Verleumdung und üble Nachrede nur durch Zeugen nachweisbar?
X hat nun endgültig die Nase voll. Nachdem Y immer wieder bei ihr auf Besuch war und vertraute Dinge weiter erzählt oder einfach umgedreht hat, endet nun die kurze Bekanntschaft durch das Einschalten des Rechtsanwaltes von X gegenüber Y. Nun ist aber das Problem, dass X überhaupt keine Beweise in der Hand hat, da Y die anderen Beteiligten Z und A so negativ mit der üblen Nachrede über X beeinflusst hat, dass Z und A Y mehr glauben, als X.
Nun stellt sich die Frage, was nun X in dieser Situation für Möglichkeiten hat, außer den Zeugen A und Z, die X ja offensichtlich so oder so nicht für sich gewinnen kann. Wie verhält man sich bei einer üblen Nachrede und Verleumdung? Was für gesetzliche Möglichkeiten hat X, um die Verleumdung und üble Nachrede von Y gegenüber A und Z nachzuweisen?
Wenn das Ganze schon beim Rechtsanwalt ist, wird der Rechtsanwalt von X bestimmt auch gesagt haben, dass man schon Zeugen braucht. Sonst kann ja jeder sagen, dass jemand anderes was falsches gesagt hat und übel nachgeredet hat. Wenn es da keinen gibt, der sagt, was der Gegner gesagt haben soll, sieht das schon blöd aus.
Wo hat Y denn was erzählt? Wenn X diese Menschen ausfindig macht und diese für ihn aussagen, dann ist es doch klar. Irgendwoher muss ja X wissen, dass Y was gesagt hat. Wenn Y aber nur das weiter gesagt hat, was X ihr anvertraut hat, ist es keine üble Nachrede und keine Verleumdung. Dann hat Y nur das Vertrauen missbraucht.
Also Z und A sind gute Bekannte und stehen teilweise sogar in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu X. Y hat aber teilweise Dinge, die Y selber gemacht hat, erzählt, dass X sie gemacht hätte. Geld geliehen beispielsweise und so weiter und so fort. Und das entspricht ja nicht der Wahrheit. Vielmehr war es so, dass X Y Geld ausgeliehen hat, welches sie nicht mehr zurück bezahlt hat. Also ist es doch eine Art Verleumdung, weil es ja nicht stimmt, was Y erzählt, was X angeblich gemacht hat.
Gerade wenn es um Sachen geht wie Geld leihen, das nicht zurück gezahlt wurde wird es ja schwierig das auch nachzuweisen oder gab es Zeugen bei der Aktion? Wurde etwas schriftlich festgehalten in so einer Art Vertrag, in dem auch geschrieben steht, wann das Geld und unter welchen Voraussetzungen (Ratenzahlung etc.) zurückgezahlt werden muss? Wenn nicht, hat X ganz schön blöde Karten, denn die Wahrheit zu beweisen wird schwer, wenn alles im stillen Kämmerlein geregelt worden ist.
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