Klage mit einer Rechtsschutzversicherung - Ablauf ?

vom 04.07.2008, 15:07 Uhr

Wie in den anderen Threads Schäden durch das Umzugsunternehmen bereits geschrieben, habe ich Probleme mit dem Umzugsunternehmen die ich nun gerne Verklagen möchte damit ich meinen Schadensersatz für die kaputten und beschädigten Möbel bekomme. Über Wochen hinweg habe ich die nun täglich angerufen, und Emails geschrieben auf die von der Seite des Umzugsunternehmens nun gar keine Reaktion mehr erfolgt und ich auch nicht den Nerv habe noch lange hinterher zu rennen. Ich muss mir schließlich auch die neuen Möbel kaufen, bzw habe das zum Teil schon getan was natürlich meinen Geldbeutel zusätzlich beansprucht.

Da ich auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, würde ich das eigentlich gerne darüber laufen lassen da ich dann die Prozesskosten nicht vorstrecken muss. Jetzt bin ich mir aber gar nicht sicher, ob diese Umzugsschäden mir eingeschlossen sind da meine Rechtsschutzversicherung aus mehreren großen Themengebieten zusammengesetzt ist. Dabei ist es dann das Mietrecht, Privatrecht, Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht. Eigentlich müsste das doch unter das Privatrecht fallen oder geht das auf einen extra Punkt zurück?

Bislang habe ich einiges ohne die Rechtsschutzversicherung gemacht und damit weiß ich auch nicht so ganz wie das nun ablaufen soll. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich erst bei der Rechtsschutzversicherung anrufen und ihnen das Problem schildern und mir quasi die Erlaubnis einholen das ich Prozessieren gehen dürfte. Aber das eine telefonische Erlaubnis reichen soll, kann ich mir schlecht vorstellen ?! Und dann einfach mit der Karte der Versicherung zu irgend einem Anwalt gehen und die Vorzeigen, der macht das alles für mich und dann ist gut - glaube ich auch eher weniger. Selbst wenn ich bei "Anwalts Liebling" Rechtschutzversichert bin :lol: Kann mir da auch jemand mal sagen, wie so ein Ablauf in der Regel aussieht wenn man das über die Rechtsschutzversicherung laufen lassen möchte?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Du gehst zu einem Rechtsanwalt und gibst ihm die Versicherung und die Nummer an. Der Rechtsanwalt kümmert sich um alles. Das Beratungsgespräch, was du in diesem Zusammenhang führst wird auf jeden Fall von der Versicherung übernommen.

Die Rechtsschutzversicherung kann dann entscheiden, ob sie den Fall annimmt. Deshalb ist es wichtig, dass ein Anwalt mit der Versicherung spricht, weil dieser der Versicherung klar machen kann, dass es Aussicht auf Erfolg hat. Denn nur bei Aussicht auf Erfolg nimmt die Versicherung es an. Wenn du dort anrufst, kannst du denen viel erzählen, aber glauben werden sie dir nicht, wenn du sagst, dass du Erfolg haben wirst. Der Anwalt ist da glaubwürdiger.

Ich war auch Anwalts Liebling versichert. Dann brauchst du nur die Karte vorzeigen und dein Anwalt regelt alles. Die Schwierigkeiten mit dem Umzugsunternehmen gehen auf das Privatrecht der Versicherung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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