Darf man ein Schloss an den Stromkasten anbringen?

vom 19.06.2009, 13:18 Uhr

Familie A wohnt in einem großen Mehrfamilienhaus. Dort sind die Stromkästen für die jeweiligen Wohnungen neben der Wohnungstür auf dem Flur. jedes mal, wenn Familie A das Haus verlässt und nach Hause kommt, sind sämtliche Sicherungen raus. In dem Haus wohnen viele Familien mit Kindern. Familie A vermutet, dass die Kinder an den Hebeln der Sicherungen spielen und die Sicherungen so ausschalten.

Ärgerlich ist es, wenn Familie A mal übers Wochenende wegfährt und die Gefriertruhe und der Kühlschrank aus ist. Auch ärgerlich ist es, wenn sie den Videorekorder programmiert haben und der Strom auf einmal weg ist. Auch die Fische, die Familie A besitzt brauchen den Strom für Licht und Pumpe. Die Hausverwaltung B macht nichts dagegen. B meint, dass Familie A etwas gegen die Ausländerkinder im haus hat. Das stimmt aber nicht. A ärgert sich einfach nur, dass ständig ihr Strom weg ist.

A hat nun mit dem Hausverwalter geredet und gefragt, ob man nciht irgendwie ein Schloss an den Stromkasten basteln kann. B lehnt das ab, weil dadurch der Stromkasten beschädigt wird. Da A aber erst 6 Monate in dem Haus wohnt, will A nicht schon wieder ausziehen.

Was würdet ihr machen an A`s Stelle? Wie kann man Abhilfe schaffen, ohne gleich auszuziehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



moin Diamante,

der Hausverwalter von A hat ganz recht damit, wenn er meint es würde die Kästen beschädigen. Die Kästen sind nämlich im Normalfall Eigentum des Energieversorgers. Allerdings sollte der Hausverwalter das Problem an die Hausverwaltung B weitergeben.

Wenn die Hausverwaltung B das Problem nicht aufnimmt und weitergibt, sollte sich A direkt an den Energieversorger wenden. Ein Schloss im eigentlichem Sinne wird wohl nicht angebracht werden, man bedenke hier alleine die Sicherheit, aber es sicher schließende Schaltschränke, welche Beispielsweise nur von oben her geöffnet werden können, so dass nicht jedes Kind drankommt.

Wenn sich die Hausverwaltung von A nicht rührt und weiterhin immer wieder der Strom ausgeschaltet wird, würde ich dazu über gehen die betreffenden Sicherungen mit Silbernitrat zu bestäuben und bei erneutem Stromausfall die Polizei zu rufen. Der Täter sollte sich dann sehr leicht ermitteln lassen, denn Silbernitrat haftet wochenlang auf der Haut.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde folgendermaßen argumentieren:

Sicherungen können aus verschiedenen Gründen herausfliegen: Einer davon kann natürlich auch ein angeschlossenes Endgerät sein. Dies ist aber im vorliegenden Fall unwahrscheinlich, da anscheinend sämtliche Sicherungen betroffen sind. Ein weiterer Grund könnten Überspannungen beim Stromlieferanten sein. Das ist aber auch unwahrscheinlich, wenn in den Nachbarhäusern nicht auch die Sicherungen herausfliegen. Man kann ja schnell beim Stromversorger nachfragen.

Bleiben als Möglichkeiten noch Mängel in der Elektrik des Hauses oder dass jemand die Sicherungen ausschaltet. Ersteres würde zu einer Mietminderung berechtigen, da das doch eine erhebliche Beeinträchtigung bei der Nutzung der Mietsache ist. Und auch letzteres würde ich dahingehend als Mangel interpretieren, der zu einer Mietminderung führt.

Es ist natürlich die Frage, mit wem die Familie A sprechen sollte. Wenn Familie A die Wohnung selbst gehört, würde ich das als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung setzen lassen. Wenn Familie A hingegen Mieter ist, würde ich mich ganz sachlich an meinen Vermieter wenden und ihm die Problematik schildern, wobei ich nicht gleich mit Mietminderung drohen würde. Der Vermieter kann dann die Problematik entweder in die Eigentümervesammlung einbringen oder aber er kann versuchen auf die Hausverwaltung einzuwirken, Abhilfe zu schaffen. Ich denke er würde sich diesbezüglich auch einsetzen, da ihm klar sein muss, dass er bei diesem Problem Gefahr läuft, einen sehr häufigen Mieterwechsel zu haben.

Ein weiterer Ansatzpunkt wäre es natürlich mit den Eltern der Kinder zu reden, sofern bekannt ist, welche Kinder konkret die "Täter" sein könnten. Vielleicht lässt sich das Problem so auch ganz einfach lösen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zuerst einmal würde ich wirklich sicherstellen, ob sich wirklich ein Fremder an den Sicherungen zu schaffen macht. Wenn wirklich alle Sicherungen aus sind, ist dies aber sehr wahrscheinlich, bei jeder anderen Ursache (defekte Elektrogeräte oder ähnliches) würde nur die betroffene Sicherung fallen.

Aber man kann den Stromkasten ohne Beschädigung so präparieren, dass man einen Eingriff sehen kann. Vielleicht reicht schon ein Aufkleber, den man über die Tür klebt. Entweder versucht dann jemand diesen Aufkleber zu entfernen, es bleiben also Rest übrig, oder er wird einfach zerissen. Das wäre eine Sache, die man vielleicht mit der Hausverwaltung besprechen sollte; vielleicht sehen die dann auch das Problem ein.

Ansonsten würde ich vielleicht mal mit dem Mieterbund reden. Die können dir da sicherlich konkrete Ratschläge geben. Solche Einschränkungen dürften nämlich tatsächlich zu einer Mietminderung führen und dann wird sicherlich auch der Vermieter tätig, denn es geht ja dann um sein Geld.

Nur im absoluten Notfall würde ich tatsächlich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die werden zwar auch nicht viel machen können, aber allein wenn die Polizei mal im Haus herumfragt und sich die ganze Sache genauer anschaut, werden die Leute sicherlich hellhörig. Vielleicht achten dann auch die Eltern mal genauer auf ihre Kinder (wenn die wirklich die "Schuldigen" sind).

Wenn wirklich Lebensmittel im Kühlschrank kaputtgeht, könnte es ja möglicherweise sein, dass so etwas schon als Sachbeschädigung zählt. Vielleicht findet das ganze tatsächlich schon etwas mehr Beachtung. Da hätte man sich aber direkt nach dem Vorkommen darum kümmern müssen, dass die Polizei sich das anschaut.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo!

Es geschieht immer nur, wenn die gesamte Familie A nicht zu Hause ist. Wenn sie zu Hause sind, dann passiert das nie. Erwischt hat Familie A noch niemanden dabei. Denn wie gesagt, passiert das nur, wenn keiner zu Hause ist.

A wohnt in diesem Haus zur Miete und der Hausverwalter ist für alles im Haus zuständig. Einen anderen Ansprechpartner hat Familie A nicht. Selbst der Hausverwalter hat den Mietvertrag mit Familie A gemacht. Das Verwalterbüro ist im gleichen Haus, indem Familie A wohnt.

Familie A hat heute morgen mit dem Stromanbieter telefoniert, der sich auch nicht dafür zuständig fühlt und angeblich würde es keine anderen Kästen geben, die sie anbringen können. Familie A hat sich jetzt mal einen Termin beim Mieterbund gemacht und wollen mal schauen, was sie machen können.

Kann Familie A eventuell Kameras anbringen? Oder darf man keinen filmen, der sich im Flur aufhält ohne dass man es sagt? Familie A weiß nömlich nciht mehr, was sie machen soll. Und A kann sich auch nicht denken, dass es Erwachsene machen. In dem Haus wohnen sehr viele Parteien. Da kann man bestimmt nciht herausfinden, wer es macht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nein, Kameras dürfen nicht angebracht werden, da dies mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist. In der Wohnung hingegen dürfen Kameras und sonstiges ohne weiteres installiert werden, auf dem Flur hingegen nicht mehr, da dies zum einen nicht zur Wohnung (und somit zur Privatssphäre) gehört, zum anderen könnte sich A damit erheblichen Ärger seitens der anderen Mieter einfangen, die eine "Überwachung" nicht zustimmen müßten, etwaige Schadensersatzklagen inklusive.

Selbst mit Schildern und ähnlichem hätte Partei A keinerlei rechtliche Handhabe für das Anbringen von Überwachungskameras. Genauer auf die Feinheiten braucht man hier schon nicht mehr einzugehen, da der Flur nicht zur Wohnung von A gehört.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn der Hausverwalter den Mietvertrag unterschrieben hat, dann hat er ihn wohl im Namen der Hausverwaltung abgeschlossen, die dann auch Eigentümer ist.

In diesem Fall würde ich nach einer Möglichkeit suchen, den Sicherungskasten zu "verplomben" (beispielsweise mit Klebeband, das man beschädigen muss um den Kasten zu öffnen). Wenn dann der Kasten unrechtmäßig geöffnet wird, würde ich Beweisfotos schießen und vom Hausverwalter Abhilfe verlangen.

Aus meiner Sicht müsste Familie A nicht einmal diesen Beweis erbringen. Entweder liegt es an der Elektrik im Haus oder dem ungeschützten Zugang zum Sicherungskasten. Beides führt zu einem Mangel der Mietsache, der zur Mietminderung berechtigt und den der Vermieter (Hausverwaltung) abstellen muss. Aber der Termin beim Mieterbund ist eine gute Sache für Familie A, denn die können diesbezüglich die beste Auskunft geben.

Ich finde es ehrlich gesagt auch seltsam, dass sich die Sicherungskästen außerhalb der Wohnungen befinden. Das habe ich noch nie gesehen. Normalerweise sind die Sicherungskästen in der Wohnung und nur die Stromzähler befinden sich nicht in der Wohnung selbst. Die hier gemachte Aussage, die Kästen würden sich im Normalfall im Eigentum des Energieversorgers befinden halte ich daher auch für falsch. Das gilt für die Stromzähler. Dort ist faktisch der Übergabepunkt. Die Sicherungskästen im Haus gehören zum Gebäude und haben mit dem Energieversorger nichts zu tun.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



ronald65 hat geschrieben:Die Sicherungskästen im Haus gehören zum Gebäude und haben mit dem Energieversorger nichts zu tun.

Bei uns befinden sich im Hausflur die Zählerkästen, zusätzlich zu den Zählern ist dort eine weitere Vorsicherung und die Sicherungen für die Kellerräume eingebaut. Die Kästen gehören laut Aufschrift dem örtlichem Energieversorger und theoretisch kann man hier im Haus den kompletten Strom durch die Vorsicherungen abdrehen.

Es handelt sich dabei um die alten Gewinde für Schmelzsicherungen, in die ein Schaltautomat gesetzt wurde, der ohne Zerstörung nicht entfernt werden kann. In der Wohnung selbst befindet sich dann regulär ein normaler Sicherungskasten mit FI etc. die Sicherung im Hausflur ist bisher auch nur einmal herausgesprungen und zwar als mein Trockner den Dienst verweigerte.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


ronald65 hat geschrieben:Ich finde es ehrlich gesagt auch seltsam, dass sich die Sicherungskästen außerhalb der Wohnungen befinden. Das habe ich noch nie gesehen. Normalerweise sind die Sicherungskästen in der Wohnung und nur die Stromzähler befinden sich nicht in der Wohnung selbst. .

Hallo!

Auch unsere Sicherungskästen sind ausserhalb der Wohnung im Flur vor der Wohnungstür. Die Zähler sind im Keller. Aber wenn wir die Sicherung rausmachen wollen, müssen wir vor die Tür gehen. Das ist auch nicht die erste Wohnung hier, wo die Sicherungskästen auf dem Flur sind.

Die Zählerkästen unten im Keller haben eine Aufschrift, dass die Zähler Eigentum des Energieversorgers sind. Aber der Sicherungskasten ist Eigentum der Wohnung bzw. des Wohnungseigentümers. Damit hat der Energieversorger ncihts zu tun. Das wurde durch einen Elektriker instaliert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Der rechtliche Teil wurde ja schon ausführlich betrachtet. Aber zum praktischen Teil noch eine Anregung. Es gibt schon seit langem Verteilerkästen mit abschließbarer Tür. Ein Austausch des Verteilerkastens ist sicher nicht so einfach und vor allen Dingen kostengünstig zu erledigen. Allerdings gibt es vielleicht auch die Möglichkeit die Tür des bisherigen gegen eine abschließbare Tür auszuwechseln. Das könnte ein Elektroinstallateur recht schnell klären. Das wäre dann auch schnell und verhältnismäßig kostengünstig machbar.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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