Werkstudent - Gehaltsabrechnung beim Job

vom 11.03.2009, 00:26 Uhr

Hallo ich hab mal einige Fragen zum Thema Werkstudent.

Ich arbeite neben meinem Studium bei einem großen Discounter in der Regel 35 Stunden im Monat (kommt dann so um die 300 Euro). Bisher war ich dort immer als geringfügig Beschäftigter geführt und musste dementsprechend selber keine Sozialabgaben zahlen.

Nun bekam ich vor einigen Tagen meine Gehaltsabrechnung für den Januar und musste auf einmal einen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Da bei dem Brief auch noch die Bescheinigung für die Sozialversicherung dabei war, fiel mir auf, dass ich seit Januar nun als Werkstudent angestellt bin.

Da ich nichts in die Richtung studiere, werde ich dort auch nie anfangen richtig zu arbeiten, der große Vorteil des Werkstudenten, dass man einen guten Berufseinstieg bekommt habe ich also nicht. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es für Unternehmen wohl billiger ist Werkstudenten einzustellen, da sie dann weniger Abgaben zahlen. Aber was genau habe ich davon?

Groß etwas für meine spätere Rente kann ich doch wohl mit 10-20 Euro im Monat als Beitrag nicht tun oder sehe ich das falsch? Nun habe ich auch gelesen, dass man damit aber wohl eine Riester-Rente abschließen kann. Würde sich sowas denn für einen Studenten lohnen bzw. was müsste man denn da ungefähr zahlen und was würde man da als Zuschuss bekommen, wenn das geht. Denn bisher dachte ich immer, dass Studenten generell gar nicht riestern können?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung, was einem selbst der Status des Werkstudenten bringt und kann mich da etwas erleuchten? Oder wäre es für mich besser, wenn ich weiterhin geringfügig beschäftigt wäre (wobei das mein Arbeitgeber wohl nicht wieder machen wird, wenn ich so billiger für ihn bin).

Ich danke schon mal für eure Antworten.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Als Werkstudent kannst du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass der Arbeitgeber groß Sozialabgaben leisten muss. Dementsprechend kannst du als Werkstudent auch mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Steuern zahlst du als Werkstudent zwar schon, aber die sind ja nicht so hoch und du kannst sie dir mit der Lohnsteuererklärung zurück holen. Was ich nicht verstehe ist, dass du Rentenabgaben zahlen sollst. Das ist eigentlich als studentischer Mitarbeiter nicht üblich. War bei mir jedenfalls nie der Fall, da wurde nie was abgezogen für die Rente.

Du zahlst allein deine Pflege-und Krankenversicherung und eben auch nichts in die Rente ein. Deshalb sind die Firmen ja auch immer so auf der Suche nach studentischen Mitarbeitern, da sie da kaum Lohnnebenkosten haben aber der Student öfter pro Woche arbeiten kann und somit besser einsetzbar ist als jemand, der auf 400 Euro Basis arbeitet. Was du davon hast, musst du dir selber überlegen. Theoretisch kannst du halt öfter arbeiten und somit mehr Geld im Monat verdienen. Die Frage ist, ob du das willst bzw. ob du dazu überhaupt die Zeit hast.

Im Übrigen habe ich nicht verstanden, warum das für deinen Chef billiger sein soll, dich als Werkstudent anzustellen und nicht als geringfügig Beschäftigter. Bei den 400 Euro Jobs hat er doch genauso kaum Lohnnebenkosten. Oder hab ich dich da irgendwie falsch verstanden?

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Yazz hat geschrieben:Im Übrigen habe ich nicht verstanden, warum das für deinen Chef billiger sein soll, dich als Werkstudent anzustellen und nicht als geringfügig Beschäftigter. Bei den 400 Euro Jobs hat er doch genauso kaum Lohnnebenkosten. Oder hab ich dich da irgendwie falsch verstanden?


Weil beim 400 Euro-Job ja diverse Abgaben für den Arbeitgeber anfallen. Pauschalabgaben für die Krankenkassen, zur Rentenversicherung, dann die Pauschsteuer und kleine Umlagen, insgesamt etwas über 30%. Beim 400 Euro-Job kannste dir ja ausrechnen, was da fällig wird, etwas um die 140 Euro, die allein der Arbeitgeber zahlen muss.

Beim Werkstudenten wird ja zum Beispiel der Rentenbeitrag auf den Arbeitnehmer abgewälzt und es fallen Abgaben weg. Daher ist das wohl für den Arbeitgeber günstiger. Hatte sich bei mir aber nur einen Monat später eh wieder erledigt, da es wohl nur ein Fehler war mich als Werkstudenten einzuteilen. Ich hab dann auch den Beitrag zur Renterversicherung wieder bekommen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Du hast als Werkstudent den Vorteil, dass du bis zu 20 Wochenstunden arbeiten darfst ohne Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag oder Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Ich habe zu Studienzeiten auch als Werkstudent gejobbt und habe damals über 800 Euro pro Monat bekommen. Das ist für mich nicht unbedingt ein Nachteil. Werkstudent heißt ja nicht, dass du hinterher dort arbeiten möchtest oder wirst, sondern einfach nur, dass du einen bestimmten Status hast was die Sozialversicherung angeht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:Du hast als Werkstudent den Vorteil, dass du bis zu 20 Wochenstunden arbeiten darfst ohne Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag oder Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.

Meine Güte, der Beitrag war 8 Jahre alt, den du da hervorgekramt hast. Das war mir schon seinerzeit klar mit den 20 Stunden. Wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich keine 30-35 Stunden im Monat gearbeitet. Die doppelte Zeit wäre damals nicht möglich gewesen und deswegen war mir dieser Vorteil völlig egal. Mir ging es ja damals nur darum herauszufinden, warum ich bei den nicht mal 10 Stunden pro Woche so eingetaktet wurde. Aber wie schon gesagt, war das einfach nur ein Fehler in der Abrechnung damals.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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