Wann stehen Schüler unter Notenschutz?

vom 26.04.2018, 07:37 Uhr

Ich habe vor kurzem gelesen, dass Legastheniker als Schüler einen besonderen Schutz genießen sollen. So sollen sie unter Notenschutz stehen, das heißt, dass Lehrer in diesen Fällen ihre Rechtschreibung nicht benoten dürfen.

Wie bekommt man aber diesen Notenschutz? Muss man da irgendwie beweisen durch ein Gutachten oder so, dass das Kind Legatheniker ist? Bei welchen Problemen können Schüler noch Notenschutz bekommen? Wer regelt das?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Genau, das stimmt auch. Legasthenie oder auch die Lese- und Rechtschreibschwäche ist eine Krankheit und dafür kann ja der Schüler an sich nichts. Das ist einfach eine genetische Disposition, der Betroffene hat hier Probleme bei der visuellen und auditiven Verarbeitung der Wahrnehmung.

Natürlich gibt es hier auch Therapieansätze und teilweise verbessern sich die Schüler und je nachdem wie stark ausgeprägt die Disposition ist, kann es auch sein, dass man die Schwäche dem Betroffenen gar nicht mehr anmerkt. Jedoch sollte man immer bedenken, dass es eine Krankheit ist und man denjenigen nicht durch üben, üben, üben heilen kann.

Diesen Notenschutz bekommt man, indem man vom Arzt oder Psychologen eben die Bestätigung bei der Schule abgibt, dass das Kind diese genetische Disposition hat. Danach wird dann bei diesem Schüler alles gezählt außer die Rechtschreibung. Generell gibt es diesen Notenschutz bei allen Lernbehinderung in irgendeiner Art und Weise. Natürlich geht das nur, wenn man entsprechende Dokumente vorlegen kann, dass der Schüler auch wirklich betroffen ist

Gerade im späteren Schulverlauf ist diese Schwäche eigentlich gar nicht mehr so schlimm. In der Grundschule werden ja noch viele Diktate geschrieben, da ist das dann noch präsenter, aber wenn dann in den erweiterten Schulen Klassenarbeiten geschrieben werden, dann bekommt man ja auf die Grammatik und Rechtschreibung sowieso nur noch 2 von 15 Punkten. Diese bekommt der Schüler dann mit entsprechendem Nachweis auch einfach angerechnet und somit gibt es hier dann keine Probleme mehr.

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» Shani » Beiträge: 66 » Talkpoints: 51,46 »


Den Begriff "Notenschutz" finde ich an dieser Stelle nicht ganz zutreffend. Natürlich gibt es immer wieder mal Schüler, die eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ähnliches hat. Allerdings heißt das nicht, dass die Schüler dadurch per se keine Note für die Rechtschreibung oder ähnliches bekommen. Das würde ja lediglich bedeuten, dass Deutsch-Arbeiten anders benotet werden würden. Aber die Probleme bestehen doch nicht allein im Fach Deutsch.

Mathematik-Arbeiten werden mit jeder Jahrgangsstufe ja auch immer textlastiger. Dann tauchen auch hier Probleme auf. Daher entscheidet eine Klassenkonferenz über einen Nachteilsausgleich für den betreffenden Schüler bzw. die betreffende Schülerin. Bei uns gibt es dann selten einen wirklichen "Notenschutz" für den Schüler (für die bessere Lesbarkeit verwende ich jetzt nicht immer beide Formen).

Es werden dann u.a. Maßnahmen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die zusätzliche Verwendung eines Dudens beschlossen. In niedrigen Jahrgangsstufen wird auch mal beschlossen, dass die Rechtschreibung nicht zu sehr ins Gewicht fallen darf. Allerdings wird dieser Nachteilsausgleich mit der fortschreitenden Jahrgangsstufe auch immer weiter abgemildert.

Denn ein Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ähnlichem soll in der Schulzeit lernen damit umzugehen. Er soll also lernen mit Hilfsmitteln das Bestmögliche aus sich herauszuholen. Denn allerspätestens in einer Bachelor- oder Master-Arbeit gibt es keinen Nachteilsausgleich mehr. Bis dahin sollte er in der Lage sein, seine Bachelor-Arbeit zu schreiben und mit Hilfe eines Dudens anschließend zu korrigieren.

» pejosh » Beiträge: 19 » Talkpoints: 10,08 »



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