Darf man ein Schloss an den Stromkasten anbringen?

vom 19.06.2009, 13:18 Uhr

Ist aber dann auch die Frage, ob das gestattet ist, wenn man die Tür austauscht, denn damit ist dann nicht mehr ein uneingeschränkter Zugang zu dem Zähler gewährleistet, wie ihn die Stadtwerke oder der Energieversorger fordert. Diese Baumaßnahme würde dann ebenfalls als unrechtmäßiger EIngriff angesehen und könnte unter Umständen, je nachdem, wie der Energieversorger dies wertet, zu einer Vertragsstrafe führen.

Überall in den Geschäftsbedingungen der Energieversorger steht geschrieben, das ein feier und uneingeschränkter Zugang zu den Ablesegeräten zu erfolgen hat innerhalb des Hauses (die Haustür zählt natürlich nicht dazu, denn wenn im Haus keiner zu hause ist, kann auch nicht abgelesen werden ;) ). Wird daran etwas geändert, hast du unter Umständen ein Problem.

Das einfachste wäre, sich wirklich Klebeblomben zu kaufen, die ein "void" Label innehaben, welches man nach dem Öffnen mit mehr in den Ursprungszustand versetzen kann, da ein Teil des Klebers sich nicht lösen läßt oder man das entsprechende Klebestück aufschneiden müßte. Bringt in dem Fall aber nur so viel, das man definitiv weiß, das jemand an dem Schrank war und eventuell dort die Sicherungen ausgeschaltet hat, aber wer das nun war, das wird leider keiner herausbekommen. Womit wir dann wieder bei der Überwachung, die rechtlich nicht möglich ist, wären.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Entertainment hat geschrieben:Ist aber dann auch die Frage, ob das gestattet ist, wenn man die Tür austauscht, denn damit ist dann nicht mehr ein uneingeschränkter Zugang zu dem Zähler gewährleistet, wie ihn die Stadtwerke oder der Energieversorger fordert. Diese Baumaßnahme würde dann ebenfalls als unrechtmäßiger EIngriff angesehen und könnte unter Umständen, je nachdem, wie der Energieversorger dies wertet, zu einer Vertragsstrafe führen.

Darum der Tipp den Fachmann zu fragen! Der könnte das sicher schon beantworten. Allerdings ist durchaus üblich Zähler und Sicherungen in getrennten Verteilerkästen unterzubringen. Wenn in diesem Verteilerkasten wirklich nur die Sicherungen untergebracht sind, dann ist das wohl eher weniger ein Problem. Und so wie ich Diamante verstanden habe, ist das auch in dem Fall so.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo!

Der Zähler ist im Keller. Der hat mit dem Stromkasten, wo die Sicherungen drin sind nichts zu tun. Die Stadtwerke brauchen also an diesen Stromkasten nciht dran. Dieser Stromkasten wird nur von den Mietern genutzt, wenn der Strom in der Wohnung abgestellt werden muss.

Der Hauptzähler, wo die Stadtwerke den Strom ablesen ist in einem großen Kasten im Keller, wo alle Mieter die Zähler haben und wo der gesamte Stromverbrauch abgezählt bzw. abgerechnet wird.

Deswegen auch die Frage, ob A einfach den Kasten dicht machen kann, damit kein Dritter mehr daran kommt. In vielen Wohnungen ist dieser Kasten ja IN der Wohnung. Dann kommt ja auch nur jemand dran, wenn der Mieter zu Hause ist. Und so kan es doch eigentlich auch mit dem Stromkasten sein, der vor der Etagentür ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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