner Definition anders aus, aber gut, ich bin kein Jurist. Würdet ihr nach einer "Bierdusche" eine Anzeige erstatten? Würde das überhaupt einen Effekt nach sich ziehen oder würde das wegen Belanglosigkeit eingestellt werden von der Polizei her?
Ich sehe das durchaus als Körperverletzung. Wenn ich mit einer Bierdusche versehen werde und danach noch irgendwo hin muss und auch unterwegs bin um nach hause zu gehen, ist es für mich schon verletzend, dass ich stinke wie ein Brauereipferd und aussehe wie ein nasser Pudel. Das ist eine Körperverletzung auch wenn es nur psychische Verletzung ist. Ich würde diese Frau auch anzeigen und hätte wohl auch direkt die Polizei gerufen. Denn normal ist das ja wohl nicht, dass einfach einer aus keinem ersichtlichen Grund mir Bier über den Kopf schüttet.
Außerdem würde ich die Frau auch auf Schadenersatz verklagen. Denn die Klamotten sind ja mit Bier versehen und müssen gereinigt werden, Für mich ist es eine Körperverletzung plus Sachbeschädigung. Da das Bier ja wahrscheinlich auch die Sitze der Bahn verunreinigt hat, ist es auch rechtens, wenn die Bahn da einen Schadenersatz haben will.
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