Arzttermin abgesagt - Arzt verlangt Schadenersatz

vom 02.06.2009, 15:37 Uhr

Hallo!

A hat einen Termin beim Zahnarzt B gehabt und konnte ihn nicht wahrnehmen, da das Kind von A krank geworden ist. A sagte den Nachmittagstermin am Vormittag ab. Eine Woche später bekam A eine Rechnung vom Zahnarzt B. A soll fast 60 Euro bezahlen für den Termin, den sie nicht wahrgenommen hat, aber abgesagt hat.

Als 'A das erste mal zu diesem Zahnarzt gegangen ist musste sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben, Dort stand unter anderem wohl auch drin, dass nicht abgesagte Termine, oder Termine, die durch Absage nicht mehr vergeben werden konnten von den Patienten übernommen werden müssen. Da A das erste mal bei diesem Arzt war, als sie starke Schmerzen hatte, hat sie es unterschrieben, damit man ihr hilft.

Muss A wirklich das Geld für den abgesagten Termin bezahlen? Sie konnte den Termin ja nciht eher absagen, weil ihr Kind krank war und sie sich um das Kind kümmern musste. Ist es rechtens, dass der Zahnarzt B Geld verlangt für Termine, die abgesagt wurden, nur weil kein anderer Patient an diesem Nachmittag einen Termin wollte? A ist gesetzlich krankenversichert. Kann A sich bei der Krankenkasse beschweren oder ist B im Recht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Ich denke, dass A leider den Betrag von 60 Euro, für den nicht wahrgenommenen Vertrag zahlen muss. Ich kenne das auch und habe ebenfalls solch einen Vertrag unterschreiben müssen. Darin heißt es, dass ich mindestens 24 Stunden vor der dem Termin, diese absagen muss. Da der Termin dann noch an einen anderen Patienten vergeben werden kann.

Ich denke, dass es gar nicht mehr so unüblich ist, dass sowas gemacht wird. Allerdings finde ich das auch nicht gut, da man ja auch eben kurzfristig krank werden kann oder einem etwas wichtiges dazwischen kommen kann. An As Stelle würde ich mich trotzdem mal an die Krankenkasse wenden und dort fragen, ob das so alles seine Richtigkeit hat und ob die Krankenkasse vielleicht einen Teil der Kosten übernimmt.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Hallo Nelchen!

A hatte den Termin an einem Montag. Sie konnte also gar nicht 24 Stunden vorher absagen. Und ausserdem ist das Kind von A erst am Montagmorgen krank geworden. Die Kleine hat sich den Arm gebrochen und das war nicht absehbar, dass sie den Termin nciht wahrnehmen konnte.

A hatte den Termin um 17 Uhr und sie hat vor 11 Uhr abgesagt. Eher ging es nicht. B hatte also eigentlich genug Zeit diesen Termin zu vergeben. Denn grade Zahnarzttermine sind ja wirklich selten genug und schnell bekommt man dort nie einen Termin. A kommt es so vor, als wenn B den Termin vergeben hatte, aber zusätzliches Geld kassieren will.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es rechtens ist, für einen abgesagten Termin Geld zu kassieren. A hat ja nicht vorsätzlich gehandelt und hat den Termin abgesagt. Wenn der Termin nícht abgesagt wird, kann ich verstehen, wenn B dann Schadenersatz haben will.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



moin Diamante,

der Zahnarzt von A kann nicht pauschal auf die Kostenerstattung durch die verspätete Absage verlangen, sondern muss den entstandenen Verdienstausfall konkret nachweisen. Lies dir hierzu die Entscheidung des OLG Stuttgart durch: -> 1 U 154/06 OLGR Stuttgart 2007.

Mein ehemaliger Zahnarzt wollte ebenfalls bei mir eine Kostenerstattung geltend machen, den Termin konnte ich aufgrund eines Unfalls meiner Mutter nicht wahrnehmen. Meine Absage kam 2 Stunden vor dem eigentlichem Termin. Nach einem kurzem Schrieben meiner Anwältin, hat er die Forderung zurückgezogen und mich gleichzeitig als Patienten los.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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