Die EU sahnt bei Kartellverstößen reichlich ab
In 2007 hat die EU-Kommission bereits 3,3 Milliarden Euro an Geldbußen gegen Unternehmen verhängt, die einen Verstoß gegen das Kartellgesetz begannen hatten. Hierunter fallen beispielsweise Preisabsprachen. Das Risiko einer solchen Strafe hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und kann für ein Unternehmen im schlimmsten Fall Existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Mittlerweile hat der sozialistische Flügel des EU-Parlaments in Straßburg eine Mehrheit für Sammelklagen auf die Beine gestellt. Zurzeit arbeitet die EU-Kommission eine entsprechende Richtlinie für die Vorgehensweise bei Sammelklagen aus. Da man in Brüssel und Straßburg bereits an die Europawahlen denkt, ist der Verbraucherschutz natürlich zurzeit ein äußerst beliebtes Thema.
Leider kommen die verhängten Strafgelder aber nicht den geschädigten Verbrauchern oder den benachteiligten – weil ehrlichen – Unternehmen zu Gute, sondern werden in voller Höhe vom EU-Haushalt verschlungen, so das letztendlich dadurch die Mitgliedsbeiträge der einzelnen EU-Länder vermindert werden. Über die Sammelklagen soll es nun auch den Privatverbrauchern ermöglicht werden, Kasse zu machen – wobei man allerdings bestrebt ist, amerikanischen Verhältnisse mit jährlichen Klagen im dreistelligen Milliardenbereich zu vermeiden. Von der Tendenz her ist aber ein härteres Durchgreifen gegenüber Kartellsündern absolut erkennbar.
Mit einem Punkt droht sich die Kommission in diesem Zusammenhang aber selbst durchs Knie ins Auge zu schießen: Die Klagen sollen auch gegen Unternehmen zugelassen werden, die über die Kronzeugenregelung Kartellabsprachen aufdecken und dafür bislang von den Geldbußen der EU verschont geblieben sind (diese Regelung war 2006 in das deutsche Kartellrecht aufgenommen worden). Bisher war diese Regelung ausschlaggebend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Kartellverstößen. Künftig werden sich wohl keine Unternehmen mehr finden lassen, die die Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen, da die zu befürchtenden Verluste aus den Sammelklagen die erlassene Geldbuße wohl deutlich übersteigen würden.
Erstmal bleibt abzuwarten, ob neben Parlament und Kommission auch im EU-Rat die erforderliche qualifizierte Mehrheit zustande kommt. Sollte dies der Fall sein, könnte die Richtlinie bereits 2009 oder spätestens 2010 gültig werden.
Ob die EU wirklich absahnt, wage ich zu bezweifeln. Die eigentlichen Gewinner dürften die Unternehmen sein und deren Gewinne betragen mit Sicherheit ein Vielfaches. Ich erinnere nur an den Fall Hoeneß, wo aus 3 30 Millionen Euro wurden.
Schließlich kommen die Milliardengewinne der Unternehmen auch irgendwo her und man muss schon ein Schelm sein, um zu glauben, dass diese nicht auch zu illegalen Geschäften bereit sind.
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