ärztliche Schweigepflicht: wie weit geht sie?

vom 05.08.2009, 10:31 Uhr

Angenommen Frau A ist schwanger und nimmt Drogen. Zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen geht sie nur sporadisch und meist sogar zugedröhnt. Der Frauenarzt macht die schwangere Frau A zwar immer wieder drauf aufmerksam, dass es dem Kind schaden kann, aber A hört nicht und nimmt weiter Drogen.

Frau A ist eine Gefahr für sich und das Kind. Ist da der Frauenarzt nicht verpflichtet einzugreifen und dem Jugendamt Bescheid zu geben? Oder kann der Frauenarzt diese schwangere Frau A nicht irgendwie zum Wohle des Kindes zu einem Entzug zwingen? Sicher geht ein gezwungener Entzug nie gut. Aber man muss doch auch an das ungeborene Kind denken, welches A gefährdet.

Darf ein Arzt in dem Moment die Schweigepflicht brechen und den Behörden Bescheid geben? Denn A gefährdet doch sich und andere (das Kind).

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Meines Wissens nach ist es so: Auch bei ungeborenem Leben gilt immer, dass das KINDSWOHL vorgeht! Sobald eine Fremd- oder Selbstgefährdung des Patienten vorliegt (in diesem Falle Fremdgefährdung, denn Kindsmutter schadet Kind), dann ist der Arzt sogar verpflichtet dazu, das Jugendamt oder die zuständige Behörde zu informieren.

Hierzu wird keine Schweigepflichtsentbindung benötigt. Das Jugendamt wird wohl schon bei der Geburt auf der Matte stehen und sich einschalten, um die Versorgung des Kindes eventuell erst einmal im häuslichen Umfeld zu überwachen und wenn die Kindsmutter nicht fähig ist, sich um das Kind zu kümmern, wird es wohl in einer Pflegefamilie dann untergebracht werden. Dies ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich.

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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