Berechnung Höhe von Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

vom 21.01.2014, 23:49 Uhr

So es jemandem gelingen sollte, einem Arzt einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen steht dem Geschädigten ja in aller Regel auch ein Schmerzensgeld zu. Nur wie und wonach wird denn die Höhe eines Schmerzensgeldes festgelegt oder berechnet? Legt so etwas ein Sozialgericht fest? Habt ihr schon mal wegen eines Behandlungsfehlers Schmerzensgeld erhalten und wie ist die Festsetzung abgelaufen?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich weiß, gibt es da eine Art Tabelle. Irgendein Jurist wird sich mal die Mühe gemacht haben die ganzen Fälle zusammen zufassen, in denen Leuten ein Schmerzensgeld zustand und dann wurde in der Tabelle zusammen getragen, in welchem Bereich sich das Schmerzensgeld befand. Da steht dann eben die Art der Verletzung, sagen wir Schädeltrauma und die Summen die dafür ausgezahlt worden sind, also so bis soviel Euro.

Meistens richtet man sich nach bei der Forderung des Schmerzensgeldes nach dieser Tabelle und nennt dann so einen realistischen Betrag, da es unwahrscheinlich ist, einen deutlich höheren Betraf ausgezahlt zu bekommen. Soweit ich weiß, kann man sich dieses Werk einfach kaufen und nachschlagen. Alternativ kann man sich natürlich auch an einen Rechtsanwalt wenden, der einem da sicherlich besser weiterhelfen kann.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ansprechpartner für Schmerzensgeld sollte immer ein Rechtsanwalt sein, weil der die besseren Karten hat und besser Bescheid weiß. Die Schmerzensgeldtabelle hat der Rechtsanwalt. Nicht alle Fälle sind dort erfasst. Sie wird auch laufend vervollständigt.

Jeder Arzt muss eine Versicherung gegen solche Schadensfälle haben. Ist ein Schadensfall festgestellt, kann man entweder ein Vergleichsangebot annehmen oder man stellt eine Forderung über einen Entschädigungsbetrag und verhandelt mit der Versicherung. Deshalb ist auch ein Rechtsanwalt höchstwahrscheinlich ein besserer Verhandlungspartner. Ist weder die Versicherung mit der Schadenshöhe einverstanden noch der Geschädigte, geht die Sache zum Gericht. Dort hat man nicht immer bessere Karten, wie ich mal las.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen. Soweit ich weiß, haben die eine Tabelle, in der drinsteht, wie viel Schmerzensgeld man für welchen Behandlungsfehler bekommt. Ich hatte noch nie einen solchen Behandlungsfehler, und hoffe, dass mir auch nie einer passiert.

» Proxyxd1 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 1,20 »



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