Benutzte Fahrkarten verkaufen?

vom 20.05.2008, 17:49 Uhr

Hallo!

Mein Freund und ich waren vorletztes Wochenende in München und haben dort eine Tageskarte gekauft, mit der wir dann auch nachmittags zum Flughafen gefahren sind. Das war um 16 Uhr und die Fahrkarte war noch bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr (glaub ich, vielleicht auch 6 Uhr) gültig. Nun haben wir uns gefragt, ist es eigentlich erlaubt, die Fahrkarte weiterzuverkaufen?

Letztendlich haben wir die Karte dann an eine Familie verschenkt, die eigentlich eine Fahrkarte kaufen wollte, weil wir die Karte ja sowieso nicht mehr gebrauchen konnten (da wir an dem Tag mit dem Flugzeug nach Haus geflogen sind). Obwohl wir uns auch da nicht ganz sicher waren, ob das nun erlaubt war oder nicht.

Es waren ja ganz normale Tageskarten, es stand auch nicht darauf, dass sie nicht übertragbar sind.

Wie sieht das bei euch aus? Habt ihr schonmal "gebrauchte" Fahrkarten (z.B. Tageskarten) verkauft / verschenkt, oder werft ihr sie immer gleich weg? Das war uns eigentlich zu Schade, da sie ja noch bis zum nächsten morgen gültig waren! Und der Familie haben wir damit auch eine Freude gemacht.

Gruß,
B.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



1. Es ist nicht erlaubt, weil du dir damit eine Leistung erschleichst, die du nicht bezahlt hast.

2. Und ja ich habe es auch schon wiederholt gemacht, meine Fahrkarte verschenke ich meistens, und wenn mir einer seine anbietet und noch was für haben möchte, dann kauf ich sie ab.

Bei uns stand eine Zeitlang ein Arbeitsloser, der sich so ein paar Taler dazu verdient hat, der wußte dann immer schon, dass ich an bestimmten Tagen fahre und hat mir eine Karte aufgehoben. Da jetzt aber das Schaffnerhäuschen auf dem Bahnsteig wieder besetzt ist, kommt er nicht mehr.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo!

Hm, ich habe mir ja schon gedacht, dass es nicht erlaubt ist, aber ich verstehe die Begründung nicht ganz:

weil du dir damit eine Leistung erschleichst, die du nicht bezahlt hast.
Was für eine Leistung erschleiche ich mir denn, wenn ich die Karte verschenke? Oder meinst du jetzt, es ist nicht erlaubt, die Karte anzunehmen?

Gruß,
B.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es ist wohl das Annehmen gemeint. Du stimmst beim Kauf einer Fahrkarte immer den allgemeinen Beförderungsbedingungen zu, in diesen steht immer vermerkt dass die Tickets nicht übertragbar und Weiterverkauf sowie Weitergabe nicht erlaubt sind. Dazu muss das nicht extra auf den Tickets draufstehen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallöchen,

ich weiß zwar auch nicht, ob es erlaubt ist oder nicht, aber ich habe auch schon mal eine fahrkarte verschenkt die über mehrere Tage gültig ist. Selbst verkauft habe ich noch nie eine.

Das war letztes Jahr, als ich für 5 Tage auf Kursfahrt in Wien war.
In Wien ist es ganz praktisch, dass der Zug quasi direkt unter dem Flughafen hält. Meine Kursmitfahrer und ich haben uns dann dort kurz hingestellt und haben unsere benutzen Fahrkarten, die noch 2 Tage gültig waren, innerhalb kürzester Zeit verschenkt. Einige waren sogar so gerissen dafür noch ein bissl Geld abzustauben, aber so wichtig war mir das Geld gar nicht. Ich hätte es nur schade gefunden, wenn die Fahrkarte nicht mehr genutzt worden wäre, obwohl sie noch 2 Tage gültig war.

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es erlaubt oder verboten ist, aber ich habe damit moralisch keine Probleme und hatte danach auch kein schlechtes Gewissen gegenüber dem Staat oder der Bahngesellschaft ;)

Liebe Grüße

» MauzZel » Beiträge: 169 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wärst Du mal so schlau gewesen die Suchfunktion zu benutzen wäre Dir das Thema aufgefallen: U-Bahn Ticket nach der Fahrt verkaufen - illegal ?

Und um das Rätselraten hier abzukürzen:

Subbotnik hat geschrieben:Also rein rechtlich ist es Betrug bzw. Beförderungserschleichung, ganz einfach.

Wird einem die Fahrkarte von jemandem angeboten begeht dieser eine Anstiftung zum Betrug, man selbst begeht mit der Benutzung einer gebrauchten Fahrkarte einen Betrug (bei Kontrolle) - das ganze kann man unter Beförderungserschleichung verbuchen und nachschlagen. Im Grunde wird das wie Schwarzfahren gewertet - es ist Schwarzfahren.

Beides, also Betrug / Beförderungserschleichung und Anstiftung dazu ist übrigens strafbar.

Achso, bevor die Frage kommt warum, hier mal simpel zusammengefasst:
Benutzt A die von B angebotenen Beförderungsmöglichkeiten wird beim betreten dieser (und vorher) ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Ein Beförderungsvertrag kann jedoch auch durch konkludentes Verhalten - also nur das Einsteigen ohne Fahrkarte - zustandekommen wo hierbei eine Fahrkarte usw. erworben werden muss. Der Beförderungsvertrag zwischen A und B verpflichtet A dazu ein Befördungsentgelt (Fahrkarte / Ticket / Billet) zu leisten, also entweder vorher (Ticket kaufen außerhalb) oder nachher (Ticket nach Einsteigen kaufen). B stellt im Ausgleich die Befördungsleistung. Das Ticket ist für A der Nachweis, dieses Entgelt geleistet zu haben.

Leistet A kein Entgelt und benutzt die Leistung trotzdem so macht sich A der Beförderungserschleichung, Erschleichung der Beförderungsleistung strafbar.

Was mir dabei einfällt: Rein theoretisch braucht man auch kein Ticket, solange man Zeugen vorbringen kann, die bestätigen können, dass man das Entgelt geleistet hat - diese müssen das allerdings glaubhaft versichern können, ist aber im Grunde nur Theorie.

Achso weil ich Betrug und Beförderungserschleichung unterscheide. Beförderungserschleichung ist es, wenn A die Leistung von B in Anspruch nimmt ohne ein Entgelt geleistet zu haben (auf gut deutsch: Schwarzfahren) - Betrug ist es dann, wenn A einen Bediensteten von B (beispielsweise den Schaffner / Kontrolleur) mittels des bereits von einer anderen Person verwendeten Tickets täuscht / täuschen kann. Gelingt dies nicht = versuchter Betrug.

Noch Fragen :wink:?

didaz hat geschrieben:Hallo,

also wenn man es ganz genau wissen will, handelt es sich dabei wohl um "Erschleichen von Leistungen"

§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die ... die Beförderung durch ein Verkehrsmittel ... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar...


Und nun sag mir bitte keiner, er hätt eine Entgelt gezahlt, da er das ja nicht an die Berliner Verkehrsgesellschaft abführt, sondern an einen Dritten. Ich frage mich nur, warum Leute in Bezug auf die Befrderung solch einen Betrug für ein Kavaliersdelikt halten im Gegenzug aber nie auf die Idee kämen, einen Scheck zu fälscne ?!?!

Gruß

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Auch die Deutsche Bahn verbiete dergleichen in ihren Beförderungsbedingungen. Allerdings konnte mir bis jetzt kein Schaffner eine Auskunft erteilen, wie es sich bei diesen "Mehrpersonentickets" verhält, wenn der auf der Fahrkarte vermerkte Fahrgast vor den anderen aussteigt. Dürfen diese dann weiterfahren mit z.B. einem Länderticket?

Ich weiß, das es nicht gehandhabt wird durch AUsweiskontrolle, aber möglich wäre es und in diesem Fall hätten die anderen mit einer Anzeige zu rechnen.

Eine sinnvolle Alternative zum Fahrkartenwahn stellt übrigens eine völlige Abschaffung der Fahrpreiserhebung im öffentlichen Nahverkehr dar. Leider wird dies nicht praktiziert, ich nehme jedoch an, das sich die Kosten der Automaten/Wartung/Kontrolleure/Verwaltung etc. ziemlich mit denen der Fahrkarteneinnahmen decken.

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

Dass das Betrug sein soll verstehe ich nicht ganz. Denn die Karte ist ja übertragbar. Sprich, es steht kein Name drauf. Und ob ich nun 24 Stunden damit rum fahre oder jemand anderes.

Ich habe auch schon ein Parkticket, was noch gültig war an einen Autofahrer verschenkt, der sich auf eminen Parkplatz stellen wollte, als ich wegfuhr. Ob ich nun da stehe und ich habe bezahlt oder der andre mit "ablöst".

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Dass das Betrug sein soll verstehe ich nicht ganz. Denn die Karte ist ja übertragbar. Sprich, es steht kein Name drauf. Und ob ich nun 24 Stunden damit rum fahre oder jemand anderes.

Seit wann sind die Karten denn übertragbar? Steht das im Kaufvertrag? Oder in den AGB? Die Antwort: NEIN, denn eine Fahrkarte ist an den Käufer gebunden, in vielen Zügen oder Fahrkartenautomaten steht auch ausdrücklich dass diese nicht übertragbar sind.

Und nur weil die Möglichkeit besteht dass dies schwer zu kontrollieren ist da kein Name aufgedruckt ist heißt das nicht dass sie übertragbar sind - das gilt auch für alle anderen Tickets wie Skipässe oder Eintrittskarten. Sonst könnten sich auch drei Personen einen Skipass kaufen und alle fahren abwechselnd. Oder man geht Äpfel klauen, steht ja kein Name drauf wem die gehören (ganz überspitzt gesagt).

Und es ist Betrug weil es sich um eine Leistungserschleichung handelt - man hat dem eigentlichen Anbieter der Leistung die man nutzt nämlich nichts bezahlt. Es ist prinzipiell immer eine Leistungserschleichung wenn ich eine Dienstleistung nutze die kostenpflichtig ist und für die ich nicht bezahlt habe und mir eine Zugangsberechtigung erwerbe um dann betrügerisch zu handeln (also die Leistung zu nutzen und vorzutäuschen ich hätte dafür bezahlt obwohl dies nicht der Fall ist).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:
Und es ist Betrug weil es sich um eine Leistungserschleichung handelt - man hat dem eigentlichen Anbieter der Leistung die man nutzt nämlich nichts bezahlt. Es ist prinzipiell immer eine Leistungserschleichung wenn ich eine Dienstleistung nutze die kostenpflichtig ist und für die ich nicht bezahlt habe und mir eine Zugangsberechtigung erwerbe um dann betrügerisch zu handeln (also die Leistung zu nutzen und vorzutäuschen ich hätte dafür bezahlt obwohl dies nicht der Fall ist).

Aber wenn ich meiner Tochter nun ein Ticket für den Bus kaufe und sie mir dann das Geld dafür gibt hat sie ja auch nicht bei dem Anbieter die Karte erworben und fährt damit. Diese Tagestickets sind ja für 5 Personen. Wenn ich jetzt eins kaufe. Ich fahre mit 5 Personen los und steige an der nächsten Haltestelle aus und 4 fahren weiter. An der nächsten Haltestelle steigt dann ein Freund der 4 mit ein und fährt dann mit dem Ticket mit, dann ist das strafbar? Die andren 4 haben doch dafür auch nciht bezahlt, sondern ich habe bezahlt.

Wir haben mal mit einer Gruppe eine Busfahrt in einem Linienbus gemacht. Wir waren 15 Leute und 10 davon wollten noch da bleiben. Waren aber andre, als normal die Gruppen zusammengestellt waren. Wir haben aber die Karten und die Gruppen so aufgeteilt, damit keiner schwarzfährt. Und das haben wir auch von der Busgesellschaft so gesagt bekommen, dass man das so machen kann.
Da es sich eben um ein 24 Stunden oder Tagesticket für 5 Personen handelt gilt nur, welcher Datums und Zeitstempel drauf ist und das nciht mehr als 5 Personen fahren. Wer ist egal,

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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