Aktien: Erklärung einer Gewinnwarnung

vom 11.05.2009, 21:50 Uhr

In der letzten Zeit kann es durchaus mal vorkommen, dass man das ein oder andere mal das Wort Gewinnwarnung hört. Doch es soll Leute geben, die nicht genau wissen, was eine Gewinnwarnung ist, daher versuche ich das nun zu erklären.

Zu Beginn eines Geschäftsjahres gibt eine Aktiengesellschaft immer solche Prognosen aus, in denen sie festhalten wie viel sie wahrscheinlich verdienen werden. Eine Gewinnwarnung wird dann ausgesprochen, wenn eine Aktiengesellschaft ihr ursprünglich angepeiltes Ziel nicht erreichen kann, aufgrund von zum Beispiel schlechter Konjunktur oder schlechten Absatzzahlen. Man warnt so also die Anleger, dass der Gewinn wohl deutlich niedriger ausfallen könnte, als ursprünglich geplant.

Trifft dieser Fall einer Gewinnwarnung ein, muss eine Aktiengesellschaft eine Ad-hoc Meldung darüber rausgeben, d.h. dass eine Aktiengesellschaft diese Meldung unverzüglich rausgeben muss. So will man verhindern, dass eventuelle Insidergeschäfte getätigt werden können, weil die im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter eventuell früher davon Wind bekommen könnten, dass es im Unternehmen kriselt und so ihre Papiere zu höheren Kursen verkaufen könnten, als die restlichen Anleger.

Wenn eine solche Gewinnwarnung herausgegeben wurde, dann fallen die Kurse der Aktien meistens, weil die Anleger das Vertrauen in diese Aktie kurzfristig verlieren und die Papiere verkaufen. Die Folge ist, dass die Kurse abstürzen.

Ein Beispiel für die Gewinnwarnung war in den vergangenen Wochen die Deutsche Telekom. Diese gab eine Gewinnwarnung heraus und daraufhin stürzte die Aktie um elf Prozent ab.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Julian hat geschrieben:So will man verhindern, dass eventuelle Insidergeschäfte getätigt werden können, weil die im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter eventuell früher davon Wind bekommen könnten, dass es im Unternehmen kriselt und so ihre Papiere zu höheren Kursen verkaufen könnten, als die restlichen Anleger.

Das Aktienvolumen welches die Mitarbeiter halten, ist wohl eher der Kategorie Streubesitz zuzuordnen und wird wohl selbst bei Komplettverkauf eine AG nicht in existenzielle Schieflage bringen. Zumal die Mitarbeiteraktien nahezu immer langjährigen Haltefristen oder Sperrfristen für den Verkauf unterliegen. Die weitaus größeren Gefahren der Insidergeschäfte gehen da wohl eher von den Großaktionären und -teilhabern aus.

» Curly » Beiträge: 122 » Talkpoints: 39,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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