Welche Art Vergehen rechtfertigen einen Schulverweis?

vom 07.07.2013, 12:45 Uhr

Eine Bekannte erzählte mir, dass der Sohn des Nachbarn einen Schulverweis bekommen hat. Ich kenne diesen Jungen auch und eigentlich habe ich ihn immer als einen ruhigen und auch freundlichen Jungen gesehen. Der Nachbar hat es wohl selber erzählt. Der Junge ist 15 Jahre alt und braucht einen Abschluss und deswegen sucht er wohl eine neue Schule für den Sohn. Der Nachbar hat aber nicht gesagt, was er gemacht hat.

Muss man, wenn man einen Schulverweis bekommt nicht doch einiges gemacht haben? Welche Art Vergehen rechtfertigen denn einen Schulverweis? Diese Frage würde mich jetzt auch mal unabhängig von dem Fall meiner Bekannten interessieren. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Kind der Schule verwiesen wurde. Das war in der Schullaufbahn meiner Kinder und von mir damals wohl noch nicht so üblich. Welche Fälle von Schulverweisen gibt es denn?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Bruder ist damals von der Schule geflogen, nachdem er neun Verweise angesammelt hat. Da er die Schulpflicht schon erfüllt hatte, sprich neun Jahre zur Schule gegangen ist, war es einfach möglich, ihn der Schule zu verweisen. Wie es innerhalb der Schulpflicht ist, kann ich nicht sagen. Meine Mutter hat ihn dann auf ein Internat geschickt. Wenn man dafür zahlt, sind noch einige Schulen dazu bereit, so einen Schüler aufzunehmen.

Neun Verweise, oder wie in meinem Fall sechs, sind aber oftmals gar nicht so schwer. Mein Banknachbar hat mal einen bekommen, weil er sich während des Unterrichts deodoriert hat. Kein Witz. Stand so drin. Da fragt man sich dann schon, ob der gerechtfertigt war. Sicher haben mein Bruder und ich auch schlimmere Sachen gemacht. Aber nicht alle Verweise lassen darauf schließen, dass wir unverbesserliche Teufelsbraten waren, mit denen man unter keinen Umständen zurecht kommt. Wir konnten auch ruhig und freundlich sein. :D

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


So ein Schulverweis ist ein Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Das heißt, man kann sich dagegen vor den Verwaltungsgerichten wehren, zum Beispiel mit einer Anfechtungsklage geltend machen, dass die Maßnahme (der Verweis) rechtswidrig war und so nicht hätte ergehen dürfen. Belastende hoheitliche Maßnahmen dürfen natürlich nicht willkürlich oder nach Gutdünken der Verwaltung ergehen, sondern bedürfen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Das Schulrecht ist in Deutschland Ländersache, das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz.

In § 64 Brandenburgisches Schulgesetz etwa ist geregelt, wann ein Verweis von der Schule erfolgen darf. Eine Ordnungsmaßnahme ist danach generell nur zulässig, wenn schwerwiegend gegen eine den Auftrag der Schule regelnde Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschriften oder die Ordnung der Schule betreffende Vorschriften verstoßen wurde und eine vorher verhängte Erziehungsmaßnahme sich als wirkungslos erwiesen hat oder nicht ausreichend ist. Ordnungsmaßnahmen können auch angeordnet werden, wenn Schüler in schwerwiegender Weise ihre Pflichten gemäß § 44 Abs. 3 (insbesondere Teilnahme am und Mitarbeit im Unterricht) verletzt oder Anweisungen des Lehrpersonals zur Sicherung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule oder zum Schutz von Personen oder Sachen nicht befolgt haben.

Als wohl am schwersten wiegende Ordnungsmaßnahme sind im Gesetzestext weiterhin der Verweis von einer oder gar von allen staatlichen Schulen genannt. Verwaltungsgerichte haben Schulverweise unter anderem in folgenden Fällen bestätigt:

    - Verleiten zum Konsum und Verkauf von Marihuana an Mitschüler (generell: Drogenhandel auf dem Schulgelände)
    - Aufhetzen der Mitschüler gegen ordentlich gewählte Schülermitvertretung und Anstreben einer Neuordnung der Schule mit nicht legalen Mitteln, sondern auf "umstürzlerische Art"
    - Vernichten des Notenbuches eines Fachlehrers am Schluss des Schuljahres
    - wiederholtes tätliches und gewaltsames Angreifen von Lehrern oder Mitschülern
    - Betreiben eines Forums, in dem Schüler anonym und offen Beleidigungen gegen Lehrer aussprechen konnten, die deutlich über eine bloße Lehrerbewertung hinausgingen
Man muss sich also tatsächlich schon einiges zu Schulden kommen lassen, bevor man tatsächlich von einer (staatlichen) Schule geworfen werden kann.

Benutzeravatar

» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ein Schulverweis wird in Bayern von einem sogenannten Disziplarausschuss beschlossen. Ihm gehören Vertreter des Direktorats, Lehrer, Elternvertreter und Vertrauenslehrer oder Schulpsychologen bzw. Sozialarbeiter an. Gegen den Schulverweis können die Eltern vorgehen.

Mein Sohn stand wegen Schwänzerei schon einmal fast vor dem Disziplinarausschuss. Zuerst gab es Verweise, dann verschärfte Verweise und schließlich die Androhung des Diszis. Der Oberstufenbetreuer sagte mir in einem Gespräch, dass der Disziplinarausschuss zuerst einmal die Androhung des Schulverweises aussprechen würde und dann beim nächsten Diszi die Entlassung. Für diesesn ganzen Vorgang waren ungefähr sieben- bis achtmal Schwänzen in einem Jahr nötig. Beim nächsten Mal hätte es den Diszi gegeben. Gott sei Dank hat mein Sohn dann den Ernst der Lage erkannt.

Ohne Vorwarnung und Altlasten kann ein Schüler beispielsweise wegen Rauschgiftvergehen oder anderer Straftaten entlassen werden. Aber auch mehrere körperliche leichte Gewalttaten oder fortgesetzte Mobbingaktionen gegen Schüler oder Lehrer können durchaus zum Schulverweis führen. Das entscheidet der Disziplinarausschuss.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Unter Schulverweis verstehe ich jetzt, dass ein Schüler für eine bestimmte Zeit, meistens ein paar Tage, vom Unterricht ausgeschlossen wird. Grundsätzlich kann ein solcher Verweis für Verstöße gegen die Schulordnung erteilt werden. Ob es generelle Vorschriften gibt, wie schwerwiegend ein Verstoß dafür sein muss, oder ob das im Prinzip jede Schule selbst entscheiden kann, weiß ich nicht.

Mir ist eine Geschichte noch sehr gut in Erinnerung, bei dem zwei Mädchen aus meiner Klasse aus einem relativ banalen Grund 4 Tage zu Hause bleiben mussten. Am Schulgebäude gibt es schmale Balkone zum Fenster putzen. Diese zu betreten, war den Schülern verboten und das wurde von den Lehrern auch immer wieder gesagt. Warum da so darauf herumgepocht wurde, habe ich nicht wirklich verstanden. Es handelte sich immerhin um ein berufliches Gymnasium, an dem niemand jünger als 16 Jahre war.

Wir waren also kein Kinder mehr und dass jemand vom Balkon gefallen wäre eher unwahrscheinlich. Jedenfalls wurden diesen beiden Mädels dann von einem Lehrer auf dem Balkon gesehen und der Schulverweis stand sehr schnell fest. Dass den beiden nur ein paar Bücher aus dem Fenster gefallen waren, die vorher auf einem Stapel auf dem Fensterbrett am offenen Fenster lagen, hat niemanden interessiert.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Um einen Schulverweis zu bekommen muss man sich schon ganz schön etwas geleistet haben, weil es ihn eigentlich nicht so schnell geben sollte. In der Regel bekommt man vorher eine Androhung und das Ganze wird besprochen. Ansonsten gibt es natürlich auch Vergehen, die einfach gleich betraft werden müssen, darunter fällt, wie hier ja auch schon mehrfach erwähnt wurde, der Drogenverkauf und - missbrauch. Das passiert dann, weil man die anderen Schüler schützen will.

Ich kenne es durchaus, dass man beim Schwänzen beispielsweise irgendwann einen Verweis bekommt oder eben auch, wenn man sich nicht an Schulregeln gehalten hat und das mehrmals der Fall war. Bei uns waren es durchaus Schwänzer und auch Kinder, die geraucht haben, die so einen Verweis bekommen haben. Ansonsten habe ich es aber auch schon erlebt, dass ein Schüler einen Verweis bekommen hat, weil er eine Lehrerin sehr grob beleidigt hat.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^