Raser vor Gericht: Vorsatz muss mitgeteilt werden

vom 26.06.2008, 03:31 Uhr

Laut einem Beschluss des OLG Frankfurt (Az 2 Ss-OWi 441/07) dürfen Raser bei Geschwindigkeitsübertretungen, egal wie hoch, nicht einfach als Vorsatztäter eingestuft werden - dies muss im Bußgeldbescheid ausdrücklich deutlich gemacht werden indem eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung angeführt wird oder indem das Gericht den Raser darauf hinweist dass ihm Vorsatz unterstellt wird.

Im angeführten Verfahren wurde damit seitens des OLG eine vorherige Entscheidung des AG Frankfurt aufgehoben in der ein Bußgeld von 100 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt wurde aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h innerorts - das Gericht stellte fest dass im vom Beschuldigten angefochtenen Bußgeldbescheid nicht festgestellt wurde ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt wurde. Mangels dieser Angabe kann der Autofahrer davon ausgehen dass lediglich Fahrlässigkeit unterstellt wurde - falls das Gericht oder die Behörde das anders sieht muss darauf hingewiesen werden. Die Sache wurde nun zur Neuverhandlung an das AG Frankfurt erneut abgegeben.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ist diese Lücke im Gesetz denn jetzt schon geschlossen worden?

Hab da auch noch was offen mit dem Einhalten des Mindestabstands!

» Fuchser » Beiträge: 33 » Talkpoints: 0,09 »


Ist nicht direkt eine Gesetzeslücke sondern mehr ein Verfahrensfehler :wink:.

Geschlossen ist sie somit nicht direkt allerdings kann man sich auf dieses Urteil berufen bzw. diese richterliche Entscheidung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ok, aber doch dann auch nur, wenn in dem Bußgeldbescheid doch auch die Angagbe (Vorsätzlich oder Fahrlässigkeit) fehlt, oder?

Oh man Bürokratie Deutschland. :lol:

» Fuchser » Beiträge: 33 » Talkpoints: 0,09 »



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