Preispolitik: Mindestabnahmemenge/Mindermengenzuschläge

vom 18.09.2009, 20:11 Uhr

Mindestabnahmemenge
Für ein Unternehmen verursachen kleine Abnahmemengen (zum Beispiel bei Heizöl) die gleichen Verwaltungskosten bzw. Betriebskosten wie große Abnahmemengen, doch sie bringen weniger Kostendeckung durch den Preis. Da ein Unternehmen das verhindern will, kann der Hersteller mit dem Abnehmer Mindestabnahmemengen vereinbaren, denn so werden die Kosten des Unternehmens besser gedeckt.

Mindermengenzuschläge
Wenn der Hersteller eines Produktes den Abnehmer nicht dazu zwingen will, eine Mindestabnahmemenge einzuhalten, dann kann der Hersteller für kleinere Abnahmemengen auch einen Zuschlag verlangen, denn so können die Kosten wieder gedeckt werden, da es sich bei kleinen Mengen eventuell nicht lohnen würde, einen Abnehmer zu beliefern.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Gerade durch Mindermengenzuschläge soll der Kunde ja gezwungen werden die Mindestabnahmemengen einzuhalten. Nach dem Motto, entweder bestellst du genug oder du zahlst. Was aber auch verständlich ist. Das sehe ich allein bei meinem Getränkelieferanten. Wenn ich mir da vorstelle, dass Kleinstkunden 20 Kisten mit Getränken liefern lassen, dann wird der Fahrer ja pro Tour kaum fertig.

Bis Ende 2018 lag die Mindestabnahmemenge bei meinem Lieferanten bei 40 Kisten, was eine Palette bedeutet. Dann wurde auf 80 Kisten verdoppelt. Mein damaliger Außendienstler hat auch erklärt, dass man damit Kleinstkunden quasi raus haben will.

Denn je mehr Kleinkunden man beliefert, desto mehr Zeit muss man ja planen. Eventuell sogar noch einen weiteren Fahrer, der auch ein Fahrzeug benötigt. Es wäre für die Lieferfirma, egal ob nun Heizöl, Getränke oder sonst was, immer mit sehr hohen Kosten verbunden, die kleinen Kunden zu bedienen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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