Probezeit beim Autofahren, bis wann?

vom 02.12.2009, 23:32 Uhr

Es ist ja so, wenn man den Führerschein im jungen alter macht hat man ja noch Probezeit, wie lange geht die allgemein oder bis wann ist die. Wie ist das überhaupt mit der probezeit, hat man die nur bis zu einem gewissen Alter oder bekommt man die Jahre auch, wenn man schon 60 ist?

Außerdem ist es ja so, wenn man in der Zeit sich etwas zu Schulden kommen lässt wird das ja viel höher geahndet. Wie viel höher würde ich gerne wissen und ab wann ist da dein Führerschein weg?

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» aannii » Beiträge: 697 » Talkpoints: 11,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hi,

generell ist es so, dass man zwei Jahre den Führerschein auf Probe hat. Da spielt das Alter überhaupt keine Rolle. Lässt du dir etwas zu Schulden kommen, so kann die Probezeit auch auf vier Jahre verlängert werden. Bei einem Verkehrsverstoß komm noch ein Aufbauseminar dazu.

Wann begeht man einen Verkehrsverstoß? Dies kann eine Geschwindigkeitsmissachtung über 21 km/h sein. Dann bekommst du auch einen Punkt in Flensburg und 40 Euro Strafe. Dazu zählt auch das Überfahren einer roten Ampel, falsches Überholen und Vorfahrtmissachtungen. Dies führt dazu, dass deine Probezeit verlängert wird und du an einem Aufbauseminar teilnehmen must.

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» NathKath88 » Beiträge: 375 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


NathKath88 hat ja schon geschrieben, dass das Alter des Führerscheinneulings keine Rolle spielt. Ebenso unwichtig wäre die Tatsache, dass ein Führerscheinneuling den Schein z.B. zum wiederholten Male gemacht und ausgestellt bekommen hat. Die Probezeit ist dann auch immer zwei Jahre ab der Ausstellung.

Was ich nicht verstehe, ist die daraus resultierende Sorge. Ganz unabhängig von der Probezeit sind Verkehrsverstöße doch kein Ziel und es erstaunt mich, wenn Leute versuchen, am Limit zu fahren. Quasi immer die Frage im Vordergrund steht, wie weit man zu weit gehen kann.

Es müssen schon schere Verstöße begangen werden, bevor der Führerschein weg ist. Und davor bekommt man die Warnung immer noch schriftlich mit. Außer bei Verstößen, die den Einzug sofort vorsehen. Aber da spielt eine Probezeit auch keine Rolle.

Es kann während der Probezeit aber zur Anordnung von Aufbauseminaren kommen. Ebenso wie zur Verlängerung der Probezeit. Dies halte ich aber für wenigstens unproblematisch, weil ich mir sicher bin, dass sich jeder Fahrer und jede Fahrerin mal vertun kann, so dass es zu einer entsprechenden Überschreitung kommt. Aber spätestens nach der ersten Ahndung sollte jede Fahrt mit einem Höchstmaß an Konzentration durchgeführt werden, so dass es in Zukunft zu keiner Überschreitung kommen muss.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Mich verwundert auch, wieso alle meinen, dass nach Beendigung der Probezeit wohl eher Verkehrsverstöße gemacht werden können. Das ist doch kein Freifahrtsschein um andere zu gefährden?!

Die Probezeit gilt immer 2 Jahre - vollkommen egal ist dabei, wie alt man ist oder wann man den Führerschein gemacht hat. Dies kann sich auch ganz leicht erhöhen, wenn man sich innerhalb dieser 2 Jahre was zu Schulden kommen lässt, wie du es so schön ausgedrückt hast. Dann verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre, wobei man das was du schon rum hast, abzieht.

Weiterhin darfst du dann ein Aufbauseminar machen und dafür auch tief in die Tasche greifen. So solltest du den dir nichts zu Schulden kommen lassen, wo es Punkte gibt. Generell empfiehlt es sich schon, wenn man sich mal den Bußgeldkatalog zu Gemüte führt.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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