Gemeinsamer Hauskredit und dann Trennung?

vom 26.05.2012, 15:40 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie es sich verhält, wenn ein Pärchen einen gemeinsamen Hauskredit aufgenommen hat und sich dann, aus welchen Gründen auch immer, trennt. Diese Situation haben wir nämlich gerade im Bekanntenkreis.

A (der Mann) und B (die Frau) sind nicht verheiratet und haben einen gemeinsamen Kredit für ein Haus aufgenommen. Sie haben das Haus von Privat gekauft und wohnen nun seit ca. 3 Monaten in dem Haus. B hat aber inzwischen gemerkt, dass die Beziehung nicht mehr so ist, wie sie mal war. Sie ist derzeit total unglücklich und würde am liebsten noch einmal von vorne anfangen. A weiß davon (noch) nichts, aber es wird wohl immer schlimmer.

Ich habe ja kaum Ahnung davon, aber ich meine, dass es schwierig wird, denn den Kreditvertrag haben ja beide unterzeichnet, also ist der Bank im Prinzip egal, da das Geld ja zurück gezahlt werden muss. Das Problem ist, dass keiner der Beiden das Haus alleine halten kann. Das würde bedeuten, entweder wird das Haus verkauft oder A müsste einen Job annehmen, bei dem er mehr verdient (er hatte ein Angebot bekommen), wenn er das Haus alleine behalten möchte.

B möchte das Haus nicht unbedingt behalten und würde sich auch eine Wohnung nehmen. Die Frage ist aber, ob sie sich das überhaupt leisten kann, denn wenn A aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, den Kredit, der über 40 Jahre läuft, abzuzahlen, würde die Bank ja an B herantreten. Gibt es eine Möglichkeit, dass B doch noch aus dem Vertrag aussteigen kann?

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Aus dem Vertrag kommt B nur, wenn A sich dazu bereit erklärt, dass B aus dem Vertrag heraus darf. Die Bank muss aber auch mitspielen. So ist es immer ratsam, wenn ein Kreditnehmer aussteigen möchte, einen Bürgen zu finden. Ohne Bürgen wird das sicher kaum gehen. A und B haben beide den Vertrag unterschrieben und somit sind auch zwei Einkommen, egal wie hoch, als Sicherheit zu sehen.

Sollte ein Kreditnehmer aussteigen, fehlt der Bank eine Sicherheit und verlangt dann eine andere. Zu diesen Sicherheiten kann eine Bürgschaft gehören oder aber eine Lebensversicherung, die bereits einen hohen Rückkaufwert aufweist. Sollte ein Kreditnehmer sich quer stellen, wird der andere Kreditnehmer nicht aus dem Vertrag kommen. In so einem Fall hilft dann nur weiter zu zahlen oder das Haus, wenn beide damit einverstanden sind, zu verkaufen. Ansonsten wird es keine Wege geben.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das wird schwierig für B, denn sie ist durch ihre Unterschrift auch verpflichtet den Kredit mit zu bedienen. Selbst wenn sie keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr dabei hat, da sie das gemeinsame Haus nicht mehr mit bewohnt. B kann dann nur bei der Bank einen Antrag auf vorzeitige Schuldhaftentlassung stellen. Dann bekommt A diverse Unterlagen geschickt, welche er ausfüllen muss. Durch diese Daten kann die Bank entscheiden, ob B aus dem Vertrag raus kann und A demzufolge alleiniger Vertragspartner ist.

Sollte dies nicht passieren, weil das Einkommen von A nicht ausreichend ist, dann bleibt wohl nur der gemeinsame Verkauf des Hauses. Denn selbst wenn A die laufende Kreditrate allein bezahlen kann, so hat B immer das Risiko, dass sie selbst mit belangt wird. Egal was passiert und das kann auch ein Sturz des Nachbarn im Winter sein, wenn nicht ordentlich Schnee geräumt wurde.

Ich selbst hatte damals beim Grundstückskauf noch eine notarielle Vereinbarung getroffen. Damit war ich mit Auszug aus Allem raus, auch wenn ich noch in den Verträgen mit drin stehe. An mich beziehungsweise mein Geld würden die Banken damit zwar ran kommen, aber eben nicht so schnell, wie das üblich ist. Und wenn man bedenkt, dass ich nun schon 2 1/2 Jahre von meinem Ex-Mann getrennt lebe und das mit dem Haus bisher noch immer nicht geklärt ist, kann ich B nur einen langen Atem wünschen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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