Zoll Erklärung auf Brief: Ab welchem Wert des Inhalts?

vom 19.11.2013, 04:12 Uhr

Ich persönlich sammle und tausche schon seit etlichen Jahren unter anderem Postkarten. Daher verschicke ich öfters Mal Briefe mit Postkarten darinnen ins Ausland, auch blanko. Es variiert auch das Alter der Postkarten, also teilweise sind es wirklich antike, teilweise auch nur nagelneue ohne besonderen Seltenheits- oder Antiquitäten-Wert. Bisher habe ich solche Postkarten immer ohne Zollerklärung geschickt, und mit der Beförderung hat es bisher noch keinerlei Probleme gegeben, oder zumindest sind mir bis jetzt keinerlei bekannt geworden.

Nun allerdings habe ich auch Sammlerkontakte knüpfen können, zu Leuten, die Postkarten gegen andere kleine Objekte tauschen. Einige sammeln Lesezeichen, andere Taschenkalender, und dann gibt es auch noch Personen, die Souvenir-Medaillen oder auch Teebeutel sammeln. Im Grunde gibt es sogar wohl gar nichts, was nicht gesammelt wird. Einige sammeln auch Einkaufswagenchips oder Kronkorken. Mir soll das alles Recht sein, wenn jemand mir eine für meine Sammlung gewünschte Postkarte anbieten kann, dann schicke ich ihr meinetwegen auch einen Taschenkalender dafür zurück, wenn die Tauschobjekte vom Wert her etwa gleichwertig sind.

Nun frage ich mich aber schon, ob hier teilweise nicht das Ausfüllen einer Zollerklärung notwendig wäre. Bei Souvenir-Münzen mache ich das aus Sicherheitsgründen immer. Aber wie sieht es mit Kalendern aus, oder mit Tee? Müsste man da eigentlich eine Zollerklärung auf den Umschlag kleben, oder geht es auch ohne?

Gibt es irgendeine Richtlinie, die darüber einwandfrei Auskunft gibt? Auf der Rückseite vom Zollschein stehen ja schon so einige Dinge, aber darüber steht dort nun leider gar nichts. Gibt es vielleicht einen bestimmten Warenwert, ab dem die Zollerklärung notwendig ist? Oder muss man, wenn man es ganz streng nimmt, theoretisch auch bei einem Lesezeichen für 20 Cent eine Zollerklärung schreiben, die genau diesen Wert angibt?

Wenn das so wäre, dass man eigentlich auch für jeden Aufkleber oder jede Postkarte, sofern blanko im Umschlag versendet, eine Zollerklärung ausfüllen müsste, dann müsste ich mir wohl bei meinem nächsten Besuch in einer Postfiliale gleich einen kleinen Karton an Zollerklärungs-Aufklebern aushändigen lassen. Das stelle ich mir aber irgendwie auch sehr absurd vor. Vielleicht arbeitet hier ja zufällig jemand bei der Post und kann mich über die genauen Richtlinien aufklären?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich wäre bei pulvrigen Substanzen immer sehr vorsichtig, da könnte schnell mal der Verdacht auf Drogenhandel aufkommen, sind beliebte Verstecke. Ich nehme an die Briefe kommen von privaten Absendern zu dir, dann würde ich persönlich jetzt bei einem Kalender nicht unbedingt eine Wertangabe machen.

Aber hilfreich ist es doch immer, wenn der Zoll deine Sendung dann doch öffnet und es Neuware ist, dann will er sicher den Preis wissen und dann kann man zum Zollamt fahren. Ich habe zum Beispiel schon Dinge aus China bestellt, welche mit 2 USD deklariert waren.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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