Eigenverantwortung von Kindern und Aufsichtspflicht

vom 26.11.2012, 08:06 Uhr

Als Personenberechtigter eines Kindes hat man auch die Aufsichtspflicht einzuhalten, gleichzeitig soll ein Kind aber auch eigenverantwortlich handeln. Das ist an sich zwar kein Widerspruch, aber ich denke hier, die Grenze ist recht leicht überschritten.

Ab wann beginnt die Eigenverantwortung eines Kindes? Kann man allein von der Entwicklung, vom Alter her ausgehend, dass nach Hinweisen und Belehrungen die Aufsichtspflicht eingehalten wurde? Wenn zum Beispiel das Kind A den Elternteil B fragt, ob es allein eine Runde mit dem Fahrrad fahren darf, B dieses erlaubt, das Kind aber anweist, bestimmte Dinge zu beachten, ist damit die Aufsichtspflicht bereits erfüllt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das ist eine schwierige Frage. Wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht. Ich denke, da gibt es auch Möglichkeiten der Auslegung. Schließlich ist nicht jedes Kind gleich und nicht jede Situation bzw. jeder Ort gleich. Wenn es sich um ein Wohngebiet handelt, wo die Kinder auf einer Spielstraße fahren ist das anders zu werten, als wenn es an einer stark befahrenen Bundesstraße liegt.

Außerdem kommt es auch ganz auf das Kind an. Bei manchen Kindern kann man sich darauf verlassen, dass sie Anweisungen befolgen. Bei manchen Kindern ist das jedoch nicht der Fall. Es kommt auch ganz darauf an, mit wem das Kind draußen unterwegs ist. Mitunter kann es nämlich sein, dass ein Kind stets gewisse Regeln einhält, es aber mit dem anderen Kind zusammen auf irgendwelche Ideen kommt und gerade dann eine der Regeln bricht. Schließlich sind Kinder nun mal so, dass es bestimmte Situationen gibt, wo sie Regeln mal nicht befolgen, auch wenn sie genau wissen, dass es nicht richtig ist und gerade in der Gruppe kommen dann solche Flausen und die Anweisungen der Mama sind schnell vergessen.

Aus diesem Grund bin ich bei unseren Kindern auch vorsichtig. Natürlich lasse ich sie eigenverantwortliches handeln lernen, aber ich habe stets ein Auge darauf, dass die regeln auch wirklich eingehalten werden. Zumal auch bei Einhalten der Regeln etwas passieren kann. Man weiß ja nie, wer alles auf der Straße läuft. Deshalb bin ich lieber vorsichtiger und brauche mir später keine Vorwürfe zu machen.

Ich kenen aber auch Eltern, die lassen ihre Kinder sehr zeitig schon viele Freiheiten. Mir persönlich sind das zu viele Freiheiten. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Ich würde zum Beispiel kein 3- oder 4-jähriges Kind mit dem Laufrad so weit vorneweg laufen lassen, dass ich es nicht mehr sehen kann. Außerdem weiß man nie, was kleinen Kindern in den Sinn kommt. Wenn ein Hindernis auf dem Fußweg ist, kann es auch schnell passieren, dass sie auf die Straße fahren.

Auch hole ich jetzt in der dunklen Jahreszeit mein Kind lieber ab, als dass ich es bei Dunkelheit alleine laufen lasse. Das liegt nicht daran, dass ich meinem Kind nicht zutraue, dass es den Weg nach Hause findet, sondern es liegt eher daran, dass ich nicht möchte, dass ein Fremder mein Kind mitnimmt. Ich glaube nicht, dass man als Eltern da seine Aufsichtspflicht verletzen würde, wenn das passieren würde, aber man macht sich später Vorwürfe.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da ich eine pädagogische Ausbildung habe, haben wir dieses Thema in der Schule durchgenommen. Es ist halt vom Alter und vom Entwicklungsstand des Kindes abhängig, was man ihm zutrauen kann und was nicht. Ebenso spielt der Charakter des Kindes eine wichtige Rolle. Kann man sich auf das Kind verlassen, wenn ich ihm eine Aufgabe übertrage? Man muss den passenden Weg finden zwischen Fordern, aber nicht unter oder überfordern. Normalerweise sollte zum Beispiel ein Kind mit 8 Jahren in der Lage sein einen kleinen Einkauf zu tätigen, wenn das Geschäft in der Nähe des Wohnortes ist. So lernt das Kind mit Geld umzugehen und erhält das Vertrauen der Eltern, dieses auch zu schaffen.

Man macht dies natürlich auch schrittweise und führt das Kind langsam heran (ebenso wie den Schulweg alleine zu gehen, wenn er in der Nähe ist). Am Anfang geht man zusammen auch in das Geschäft, das Kind bezahlt. Beim nächsten Mal lässt man das Kind bezahlen und auch die Sachen suchen, die man benötigt. Dann wartet man vor dem Geschäft und zum Schluss geht das Kind alleine, wenn man der Meinung ist, dass das Kind dies nun schafft. Wenn dann doch etwas passieren sollte, kann man den Eltern keinen Vorwurf machen, da sie das Kind langsame herangeführt haben. Und man muss den Kindern auch etwas zutrauen.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Der Fall mit dem Radfahren war nur so ein Beispiel, es gibt ja viele andere Möglichkeiten, wo man Kinder und auch Jugendliche allein lassen möchte, beziehungsweise sie in Richtung Selbstverantwortung entlassen möchte. Dass dabei die Entwicklung und die Persönlichkeit einen wichtigeren Punkt begleitet, als das reine Alter ist immer noch so eine Sache. Genauso kann man als Kind schnell vergessen, was die Eltern gesagt haben, man kann abgelenkt werden und so weiter.

Von heute auf morgen ist es natürlich nicht möglich, ein Kind eigenständig handeln zu lassen, dies ist ein Prozess und ich denke auch, dass es eben individuell zu bewerten ist. Aber selbst, wenn ich mich vergewissert habe, dass das Kind eigentlich in der Lage ist, eine Situation zu schaffen, ohne dass der/ die Personenberechtigte dabei ist, kann dennoch etwas schief gehen. Bei so etwas wird durchaus die Aufsichtspflicht in Betracht gezogen, wobei Sicht- und auch Hörweite natürlich machbar ist. Aber reicht dies aus? Man kann ein Kind, einen Jugendlichen ja nicht vor allem schützen, es/ er soll ja in der Lage sein, selbstbestimmt zu leben, aber steht man immer unter Beobachtung, ist eine persönliche Entwicklung meiner Meinung nach mit Unselbstständigkeit und Unsicherheit verbunden, oder?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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