Wie werden niedere Beweggründe definiert?

vom 11.10.2012, 21:34 Uhr

In vielen Berichten aus Gerichtsprozessen und deren Urteilssprüchen wird ja oftmals die Begrifflichkeit von „niederen Beweggründen“ zitiert. Nur frage ich mich wer definiert denn wie und wann niedere Beweggründe und
wo fangen diese an und wo enden selbige? Bei welchen Arten von Vergehen spricht man denn von niederen Beweggründen und wie würdet ihr diese definieren?

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» Passport » Beiträge: 197 » Talkpoints: 44,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



"Niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind."

Die Quelle dieses Wissens ist auf www.juraforum.de zu finden. Ich habe mich das auch schon öfter gefragt und das jetzt gerade nachgegoogelt. Ich war überrascht über die Antwort, ich dachte immer, es würde sich dabei um belanglose Dinge handeln.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 13.10.2012, 18:40, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Das mit den Definitionen im Strafrecht ist so eine Sache. Zu fast jedem Tatbestandsmerkmal gibt es sie und doch helfen Sie in der Regel nicht sehr viel weiter. Man muss einfach wissen, welche Bedeutung die Regelung haben soll und mit den klassischen Argumentationsmethoden (Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik, Wille des Gesetzgebers...) arbeiten können.

Zu den niederen Beweggründen möchte ich folgendes sagen:
Das Tatbestandsmerkmal der niederen Beweggründe gehört zur ersten Gruppe der Mordmerkmale, welche alle samt subjektive Merkmale sind und damit die Motivation des Täters beschreiben. "Oder sonst" weist darauf hin, dass die niedrigen Beweggründe als Auffangtatbestand dienen, wenn nichts anderes einschlägig ist. Das ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst problematisch. Bei den niedrigen Beweggründen kommt besonders zum Ausdruck, dass der Täter keine Achtung vor dem Opfer hat und sich über dessen Interessen hinwegsetzt. Allgemein kann man sagen, dass eine niedriger Beweggrund dann vorliegt, wenn er überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Es also überhaupt gar keinen Anlass für die Tat gibt.

» eagle » Beiträge: 21 » Talkpoints: 8,46 »



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