Rollator an die Krankenkasse zurückgeben?

vom 18.08.2012, 21:23 Uhr

Die Oma meiner Freundin ist vor einer Woche verstorben und sie räumen gerade die Wohnung leer. Einige Sachen haben sie schon weg getan, weil sie versuchen es zu verkaufen. Unter anderem steht in der Wohnung auch der Rollator der Oma. Ich meine mal gehört zu haben, dass man den an die Krankenkasse zurück geben muss. Meine Freundin meint, dass es der Rollator der Oma wäre, weil sie ja diesen Rollator von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat.

Muss man den Rollator im Sterbefall an die Krankenkasse zurückgeben? Was macht die Krankenkasse dann mit diesen Teilen? Denn soweit ich weiß, bekommt ja keiner einen gebrauchten Rollator, oder?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bei meiner Schwiegermutter kam ein Mitarbeiter des Sanitätshauses und holte die ganzen Sachen ab. Dieser hat von der Krankenkasse erfahren, dass meine Schwiegermutter verstorben war. Denn die Krankenkasse hatte ja wohl die Abrechnung der Geräte vorliegen. meine Schwiegermutter hatte mehrere Hilfsmittel, die das Sanitätshaus abgeholt haben.

Ich habe auch gefragt, was die damit machen, weil die Sachen teilweise an die Größe meiner Schwiegermutter, die sehr klein war, angepasst wurden. Sie meinten, dass die Sachen an bedürftige verschenkt werden. Behindertenheime oder Altenheime profitieren davon. Wenn man die Sachen nicht abgibt, muss man sie bezahlen. Denn ich wollte eigentlich den Duschstuhl meiner Schwiegermutter für meine Nachbarin behalten und der Herr vom Sanitätshaus meinte, dass man das dann bezahlen muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ja, die Sachen müssen zurückgegeben werden. Meine Mutter hatte auch einige Hilfsmittel von der Krankenkasse, die dann später vom Sanitätshaus wieder abgeholt wurden. Auch bei meinem Schwager war das der Fall. Mir wurde im Sanitätshaus gesagt, dass sie wieder aufbereitet werden und dann erhält sie ein anderer.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Das kommt ganz drauf an. Manch einer kauft sich auch einen Rollator. Wenn er aber genehmigt wurde, dann ist der Rollator quasi eine Leihgabe der Krankenkasse und der Sanitätsdienst wird ihn wieder abholen. Genau wie andere genehmigte Hilfsmittel.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn sie ihn nicht gekauft hat, dann ist es nicht ihr Eigentum, sondern das Eigentum des Sanitätshauses von dem der Rollator stammt. Die Genehmigung der Krankenkasse heißt nicht, dass es ihr Eigentum ist, sondern nur, dass sie ihn für eine geringe Zuzahlung nutzen darf. Wenn sie verstorben ist, muss der Rollator an das Sanitätshaus zurück gegeben werden und man darf ihn nicht behalten oder gar verkaufen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich kenne mich da gut aus, weil ich eine Altenpflegerin bin und mit solchen Fällen ständig zu tun habe. Wenn man den Rollator nicht selbst gekauft hat, sondern dieser der Krankenkasse genehmigt wurde, dann muss der Rollator der Krankenkasse zurück gegeben werden. Die Frau hat ihn sozusagen nur ausgeliehen. Nach der Rückgabe wird dieser gereinigt und überprüft und geht dann an den nächsten bedürftigen Menschen weiter. Genauso ist es mit den Rollstühlen. Das Einzige was die Krankenkasse nicht zurücknimmt ist der Kissen aus dem Rollstuhl, weil die chemische Reinigung teurer wäre, als die Anschaffung von einem neuen Kissen.

Deine Freundin muss sich bei der Krankenkasse melden. Die Krankenkasse beauftragt meistens ein Sanitätshaus, das dann auch den Rollator oder den Rollstuhl abholt.

» natascha19821 » Beiträge: 68 » Talkpoints: 25,66 »


Wenn man die Hilfsmittel nicht selbst bezahlt hat, sondern sie von der Krankenkasse gestellt wurden, dann müssen sie zurückgegeben werden, sobald die Person sie nicht mehr benötigt. Das kann der Fall sein, wenn jemand wieder gesund ist oder eben, wenn die Person gestorben ist. Wenn die Sachen von der Krankenkasse genehmigt wurden, handelt es sich um eine Leihgabe für die Zeit, in der das Hilfsmittel wirklich gebraucht wird. Man kann zwar sagen, dass es sich vielleicht nur um einen Rollator handelt, aber insgesamt kommt da schon einiges zusammen.

Viele Sachen sind auch deutlich teurer als ein einfacher Rollator. Bei manchen Pflegefällen sind teure Spezialmatratzen oder Pflegebetten notwendig. Da kommen sehr große Summen zusammen und da ist es verständlich, dass diese Hilfsmittel auch zurückgegeben werden müssen. Die gebrauchten Sachen werden anschließend natürlich nicht weggeworfen, sondern sie werden tatsächlich aufgearbeitet und dann an andere Hilfsbedürftige weitergegeben. Gerade bei teureren Sachen lohnt es sich auch, solche Sachen aufwändig aufzuarbeiten und zu reparieren.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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