Zahlung zurück geschickt und dann angemahnt - rechtens?
A hatte die Abschlagszahlung an seinen Stromanbieter erhöht, weil seine Freundin bei ihm eingezogen ist. Der Stromanbieter akzeptierte seltsamerweise die Erhöhung nicht, obwohl A sich auch telefonisch dort gemeldet und alles geschildert hatte, und schickte den erhöhten Abschlag komplett zurück, behielt also noch nicht einmal den normalen Betrag. Drei Tage später schickte der Stromanbieter A dann eine Mahnung über den bisherigen Betrag inklusive Mahngebühren.
A ist verwirrt und fragt sich, ob das normal sei. Er habe doch gezahlt und sogar mehr als den vereinbarten Betrag. Darf der Stromanbieter den gesamten Betrag zurück schicken und ihn dann mit Mahngebühren belasten bei der Mahnung? Ist das nicht irgendwie gegen das Gesetz? Schließlich hat A doch gezahlt! Da hätten sie den fälligen Betrag doch behalten können. Sie hatten das Geld doch schon!
Ich könnte mir vorstellen, dass sie keine Teilbeträge einbehalten dürfen. Aber nichtsdestotrotz halte ich dies für eine Situation, die mit einem Anruf geklärt werden kann. Solche Rechnungen und all das Zeug werden vom Computer automatisch generiert und verschickt. Da kann schon mal was durcheinanderkommen.
Ich hatte monatelang Probleme mit der Abwasser- und der Wasserrechnung. Also zwei Rechnungen, aber letztlich landen sie in einem Unternehmen. Irgendwas stimmte mit den Verwendungszwecken nicht, so dass der Computer Monat für Monat annahm, ich hätte eine von beiden Rechnungen nicht gezahlt. Ich rief immer wieder an, erklärte die Situation und irgendwann haben wir gemeinsam auch den Fehler gefunden.
Aber ich habe niemals Mahngebühren gezahlt, obwohl ich Mahnungen bekam. Die sind durchaus in der Lage, diese Mahnungen für nichtig zu erklären.
Warum sie aber den Wunsch nach einem höheren Abschlag nicht akzeptieren, ist mir schleierhaft. Haben sie dafür eine Begründung angegeben? Denn eigentlich sollte man das so gestalten können, wie man will. Vor allem, wenn man mehr zahlen will.
Wir hatten vor einigen Jahren eine recht hohe Nachzahlung und demzufolge auch einen hohen neuen Abschlag. Aber in der Benachrichtigung stand auch, dass wir den Abschlag wieder niedriger machen lassen können, falls wir den Stromfresser gefunden und beseitigt haben.
Ich kann mir nur erklären, dass es ein Eingabefehler des Mitarbeiters war, mit dem du telefoniert hattest. Falls du den Namen noch hast ruf ihn an. Sonst sprich mit jemand anderem und bitte ihn, die geleistete erhöhte Vorauszahlung und die Rücküberweisung zu überprüfen. Weis ihn darauf hin, dass die Mahngebühren zu stornieren sind. Das alles lass dir schriftlich mitteilen.
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