Voraussetzung und Ablauf einer Einbürgerung in Deutschland

vom 04.10.2018, 15:29 Uhr

Wie verläuft eigentlich eine Einbürgerung? Man muss ja sicherlich einen entsprechenden Antrag bei der Ein­bürgerungs­behörde stellen. Ab welchem Alter kann oder muss man so einen Antrag dann selbst stellen? Sind auch minderjährige Kinder für den eigenen Antrag zuständig oder immer die Erziehungsberechtigten. Wenn auch minderjährige so einen Antrag selbst stellen können, ab welchem Alter?

Wie läuft es dann nach Antragstellung weiter? Was kostet so ein Antrag und kostet das dann pro Kind das gleiche oder sind Kinder da günstiger, wenn man den Antrag für diese mit stellt? Wenn die finanzielle Situation es nicht erlaubt diesen Antrag zu stellen, kann die Behörde dann Ratenzahlung annehmen oder ganz von der Gebühr absehen? Wann ist das dann der Fall? Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung erfüllt sein?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß, dürfen Eltern schon vor dem 16. Lebensjahr für ihre Kinder den entsprechenden Antrag stellen, diese einbürgern zu wollen. Während ab 16. Jahre der Antrag derweil alleine ausgefüllt werden kann. Das bedeutet also, dass hier wohl auch tatsächlich Minderjährige und nicht Volljährige Personen bereits eingebürgert werden können.

Voraussetzungen sind u.a ein zeitlich nicht begrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zudem sollte man wohl acht Jahre schon in Deutschland gewesen sein beziehungsweise sich in den letzten Jahren hauptsächlich hier aufgehalten haben. Die Rechtsordnung sollte man anerkennen sowie kennen. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist ebenso eine Voraussetzung und die Akzeptanz beziehungsweise das Bekenntnis zum Grundgesetz.

Soweit ich weiß, muss auch eigentlich die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Es sei denn, es können Gründe vorgelegt werden, wieso dies nicht der Fall sein sollte. Auch Deutsch sollte man natürlich entsprechend sprechen können.

Ob es Ablaufzeiten gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das BAMF schreibt dazu bestimmt etwas. Doch wenn ich mir die Anforderungen anschaue, frage ich mich wirklich, wieso einige ihre Einbürgerung bekommen haben. Aber in Deutschland wundert mich nichts mehr.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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