Darf ein Erwerbsunfähigkeitsrentner überhaupt studieren?

vom 03.02.2012, 17:57 Uhr

@LittleSister: Nein du verstehst leider nicht ganz das wirkliche Problem dabei, denn es geht um die sogenannte Arbeitszeit dabei. Diese darf ja nun einmal bei voller Minderung nicht mehr wie 3 Stunden betragen (real gesehen weniger als 3 Stunden am Tag). Selbst nur mal als Beispiel wenn du ehrenamtlich am Tag von 14.30 Uhr bis 18 Uhr etwas machst bist du schon einmal locker darüber. Und eben gleiches gilt für das Studium wegen der Zeit. Ich wollte hier einige reale Möglichkeiten wissen, wie man es vielleicht mit zusätzlichen oder besonderen Genehmigungen bei einem Studium umgehen kann. Gibt es hier reale Möglichkeiten dafür?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Dann hier nochmal: Mit einer EU- Rente darf man studieren. Warum braucht man dann Schlupflöcher? Wenn du aber sagst, man darf nicht mehr als drei Stunden am Tag studieren, willst dann aber deine Aussage umgehen, in dem du halt heimlich ein Fernstudium machst, weil dir da ja keiner beweisen kann, wie lange du am Tag mit dem Studium beschäftigt warst, dann ist das im Endeffekt Betrug.

Wie gesagt gäbe es die legale Möglichkeit eben länger zu studieren. Also sagen wir statt vier Semestern eben acht Semester. Nur als Beispiel. Was man aber auch generell machen kann, wenn man keine Rente bezieht.

Und ich habe auch passende Quellen gefunden. Einmal die Aussage der Rentenversicherung in einem öffentlichen Forum. Leider kann ich den Eintrag nicht verlinken, da im Link Klammern enthalten sind, die hier nur Chaos verursachen. Dort schreibt die Rentenversicherung aber selbst, dass die Aufnahme eines Studiums den Rentenanspruch bei Bezug einer EU- Rente nicht beeinflusst, da sich an den gesundheitlichen Einschränkungen nichts ändert.

Dann habe ich eine weitere Quelle gefunden, in der der Threadersteller selbst bei der Rentenversicherung angerufen hat und die Auskunft gepostet hat. Auch wenn das Forum sich nun auf Fernstudium bezieht, ist der Thread an sich sehr generell gehalten und es kamen einige Antworten von anderen Usern, die sich auf ein Studium generell bezogen. Zu finden ist das hier: klick

Ich würde mich freuen, wenn du mir deine Quellen, in denen steht das man nur unter 3 Stunden am Tag studieren darf, zeigst. Ich meine studieren und nicht Arbeiten oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: Ja und der Threadschreiber schreibt doch genau schon meine vorherige Darstellung. Es ist möglich ohne eine finanzielle Kürzung, weil man ja durch das reine Studium nichts verdient. Die gesamte Gesundheit darf sich nicht verschlechtern und man darf sich nicht überlasten. Hier ist direkt auf die geminderte Arbeitsfähigkeit angesprochen worden und die beträgt laut Bescheid eben maximal 3 Stunden pro Tag. Und man darf davon nicht ernsthaft erkranken, sprich eben eine nachgewiesene Erkrankung. Alles bezieht sich auf das Fernstudium, denn das muss dazu gesagt werden.

Ich suche aber hier noch andere Optionen und nicht Dinge die auch jeder gesunde Student machen kann. Und vor allem müssen die genannte Dinge auch in der realen Praxis anwendbar sein. Ansonsten macht es ja keinen wirklichen Sinn.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Wie gesagt gäbe es die legale Möglichkeit eben länger zu studieren. Also sagen wir statt vier Semestern eben acht Semester. Nur als Beispiel. Was man aber auch generell machen kann, wenn man keine Rente bezieht.

Ich will hier nur mal ganz generell anmerken, dass das so, wie du dir das vorstellst, in der Regel nicht funktioniert. Viele Studiengänge sind auf Bachelor / Master Abschlüsse umgestellt und dieses Studium ist sehr viel verschulter als die alten Studiengänge, die man mit Diplom abgeschlossen hat. Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht sind die Regel und man hat auch nur einen begrenzten Spielraum bei der Wahl der Veranstaltungen. In der Zeit als die neuen Studienordnungen eingeführt wurden, gab es wegen des Arbeitsaufwands auch einige Diskussionen, denn das Grundstudium geht von einer 40 Stunden Woche für den Studenten aus und da bleibt dann natürlich nur noch sehr wenig Zeit um nebenher zu arbeiten.

Hinzu kommen je nach Bundesland noch zusätzliche Studiengebühren, die du als Langzeitstudent entrichten müsstest. Wie das genau definiert wird, weiß ich nicht, aber wenn du die Regelstudienzeit um satte 100% überziehen würdest, würdest du mit Sicherheit in diese Kategorie fallen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



@ Cloudy24: Zu den Studiengebühren. Die muss man, so weit ich das weiß, nicht bezahlen, wenn man einen Behindertenausweis hat. Die Chancen das man EU- Rente bezieht und keinerlei Behinderung vorliegt, sind sehr gering. In der Regel besteht die Möglichkeit für jeden EU- Rentner, auch einen Behindertenausweis zu beantragen und damit wären dann auch die Studiengebühren hinfällig. Wobei die finanzielle Seite bei karlchen 66 scheinbar nicht relevant zu sein scheint- so zumindest mein Eindruck.

Zu dem Thema Studienzeiten. Ich habe deshalb bewusst darauf hingewiesen, dass es gerade für Menschen mit Behinderung ja auch Anlaufstellen an den Universitäten und Fachhochschulen gibt. Es gibt ja nun auch andere Menschen die Einschränkungen körperlicher oder geistiger Natur haben und deshalb ein Studium nicht wie es vorgegeben ist, absolvieren können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da auch Möglichkeiten geben wird, halt pro Semester weniger Scheine zu machen, weniger Pflichtkurse zu machen oder auch weniger Zeit an der Fachhochschule oder Universität verbringen zu müssen. Und da liegt halt auch der Unterschied zu einem gesunden Studenten und einem Studenten der aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist und das ist meiner Meinung nach, nicht mit dem Zeitproblem eines voll einsatzfähigen Studenten zu vergleichen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: Was hat denn der Behindertenausweis mit den Studiengebühren zu tun? Mit einen sogenannten Behindertenausweis kannst du mit der entsprechenden Wertmarke kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder eben von der KFZ Steuer befreit werden. Aber bei den Studiengebühren gibt es da keinerlei Vergünstigungen.

Warum muss ein EU-Rentner eine Behinderung haben oder behindert sein? Sehr viele EU-Rentner haben zwar Erkrankungen, die aber keine anerkannte Behinderung nach sich ziehen. Der Behindertenausweis und die EU-Rente sind nämlich zwei völlig unterschiedliche Dinge und haben nichts miteinander zu tun.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dann kannst du mir sicherlich sehr viele Beispiele nennen, wann ein Mensch EU- Rente bekommt und keine Beeinträchtigung vorliegt. Davon mal abgesehen schrieb ich ziemlich klar, dass die Chancen gering sind, dass ein EU- Rentner keine Behinderung hat. Wer eine EU- Rente beantragt oder gar bezieht, hat in der Regel schwerwiegende Beeinträchtigungen. Und für solche Beeinträchtigungen kann man durchaus einen Behindertenausweis beantragen.

Aber um mich mal deinem Stil anzupassen:

Mit einen sogenannten Behindertenausweis kannst du mit der entsprechenden Wertmarke kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder eben von der KFZ Steuer befreit werden.

Das stimmt so wie du es schreibst nicht. Ich kenne viele mit einem Behindertenausweis, die weder eine Wertmarke für öffentliche Verkehrsmittel erhalten noch von den KFZ- Steuern befreit sind. Der Grund ist ein ganz einfacher, um an diese nennen wir es Vergünstigungen ran zu kommen, müssen bestimmte Merkzeichen im Behindertenausweis enthalten sein. Stehen die nicht drin, zahlt man KFZ- Steuern und darf auch zu den ortsüblichen Preisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Somit stimmt deine Aussage nicht!

Das hier stimmt ebenfalls so nicht:
Aber bei den Studiengebühren gibt es da keinerlei Vergünstigungen.

Es gibt einen sogenannten Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung. Das ist allerdings Ländersache und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern können aufgrund einer Behinderung die Studiengebühren auf Antrag erlassen werden. Es gibt sogar Bundesländer, da muss niemand Studiengebühren bezahlen. Es gibt Länder, da braucht man mit einer Behinderung keine Studiengebühren bezahlen, wenn man über der Regelstudienzeit liegt und der Grund dafür in der Behinderung liegt. Ich sagte auch nur, dass es die Möglichkeit gibt, sich von den Studiengebühren befreien zu lassen.

Davon mal abgesehen, durch die Studiengebühren gibt es keinen Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel. Das wird mit den Semestergebühren gedeckt. Und die Semestergebühren habe ich mit keinem Wort erwähnt. Mein Stand ist, die müssen bezahlt werden. Ob es da eine Befreiungsmöglichkeit gibt, weiß ich nicht.

Und ich habe auch mit keinem Wort erwähnt, dass eine EU- Rente mit Behinderung was zu tun hat. Ich habe nur angemerkt, dass bei einer EU- Rente ja irgendeine Grundlage da sein muss und die in den meisten Fällen auch als Behinderung angesehen wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@LittleSister: Ich will nicht wissen wie es unter Umständen vielleicht in Hamburg gehandhabt wird, sondern ich brauch allgemeine Hinweise und Tipps, die eben für das gesamte Bundesgebiet gültig sind. Du schreibst uns hier immer nur mit dem Tenor es könnte sein oder das geht vielleicht. Der konkreteste Hinweis der für sämtliche Bundesländer gilt ist der eigentliche Rentenbescheid, denn der bietet die juristische Grundlage dafür. Dieser Bescheid hat eine Gültigkeit in der gesamten Bundesrepublik. Außerdem sind Beeinträchtigungen noch lange keine anerkannten Behinderungen. Du kannst hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn das klappt so nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe dir meine Erfahrungen berichtet. Daraufhin wandte jemand ein, Dass ja auch Studiengebühren fällig sind. Dem widersprach ich. Es ist eben nicht der Fall, um es mit deinen Worten so zu nennen, dass bundeseinheitlich Studiengebühren fällig werden. Die Frage nach Studiengebühren kann also nicht einheitlich beantwortet werden. Auch Studiengebühren für Langzeitstudenten sind nicht überall der Fall, beziehungsweise kann man in manchen Ländern, in denen eben bei Langzeitstudenten Studiengebühren fällig werden, über den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung was gemacht werden. Ich habe mich hier auf eine Aussagen eines anderen Users bezogen.

Du hast gefragt, ob man als EU- Rentner studieren darf. Die Frage habe ich dir nun mehrfach und auch mit Quellen belegt. Du sagst, es gibt eine Regelung, dass man als Student im EU- Rentenbezug unter drei Stunden am Tag bleiben muss. Ich habe dich mehrfach um Quellen für die Aussage gebeten, die bisher nicht kamen. Du hast bisher nur geschrieben, dass man nur unter drei Stunden arbeiten darf. Du hast auch geschrieben, dass man einer ehrenamtlichen Tätigkeit nur unter drei Stunden am Tag nachgehen darf. Du hast aber meine Frage, was denn Arbeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten und studieren gleich setzen, bisher nicht beantwortet.

So weit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, darf man studieren und wie lange man in der Universität oder der Fachhochschule sitzt, interessiert die Rentenversicherung nicht, so lange man seine Erkrankung dadurch nicht verschlimmert. Aber wenn du es genau nehmen magst, heißt studieren ja nicht nur in die Vorlesungen gehen, sondern halt auch Hausarbeiten etc. anfertigen. Dann muss man auch die Aspekte mit einbeziehen und da wirst du nicht mehr nur bis zu drei Stunden am Studienort sitzen, sondern kannst dann gleich mal die Bemühungen außerhalb des Studienortes mit einbeziehen. Denn der Rentenversicherung ist dann an sich ja auch klar, dass wenn du am Tag knappe drei Stunden am Studienort bist, du die Sachen ja auch noch Nachbearbeiten oder Vorbereiten musst und du dafür auch Zeit brauchst.

Bundeseinheitlich gesehen, wird es am einfachsten sein, seinen Einzelfall mit der Rentenversicherung persönlich abzuklären.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: Jetzt bin ich nämlich erst einmal dahinter gestiegen und du hast mit deinen Aussagen sogar recht, denn die sind gültig gewesen bis zum Jahr 2000. Ab dem Jahr 2001 heißt die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente nämlich Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eben Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die erste Variante wegen voller Erwerbsminderung besagt nämlich im dazu gehörigen Gesetzestext, dass man nur noch bis zu 3 Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann. Nur wenn man als Rentenart teilweise erwerbsgemindert ist kann man bis zu 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen. Bei der Rente vor 2001 spielte diese Zeit bei einigen Sachen eben keine Rolle.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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