GEZ Befreiung - Antrag

vom 17.07.2009, 23:02 Uhr

Mein Bruder muss leider von Hartz IV leben und kommt gerade so über die Runden. Mir hat ein Freund gesagt dass es wenn er das bekommt keine Gebühren für den Fernseher zahlen muss und ich wollte nun fragen ob das stimmt oder nicht?

Und wenn ja dann würde ich gern wissen wo man so einen GEZ Befreiung Antrag holen kann? Bekomme ich den auf der Gemeinde oder wo, ich möchte gern dass mein Bruder sich das Geld spart und hoffe ihr könnt mir sagen ob das stimmt und wo es den Antrag gibt?

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Den Antrag auf Befreiung bekommt man online bei der GEZ, in den ARGE’n und auch z.B. bei der Sparkasse.

Ich empfehle jedoch sofort einen formlosen Antrag zu stellen, damit das erst einmal erfasst ist bei der GEZ. Alle erforderlichen Dokumente kann es nachreichen, nur er bekommt erst eine Befreiung, ab dem Tag, wo die GEZ einen Antrag vorliegen hat.

GEZ Befreiung bekommt jeder, der Hartz 4 bekommt und zwar ohne weiter Einkünfte (als Nebenjob z.B. , oder Zuschlag vom Arbeitslosengeld 1). Es wird aber nicht rückwirkend erlassen!

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Den Antrag stellt er ganz einfach bei seiner Gemeinde/Bürgerbüro. Er brauch den Bescheid über sein Hartz4, am besten schon in Kopie mitgebracht. Wenn er im Juli noch beantragt, dass für ihn die Gebühren abgemeldet werden, kann er mit Glück und schnellem Erhalt seiner Abmeldung, noch für Juli befreit werden. Leider zieht es sich auch oft ein wenig hin bei der GEZ, so dass es lange dauern kann bis die Abmeldebescheinigung kommt. Erst ab diesem Moment ist er zahlungsbefreit! Alles rückwirkende muss bis dahin gezahlt werden.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein formloser Antrag bringt recht wenig, hier sollte man sich die entsprechenden Formulare beim entsprechenden Amt holen (wobei das wieder von Ort zu Ort verschieden sein kann), diesen ausfüllen und dann mit samt der geforderten Unterlagen einreichen. Ein formloser Antrag würde nur zu Verzögerungen führen, da dann das Formular zugeschickt würde und dies wieder zurück gesandt werden müsste, was zu großen Verzögerungen führen kann.

Eine Gebührenbefreiung ist übrigens für auch Aufstocker, also Personen, deren eigene Einkünfte durch ALG II aufgestockt werden, möglich. Wichtig ist der Bescheid über diese Leistungen nach SGB II. Sollte der Bescheid noch nicht ergangen sein, dann gibt es auch die Möglichkeit einen vorsorglichen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen.

Diese Möglichkeit ist enorm wichtig, denn die Gebührenbefreiung gilt erst ab dem ersten des Monats, der dem Monat nach der Antragstellung folgt. Für Juli müsste im vorliegenden Fall auf jeden Fall gezahlt werden, erst ab August kommt die Befreiung zum Tragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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