Bei Eheschließung automatisch Gütergemeinschaft?

vom 22.03.2013, 14:19 Uhr

Wenn man nichts schriftliches vor der Eheschließung macht, hat man dann automatisch eine Gütergemeinschaft oder eher die Gütertrennung? Was muss man machen, damit man Gütertrennung hat, wenn man heiraten will? Muss man notariell eine Gütertrennung veranlassen oder kann man das bei der Eheschließung machen? Wenn man nun nichts schriftliches gemacht hat, hat man dann diese Gütergemeinschaft?

Was passiert eigentlich nach der Scheidung oder Trennung, wenn man Gütergemeinschaft oder Gütertrennung hat? Geht bei der Gütertrennung wirklich unter Umständen einer komplett leer aus? Was passiert bei der Gütergemeinschaft? Wird dann alles bis zur Trennung oder bis zur Scheidung komplett geteilt, egal, was wer erwirtschaftet hat?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Weder noch. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gilt in Deutschland eine Ehe als Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, dass die Eheleute vor der Eheschließung besaßen, weiterhin ihnen allein gehört. Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen gehört jedoch beiden gemeinsam und wird im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das halte ich auch für die gerechteste Variante. So bekommt niemand etwas, was er nicht verdient.

Wenn man Gütertrennung vereinbart hat, wird auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen getrennt. Er hat sein Konto, sie hat ihres. Der Mann hat meist mehr verdient oder war sogar der alleinige Verdiener. In dem Fall war die Ehe ein "Verlustgeschäft" für die Frau, obwohl sie ihm jahrelang den Haushalt gemacht und seine Kinder erzogen hat. Es kann aber trotzdem auch gemeinsames Vermögen geben, wenn man den Kaufvertrag für Haus und Auto gemeinsam unterschrieben hat oder ein gemeinsames Konto hat. Das wird dann aufgeteilt. Die Tatsache, dass man Gütertrennung vereinbart hat, hat aber keine Auswirkungen auf die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Das müsste man noch zusätzlich vereinbaren.

Bei Gütergemeinschaft wird das vor der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei der Eheschließung in einen Topf geworfen und das während der Ehe erwirtschaftete kommt dann einfach hinzu. Bei einer Scheidung wird dann alles aufgeteilt. So profitiert man besonders, wenn man arm jemanden geheiratet hat, der reich ist. Daher ist diese Form aber auch sehr selten. Auch weil sie mit der Scheidung gar nicht endet, sondern noch durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden muss.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ampelmännchen hat geschrieben:Was passiert eigentlich nach der Scheidung oder Trennung, wenn man Gütergemeinschaft oder Gütertrennung hat? Geht bei der Gütertrennung wirklich unter Umständen einer komplett leer aus? Was passiert bei der Gütergemeinschaft? Wird dann alles bis zur Trennung oder bis zur Scheidung komplett geteilt, egal, was wer erwirtschaftet hat?

Wenn man bei einer Hochzeit gar nichts vereinbart hat, dann ist das eine Zugewinngemeinschaft und da ist es so geregelt, das alles was vor der Ehe da war, auch demjenigen gehört, der das gekauft hat, also wird dieses auch nach einer Scheidung bei dem jeweiligem bleiben. Genau das Gegenteil ist eine Gütergemeinschaft, denn hier wird alles, auch das, was vor der Ehe da war, mit der Ehe in den Besitz beider Partner gehen und natürlich nach der Scheidung auch gerecht geteilt. Bei einer Gütertrennung werden nur die Sachen, die während der Ehe angeschafft wurden als gemeinsames Vermögen angesehen und hinterher auch geteilt.

Alles was vor der Ehe da war, bleibt auch im Besitz derjenigen Person, die es angeschafft hatte. Wenn man also eine Gütertrennung vereinbart und man sich in der Ehe nichts gemeinsam anschafft, kann es natürlich auch sein, das einer leer ausgeht, wenn dieser vorher auch nichts hatte. Genaueres über die drei Möglichkeiten kannst du aber auch hier nachlesen, denn dort wird alles sehr gut beschrieben.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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