Was passiert bei einer Anzeige wegen Beleidigung?

vom 07.10.2009, 01:52 Uhr

Ich hätte da einmal folgende Frage, der ich zunächst eine kurze Situationserklärung vorausschicke. A und einige andere Fahrgäste eines Zuges werden ziemlich übel von einem anderen Fahrgast B beschimpft. Dieser lässt auch noch einige andere mehr oder minder dreiste Karlauer vom Stapel, so dass ihn der Lokführer nach fast handgreiflicher Diskussion vor die Tür setzt und die Polizei verständigt. Er sagte auch, alle Fahrgäste die beleidigt wurden, mögen wenn sie wollen ihre Daten bei ihm hinterlassen, er würde in jedem Fall eine Anzeige gegen die Person B schalten.

Meine Frage ist nun: Was kommt auf diesen Störenfried B denn nun alles zu? B war zur Tatzeit alkoholisiert, eventuell unter Drogen und war beleidigend und bedrohend (kam bis auf wenige Zentimeter aggressiv auf Personen zu, hob Fäuste etc.). Wie hoch können da die Geldstrafen sein und vor allem wo wandern die hin? Einfach in die Staatskasse? An gemeinnützige Institutionen? Bei Strafverfahren wird ja niemandem Geld zugesprochen, da ist eine Zivilklage mit z.B. Nachweis von Schadensersatzansprüchen nötig, richtig?

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich denke mal, das diese Anzeige irgendwann eingestellt wird, weil sie nicht so wichtig ist für die Öffentlichkeit. Was geht z.b mich hier, hunderte Kilometer entfernt an, wenn ein alkoholisierter Junkie in Berlin irgendwen beleidigt. Da ist mangelndes öffentliches Interesse meist Einstellungsgrund. Sollte er eine Strafe bekommen, dann wirds es sicherlich eine Auflage sozialer Arbeitsstunden oder Geldstrafe. Sicherlich könnte die Bahn auch ein "Hausverbot" aussprechen, doch ich zweifle daran, dass dieser jenige sich daran halten würde und das wäre auch nicht einfach zu kontrollieren. :)

Eine Zivilklage mit Schadensersatzansprüchen wird es wohl eher nicht geben. Das geschieht nur, wenn er z.b. in der Bahn randaliert hat, Sachen zerstörte oder halt Personen verletzte. Aber selbst dann wird meist eingestellt. Der arme hatte sicherlich eine schwere Kindheit und war ja ausserdem alkoholisiert. Leider straft sojemanden unser Gesetzgeber nicht wirklich ab dann. Deswegen werden ja auch oft Mörder weniger hart bestraft als Steuersünder.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo Mandylein,

Danke für den Versuch einer Antwort. Was ist, wenn die Person nicht nur beleidigt und bedroht hat, sondern auch eine Bierflasche nach einem Fahrgast auf dem Bahnsteig geworfen hat, die zwar nicht getroffen aber dort zerschellt ist? Das wäre ja dann versuchte Körperverletzung.

Die Person wird dann von der Polizei abgeführt und kaum eine halbe Stunde später werden Zeugen per Telefon vernommen. Denkst du dann immernoch, dass derjenige straffrei ausgeht? Das war doch bestimmt nicht das erste mal das dieser Typ sich etwas in die Akte schrieben lässt.

Und wo bitte ist jetzt in diesem Fall fehlendes öffentliches Interesse? Es wurde ein ganzer Zug belästigt, bedroht, der Zugführer beinahe verprügelt. Gerade solche Dinge sind doch extrem in öffentlichem Interesse, denn so jemand macht so etwas doch immer wieder!

Und dass berechtigte (!) Schadensersatzklagen abgewiesen werden, ist ja wohl auch ein Hohn. Es werden mit Sicherheit viele solcher Klagen abgewiesen, weil sie eine Art Racheklagen sind, man will einem Menschen eins auswischen oder Geld aus irgendeiner Sache schlagen. Zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall. Dann muss man aber schon extreme Fahrlässigkeit dem Verschulder nachweisen, denn ansonsten gehen Richter nunmal pauschal davon aus, dass man sich mit dem Betrieb eines Fahrzeuges nunmal pauschal in Gefahr begibt und mit einem Unfall rechnen muss. Leichte Fahrlässigkeit begründet deswegen in der Regel noch keine Schadensersatzansprüche, so meine ich zumindest als Laie zu wissen.

Schade dass dein Glaube an unser Rechtssystem so schlecht ist, dass du denkst, dass Mörder weniger bestraft werden als Steuersünder. Vielleicht solltest du Richterin und Henkerin in einer Person werden, dann wird alles besser. Aber das würde in ein anderes Thema gehören und gerät hier sonst offtopic!

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@Mandylein
Da spricht wieder das Muster "Meinung, aber keinerlei Ahnung"!

Mandylein hat geschrieben:Ich denke mal, das diese Anzeige irgendwann eingestellt wird, weil sie nicht so wichtig ist für die Öffentlichkeit. Was geht z.b mich hier, hunderte Kilometer entfernt an, wenn ein alkoholisierter Junkie in Berlin irgendwen beleidigt.

Eine sehr interessante Definition von öffentlichem Interesse! Dieser Begriff ist zwar nicht fest definiert, aber mit der Annahme gibt es fast gar kein öffentliches Interesse, nur so. Da sollte man auch von alleine drauf kommen. Öffentliches Interesse kann grundsätzlich immer dann bestehen, wenn nicht nur der persönliche Wirkungskreis eines Täters / Opfers betroffen ist, sondern mehrere, möglichst diesem fremde Personen (= Öffentlichkeit).

Heißt simpel gesagt: Hau ich meinem besten Freund eine auf`s Maul ist das eher privat, mach ich das beim Nachbarn oder irgendjemandem in der Stadt sieht das ganz anders aus.

Mandylein hat geschrieben:Deswegen werden ja auch oft Mörder weniger hart bestraft als Steuersünder.

Natürlich, bitte erbringe mal einen Beweis für diese Aussage. Was in der Bild steht stellt noch lange nicht den Alltag dar und mir persönlich sind noch keine Steuersünder in der Menge begegnet, die zu Haftstrafen häufiger über 10 - 15 Jahren verurteilt wurde was bei Mord, wenn man nach dem statistischen Durchschnitt geht, die Regel ist.

Aber da Du hier wohl Insiderwissen besitzt, welches eindeutig belegt, dass Steuersünder härter als Mörder bestraft werden, kannst Du das ja gerne an den Mann bringen - ich würde es bis dahin eher als dreist gelogen abtun.

Zum Fall: Hier mangelndes öffentliches Interesse zu konstruieren und nur die Zivilklage offen zu lassen, da muss man aber sehr kreativ werden ;). Beleidigung und Nötigung kann man hier ins Spiel bringen gegenüber mehren, nicht privaten Personen. Als mindernd kann natürlich der Drogeneinfluss angesehen werden - was konkret auf ihn zukommt hängt von mehr Details ab - Beispiel: "Du Spinner." ist weniger teurer und ehrverletzender als "Du dreckige Hure.". Dazu kommt der Grad der Nötigung und welche Drohungen ausgestoßen wurden, auch hier: "Du bekommst gleiche eine!" mit einem Lachen hat eine andere Schwere als "Ich bring Dich um!" mit einem Messer in der Hand.

Die Geldstrafen aus Strafverfahren werden je nachdem an gemeinnützige Organisationen abgegeben - die meisten Gerichte führen hierzu Listen mit diesen, an welche diese verteilt werden. Bei einem Zivilprozess sieht das natürlich anders aus, hier klagt man ja selber auf Schadenersatz, der einem zugesprochen werden soll als Ausgleich für das zugefügte Leid.

Ob eine Klage abgewiesen wird oder nicht ergibt sich aus dem Sachverhalt. Sollte dieser begründet sein, dann natürlich nicht. Prinzipiell kann jeder jeden verklagen - ob er Recht bekommt ist eine andere Sache. Mal als Beispiel: Wenn ich meine, dass mein Nachbar mich beleidigt hat oder dieser seinen Gartenzaun 20 cm auf meiner Grundstücksgrenze errichtet hat kann ich natürlich damit vor Gericht gehen - nur sollte man es dann auch beweisen können ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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