Steuererklärung Studentin

vom 28.07.2009, 16:27 Uhr

Ich würde gerne eine Steuererklärung machen, habe dann gesehen, dass die Frist für dieses Jahr, also um das letzte zu erklären, im Juni war. Ich als Studentin, die ja keine Steuererklärung machen muss, kann laut einer Internetquelle abgeben, wann ich möchte, stimmt das? Gerade in diesem Jahr hatte ich viele Ausgaben, wovon ich etwas von der Steuer absetzen möchte. Muss ich die Erklärung dazu dann erst in ca. einem Jahr abgeben oder kann ich das dann auch früher machen, zb. schon im Januar 2010 für 2009 abgeben? Das wäre nämlich super. ;)

Und: Was sollte ich als Studentin schon mal dokumentieren und sammeln (außer Lohnzettel und Rechnungen für Fachbücher und Weiterbildung), was kann ich alles absetzen, woran ich wahrscheinlich gar nicht denke?

» unicorn » Beiträge: 69 » Talkpoints: 0,13 »



Du bist nur Studentin, oder arbeitest du nebenher auch? Absetzen kannst du nur, was für deinen Beruf wichtig ist. Kaufst du dir als Jurist ein Bastelbuch wirds da auch schon schwer. Wenn du nur Studentin bist, kannst du auch nichts von der Steuer absetzen: logisch. Wäre ja toll, wenn das gehen würde, weil dann jeder Student seine Materialien und Bücher absetzen wollen würde - doch von was?

Die Frist ist übrigens noch nicht um. Wir erklären unsere Steuer 2008 auch erst am Ende das Jahres.

Also gebe mir mal mehr Informationen was du machst und was du absetzen möchtest.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15008 » Talkpoints: 3,49 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Ja, ich arbeite neben dem Studium schon immer, so auch jetzt. Es ist auch kein 400 Euro Job, sondern eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst, wo ich etwas drüber liege. Natürlich würde ich nichts von der Steuer absetzen wollen, wenn ich garnicht arbeite. :)

Mit den erwähnten Fachbüchern meine ich Bücher, die ich für mein Fach, was ich studiere, benötige. Im Herbst fängt das neue Semester an und ich kann sicherlich wieder einen hohen Betrag für Bücher einplanen, die ich dann für die Vorlesungen und Seminare brauche. Daher wollte ich nachfragen, ob ich davon wohl was absetzen kann.

Ich mache auch eine Weiterbildung, die einige aus meinem Studiengang gemacht haben, aber ich weiß nicht, ob das nun tatsächlich als fachbezogen anerkannt wird. Wer entscheidet darüber - das Finanzamt?

» unicorn » Beiträge: 69 » Talkpoints: 0,13 »



winny2311 hat geschrieben:Du bist nur Studentin, oder arbeitest du nebenher auch? Absetzen kannst du nur, was für deinen Beruf wichtig ist. Kaufst du dir als Jurist ein Bastelbuch wirds da auch schon schwer. Wenn du nur Studentin bist, kannst du auch nichts von der Steuer absetzen: logisch. Wäre ja toll, wenn das gehen würde, weil dann jeder Student seine Materialien und Bücher absetzen wollen würde - doch von was?

Eine Steuererklärung kann doch jeder machen. Und selbst bei einem Studenten müsste das doch möglich sein. Klar bekommt man nichts wieder, wenn man keine Steuer abführt. Aber es müsste doch mögliche sein eine Art Steuerschuld des Finanzamtes an der Studenten zu bilden. Quasi, dass man, wenn man dann nachdem Studium arbeitet und Geld verdient dies gegenrechnen kann.

Und zumindest pauschal die Werbungskosten kann man doch immer abgeben. Da muss ich ja nichtmal nachweise, was ich mir da gekauft habe.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Eine Steuererklärung ist nur sinnvoll wenn du a) entweder Steuern gezahlt hast und diese ggf. zurückerstattet haben möchtest (ganz oder teilweise), b) du Einnahmen bezogen hast die dem Progressionsunterhalt unterliegen (z.B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld etc.) oder du eine Steuerkarte mit Steuerklasse 6 besitzt oder c) deine Werbungskosten so hoch liegen das du einen Verlustvortrag für die Zukunft generieren kannst.

Letzteres glaube ich allerdings weniger, das deine Werbungskosten so hoch liegen. Sofern du nicht pflichtveranlagt bist hast du für die 2008er Einkommensteuererklärung 4 Jahre Zeit. Du kannst 2009 auch gleich am 01.01.2010 abgeben. Es gibt keine Frist ab wann man diese nach Ablauf des Kalenderjahres bei freiwilliger Steuererklärung innerhalb der 4 Jahre einreichen kann.

Was die absetzungsfähigen Ausgaben angeht so organisierst du dir am besten ein Steuerprogramm wie WISO, Taxman oder ähnliches. Die ELSTER-Software des Finanzamtes ist kostenlos gibt aber außer einer Plausibilitätsprüfung keine Hilfe oder Tipps.

Wo man als Arbeitnehmer auch viele nützliche Tipps findet ist steuerrrat24.de. Diese Seite kostet allerdings 24 € im Jahr. Kann man aber als Werbungskosten absetzen. Die teure Alternative wäre dann ein Steuerberater. Aber nochmal ausführend zu meinen einleitenden Sätzen: Wenn du a), b) oder c) nicht erfüllst ist eine Steuererklärung verschwendete Zeit. Solange dich das Finanzamt nicht pflichtveranlagt sei froh um die Jahre in denen du keine erstellen musst.

» lustigerlurch » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


Für die Jahressteuerklärung gibt es einen Freibetrag von inzwischen über 8.000 Euro. Hinzu kommen Sonderausgaben wie Versicherungskosten, Werbungskosten wie Fahrtkosten, wobei es hier einen Pauschbetrag von 1.000 Euro gibt, der automatisch angesetzt wird, wenn die Kosten nicht höher sind.

Du kannst allerdings auch die Kosten für das Erststudium inzwischen als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und statt Lohnzettel benötigt man nur die Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt versendet. Als Studentin müsstest du dich eigentlich mit einem Steuerprogramm sehr gut zurechtfinden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.04.2014, 09:52, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^