Null Promille auch auf dem Roller?

vom 22.07.2008, 12:08 Uhr

Ich habe den Führerschein Klasse B und damit habe ich ja bekanntlich eine null Promille Grenze beim Autofahren. WAs ich mich jetzt heute morge gefragt habe: WIe ist dasd eigentlich beim Roller fahren? Weil ich weiß, dass mein Bruder mit seinem 25er Schein 0,25 Promille haben darf. Wie also ist das bei dem B?

» klasse » Beiträge: 194 » Talkpoints: 4,71 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie kommst du denn drauf, dass du eine 0-Promille-Grenze hast? Die hast du ja nur, wenn du erst vor kurzem deinen Führerschein gemacht hast. Wann hat dein Bruder denn seinen Führerschein gemacht?

Ich meine, naja ist doch irgendwie logisch, dass deine 0-Promille-Grenze für alles gilt, was du fährst. Oder meinst du ernsthaft, auf dem Roller, dem Moped oder im LKW darfst du dann 0,25 Promille haben?!

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn du noch den Führerschein auf Probe hast, hast du bis dahin die 0 Promille Grenze und die gilt sogar auf dem Fahrrad. Also würde ich, wenn du was getrunken hast lieber zu Fuß gehen oder mit dem Taxi fahren um deinen Führerschein nicht zu gefährden.

Ich frage mich wohl, wie du auf die 0.25 Promille Grenze auf dem Mofa kommst. Sowas habe ich noch nie gehört.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich nehme einmal an, du gehst unter das Thema "Fahranfänger" mit der 0 Promille Grenze, was erst seit dem 1. August 2007 eingeführt wurde. Das gilt allerdings inzwischen für Fahranfänger die noch in der Probezeit sind, oder eben mindestens bis zu dem 21. Lebensjahr. Danach dürfte man theoretisch einen Alkohlwert von weniger als 0,3 Promille haben, aber wieso überhaupt Alkohol und fahren, denn die Grenze kann man mit nicht einmal einem Bier erreichen (kommt auf die Körperkonstitution an).

Es mag sein, dass dein Bruder bereits älter ist und die Anforderungen erfüllt, und es damit folglich machen "dürfte", aber bereits ab 0,3 Promille drohen bereits Strafen die von Bußgeldern über Punkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen. Aber es gibt keinen Unterschied zwischen Roller, Auto, LKW, Bus usw. für alle gelten die selben Grenzen. Es kommt auf das alter darauf an, und die dauer der Probezeit bei Fahranfängern. Dennoch rate ich davon ab überhaupt auf die Idee zu kommen nach dem Alkoholkonsum sich noch im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug zu beteiligen!

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Kann mich Sorae nur anschließen - bis auf den Umstand dass es keine 0 Promillegrenze aufgrund der Unmöglichkeit dieser gibt, sondern nur das absolute Alkoholverbot :wink:.

Solange Du irgendetwas was halbwegs als Verkehrsmittel eingestuft werden kann, egal ob Kickboard, Fahrrad, Auto, außerhalb der Grenzen des Privatgrundstücks unter Alkoholeinfluss als unter 21jähriger benutzt ist dies ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot am Steuer. Sicher wäre man nur wenn sich zu Fuß fortbewegen würde oder selber das Fahrzeug nicht bewegt.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Okay, dann habe ich da irgendwas falsch erklärt bekommen ;) Hatte mich das so gestern gefragt als ich ne Lindt Praline gegessen hatte bei der eindeutig Alkohol drin war. Nur die hatte ich von meinen Eltern bekommen und denen sieht man das von außen gar nicht an. Da hat man ruck zuck Alk im Blut ohne es zu wollen.

» klasse » Beiträge: 194 » Talkpoints: 4,71 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also wenn du Fahranfänger bist würde ich es sein lassen überhaupt irgendetwas Alkoholisches zu trinken wenn du in nächster Zeit Auto fahren willst. Selbst ein Becks Green Lemon wird dank der schwachsinnigen 0 Promilleregel dann schon zum Problem wenn du erwischt wirst. Bevor sich hier Leute aufregen warum ich dies als schwachsinnig bezeichne: Man sollte vor dem Autofahren nichts trinken. Ich halte es auch nicht für sinnvoll zu sagen: Ich trinke ein Bier und dann nur noch Cola und fahre dann.

Warum kann man nicht einfach sagen: Ich fahre, ich trinke nur Cola/Wasser. Also ehrlich, das eine Bier kann man sich dann doch auch schenken. Aber (und jetzt kommt der Grund warum ich es für blöd halte): Wenn man einen so geringen Promillegehalt im Blut hat merkt man davon ja nichts. Und wenn man jetzt beispielsweise wo feiert und am nächsten Morgen/Mittag nachhause fahren will kann es sein, dass man topfit ist aber dann noch 0,2 Promillle o.ä. im Blut hat. Das man dafür dann bestraft werden kann finde ich unsinnig.

Am sinnvollsten finde ich es wenn du Fahranfänger bist und wenn du feiern gehst (mit Alkohol) und nicht immer nur zu Fuß laufen willst, das Fahrrad zu benutzen.

Also Fahrrad fahren darfst du bis 1,6 Promille was ja schon recht viel ist. Allerdings musst du vorsichtig fahren, denn wenn du zwar unter 1,6 Promille hast, aber dann einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdest indem du zb. auf der Straße hin und herschlängerst, bekommst du richtig Ärger.

» DerDonster » Beiträge: 107 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge



DerDonster hat geschrieben:Am sinnvollsten finde ich es wenn du Fahranfänger bist und wenn du feiern gehst (mit Alkohol) und nicht immer nur zu Fuß laufen willst, das Fahrrad zu benutzen.

Also Fahrrad fahren darfst du bis 1,6 Promille was ja schon recht viel ist. Allerdings musst du vorsichtig fahren, denn wenn du zwar unter 1,6 Promille hast, aber dann einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdest indem du zb. auf der Straße hin und herschlängerst, bekommst du richtig Ärger.

Was erzählst du da für einen Blödsinn. Ein Fahrrad zählt ebenfalls zu den Fahrzeugen mit denen man am Straßenverkehr teilnimmt, und dafür gelten die selben Regeln wie für ein Auto, einen Bus oder ein Skateboard ... Denn du benutzt es außerhalb deines eigenen Grundstückes und auch der Radweg gehört mit zum Straßenverkehr dazu.

Hört auf dieses gelabere da oben nicht, auch für ein Fahrrad gilt die Grenze von 0,3 Promille außerhalb der Probezeit bzw. des 21. Lebensjahres und kann ebenfalls mit Bußgeld und Punkten einhergehen bis zur Abgabe der Fahrerlaubnis. Die 1,6 Promille geben nur die absolute Fahruntüchtigkeit an bei der der Führerschein auf alle Fälle eingezogen wird, sagen aber gar nichts darüber aus ob vorher schon Sanktionen in Kraft treten.

Wer dennoch nicht auf das Fahrrad verzichten möchte, schieben darf man es auch mit weniger als 1,6 Promille - aber eben nicht fahren. Gleiches auch für das Kickboard, Skateboard etc. tragen erlaubt, fahren nein!

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


@ Sorae: Nein, warum sollte ich das hier sonst schreiben. Ich finds jetzt für dich etwas peinlich, wenn du dich hier so aufspielst ohne Bescheid zu wissen. Aber weil ich das nicht auf mir sitzen lassen will, nochmal zur Aufklärung: Wenn du 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad hast und angehalten wirst wird in jedem Fall eine Fahruntüchtigkeit angenommen, man hat Ärger. Auch wenn man noch gut fahren konnte.

Man kann mit dem Fahrrad auch schon ab 0,3 Promille Ärger bekommen, jedoch nur wenn man Auffälligkeiten zeigt: Dazu zählen wie schon von mir geschrieben Schlangenlinien fahren aber auch Ampeln überfahren, generell andere Verkehrsteilnehmer gefährden usw. Daher schrieb ich ja auch: Fahr vorsichtig. Wenn du dir mit dem Fahrrad noch zutraust vernünftig fahren zu können und das auch kannst geht das bis 1,6 Promille straffrei. So ist es sorae, kannst du gerne nachlesen. Guck doch einfach mal bei z.B. Google rein nach "Promillegrenze Fahrrad" oder so. Und meinen Beitrag als "Gelabere" und "Blödsinn" zu bezeichnen finde ich schon recht dreist. :lol:

» DerDonster » Beiträge: 107 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Sorae hat recht. Und wie du aus Subbotniks Post entnehmen kannst, hat unser "Fachmann" aus dem Forum das auch gesagt.

Ein Fahrrad ist ein Verkehrsmittel, mit dem du am öffentlichen Verkehr teilnimmst. Und wenn du ein Führerscheinneuling bist und noch in der Probezeit bist, dann ist es auch nicht erlaubt mit dem Fahrrad im angetrunkenen Zustand zu fahren und als Neuling gilt da genauso die 0 Promille Grenze. Auch als unter 21 jähriger kannst du da Gefahr laufen, dass du den Führerschein erst mal wieder abgeben darfst und ein empfindliches Bußgeld zahlen musst.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^