Falscher Name des Vaters: Name des Kindes?

vom 06.04.2009, 15:55 Uhr

Hallo zusammen!

In einem der Krimis, die ich zuletzt gelesen habe, ergab sich folgendes Szenario: Während des zweiten Weltkrieges ermordet ein Frontsoldat einen Kameraden, lässt die Leiche verschwinden und behauptet der andere sei übergelaufen. Gegen Ende des Krieges ermordet er einen weiteren Mann, weswegen er polizeilich gesucht wird und untertauchen muss. Als er in sein Heimatland zurückkehrt nimmt er darum einfach den Namen seines ermordeten Kameraden an, und denkt sich eine Geschichte aus, was nach der Desertation bis jetzt geschehen ist. Die Behörden glauben seine Geschichte und er lebt fortan unter diesem Namen.Er heiratet und bekommt eine Tochter, die natürlich seinen falschen Namen trägt. Als sie Mitte 30 ist, kommt die Geschichte ihres Vaters durch einen Zufall heraus.

Da stellte sich mir dann folgende Frage: Welchen Namen müsste die Tochter denn nun rechtmäßig tragen? Eigentlich heißen eheliche Kinder ja immer wie ihr Vater, so dass sie ja eigentlich seinen korrekten Namen tragen müsste. Zum Zeitpunkt ihrer Geburt lebte der Vater ja aber unter seinem falschen Namen, so dass sie mit diesem eingetragen wurde, außerdem ist sie ja längst eine erwachsene Frau, die über 30 Jahre mit diesem Namen gelebt hat. Trotzdem heißt sie ja eigentlich anders und der Eintrag beim Einwohnermeldeamt wäre damit nichtig. Oder eben doch nicht? Oder kann sie sich dann vielleicht sogar entscheiden, unter welchem Namen sie künftig leben will?

Das ist alles natürlich nur rein hypothetisch, ob solche Fälle tatsächlich vorgekommen sein mögen, weiß ich gar nicht, aber ich finde das eine spannende Fragestellung. Zumal dieser Krimi in Norwegen spielt und die Rechtslage dort vermutlich wieder ganz anders aussieht, als bei uns, aber mich würde eben interssieren, wie es in Deutschland geregelt wäre. Kennt sich zufällig jemand hier damit aus und kann meine Neugierde befriedigen und mir sagen wie es sich damit verhält?

Gruß
Sorcya

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eigentlich heißen eheliche Kinder ja immer wie ihr Vater, so dass sie ja eigentlich seinen korrekten Namen tragen müsste.

Woher hast du das denn? So war es vielleicht früher einmal, seit über 30 Jahren schon ist es aber so, dass auch der Name der Mutter der Familienname werden kann und der Mann den Namen der Frau annimmt. Sonst hätte ich wohl nicht den Familiennamen meiner Mutter bekommen.

Sicherlich wäre in dem Fall aus dem Buch das so, das die Frau den Namen ihrer Eltern bekommen würde. Wenn der Mann Familiennamen gebend war, dann würde tatsächlich der falsche genommen worden sein und die Frau könnte sicherlich gerichtlich ihren Namen ändern lassen. Aber ob sie das will? Sie würde ja den Namen eines Mörders annehmen und nicht den beibehalten, den der tote Kamerad und unter dem ihr Vater jahrzehntelang gelebt hat. Außerdem könnte sie diesen Namen leicht durch eine Heirat ablegen (falls sie dies nicht getan hat in deiner Geschichte).

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der Fall ist ja ähnlich gelagert, wie bei einem Adoptivkind oder Findelkind, was von einer Familie groß gezogen wird und dessen Namen es dann auch trägt. Ich denke, wenn kein ausdrücklicher Wunsch des Kindes vorliegt, dann muss es auch nicht den Namen ändern.

Im Krieg sind übrigens viele merkwürdige Dinge geschehen. Als mein Opa jetzt mit über 90 Jahren gestorben ist, musste meine Mutter ersteinmal beweisen, dass er überhaupt gelebt hat. Zum Glück hatte sie noch eine Eidesstaatlicheerklärung einer Dame aus dem alten Heimatort, die diese Bestätigung schon für meine verstorbene Oma abgegeben hatte und da meine Mutter die Heiratsurkunde ihrer Eltern hatte, konnte also bewiesen werden, dass mein Opa als der gelebt hat, als der er auch gestorben ist. So ein Trallala hätten die bestimmt nicht gemacht, wenn es da nicht auch schon andere Fälle gegeben hätte, wie in deinem Buch z.B.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Mandylein hat geschrieben:
Eigentlich heißen eheliche Kinder ja immer wie ihr Vater, so dass sie ja eigentlich seinen korrekten Namen tragen müsste.

Woher hast du das denn? So war es vielleicht früher einmal, seit über 30 Jahren schon ist es aber so, dass auch der Name der Mutter der Familienname werden kann und der Mann den Namen der Frau annimmt. Sonst hätte ich wohl nicht den Familiennamen meiner Mutter bekommen.

Das habe ich von der Mutter meiner Patentochter. Die Kleine ist unehelich geboren und als die beiden geheiratet haben, bekam sie automatisch den Namen ihres Vaters, weil das bei Kindern unter vier Jahren abgeblich immer der Fall sein sollte. Allerdings hat ihre Mutter den Namen ihres Mannes auch angenommen, vielleicht bekommen Kinder also nicht den Namen des Vaters, sondern den Familiennamen(Für den Fall, dass der Mann den Namen der Frau annimmt). Das war vielleicht unglücklich, bzw. undurchdacht formuliert. Dass aber ein Kind den Mädchennamen der Mutter trägt, wenn diese den Namen ihres Mannes angenommen hat, hätte ich so noch nicht gehört.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke mal wenn die Tochter den Namen nicht haben will, weil es eh von Anfang an falsch war, kann sie diese ändern bzw. ändern lassen. Aber es kostet schon über 100€.

Mein Vater hatte vor 3-4 Jahren unseren Familiennamen geändert bzw. die Schreibweise ändern lassen. Er musste es beantragen und gewisse Gebühren mussten bezahlt werden. Aber das schlechte war, dass wir auch unsere Personalausweise, Konten usw. mit dem neuen Familiennamen ändern mussten.

Oder die Tochter heiratet einen Mann und übernimmt seinen Familiennamen.

» GuiTeddy » Beiträge: 163 » Talkpoints: 5,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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