Studiengänge, die durch Vorstrafe unmöglich werden

vom 09.04.2014, 14:25 Uhr

Ich habe gehört, dass ein verurteilter Straftäter auf keinen Fall Jura studieren kann. Ist das richtig? Auch habe ich gehört, dass ein Medizinstudium nicht mehr machbar ist, wenn eine Vorstrafe vorliegt. Ist das auch richtig? Was ist, wenn die Taten schon sehr lange zurück liegen? Kann man nach einer gewissen Zeit dieses Studium aufnehmen oder sind die Brücken für dieses Studium für immer zerstört?

Welche Studiengänge kann und darf man mit einer Vorstrafe nicht mehr machen? Welche Vorstrafen sind bei diesen Studiengängen relevant oder führen auch Kleinigkeiten dazu, dass man so ein Studium nicht aufnehmen darf?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Studieren kannst du, was du möchtest, unabhängig von Vorstrafen. Problematisch wird es allerdings, bei manchen Berufen, die du durch dein Studium ergreifen willst. Da kann es sein, dass Vorstrafen dafür sorgen, dass du keine Anstellung bekommst.

Beispielsweise im Lehramt. Das Lehramtsstudium kannst du mit Vorstrafen absolvieren. Eine Stelle als Lehrer wirst du aber nicht bekommen. Generell gilt für Beamtenberufe, dass der Staat niemanden einstellt mit Vorstrafen. Jura kannst du auch studieren, aber danach weder als Richter, noch als Staatsanwalt arbeiten. Bei den Vorstrafen ist es aber auch so, dass unterschieden wird. Es kommt, soweit ich weiß zum einen auf das Strafmaß an und zum anderen auf die Straftat. Alles was mit Drogen zu tun hat, ist generelles Ausschlusskriterium.

Wenn man also während des Studium etwas verbricht, muss man eventuell seine Berufswahl noch einmal überdenken und eventuell das Studium abbrechen, weil es einen für die spätere Laufbahn nicht weiterbringt.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wie Jack bereits gesagt hat kannst du studieren was du willst. Allerdings sollte man sich die Frage stellen wie die Chancen sind nachher auch einen Job zu finden. Als Jurist kannst du ja nicht nur Anwalt, Richter oder Verteidiger werden. Es gibt auch diverse andere Bereiche in denen Juristen tätig sind.

Abgesehen davon denke ich das man die Art der Straftat berücksichtigen muss. Körperverletzung und Drogenbesitz sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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