Hälfte vom Gesamteinkommen für die Miete?

vom 14.01.2012, 21:02 Uhr

Die Hälfte meines Einkommens könnte ich nicht für eine Warmmiete ausgeben. Ich zahle keine Miete, aber dafür das Darlehen für meine Wohnung. Zusammen mit Abgaben für Heizung und Wasser kommt der monatliche Betrag auf etwa ein Drittel. Mehr könnte ich nicht zahlen, weil zusätzlich noch Strom, Fernsehgebühren, Autokosten, Telefon und sämtliche Versicherungen gezahlt werden müssen. Natürlich brauche ich auch etwas zum Leben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Beim Bezug von Sozialleistungen werden aber durchaus Mietkosten übernommen, die höher sind als der Regelsatz. Somit liegt die Miete dann ja über der Hälfte des Einkommens. Das hängt allerdings vom Wohnort ab. Aber mir sind Wohnorte bekannt, da werden um die 400 Euro an Warmmietkosten von den zuständigen Ämtern für eine alleinstehende Person übernommen. Der Regelsatz, also das Geld von dem man Strom und persönliche Kosten bezahlt, liegt aber nur bei 360 Euro rum.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin in der Ausbildung und habe von daher nur sehr wenig Geld zur Verfügung. Meine Warmmiete nimmt auch fast die Hälfte meines Einkommens ein und ich komme über die Runden. Es ist zwar am Ende des Monats selten noch viel Geld übrig, aber die Situation dass ich gar kein Geld mehr hatte, kam nicht vor. Deshalb überweise ich gleich am Anfang eines Monats einen gewissen Betrag auf mein Sparkonto, sodass ich Rücklagen habe.

Ob es in Ordnung ist, die Hälfte des Einkommens für Warmmiete zu verwenden kommt ganz auf die allgemeine Situation an und auf das Einkommen an. Jemand der im Monat 2000 € verdient, sollte noch gut klarkommen, wenn davon 1000 € an Miete draufgehen. Wenn man allerdings nur 600 € im Monat verdient, sieht das schon wieder anders aus, da kann es sehr knapp werden.

Ein weiterer Aspekt sollte sein, ob man ein Auto hat oder mit dem Fahrrad bzw. zu Fuss die meisten Wege erledigen kann und nur selten mal auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss. Dann hat man natürlich wesentlich weniger feste Ausgaben, als wenn man monatlich Sprit, Versicherung und Kfz-Steuern zahlen muss.

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» crazygirl1990 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



XL hat geschrieben:Beim Bezug von Sozialleistungen werden aber durchaus Mietkosten übernommen, die höher sind als der Regelsatz. Somit liegt die Miete dann ja über der Hälfte des Einkommens. Das hängt allerdings vom Wohnort ab. Aber mir sind Wohnorte bekannt, da werden um die 400 Euro an Warm Mietkosten von den zuständigen Ämtern für eine alleinstehende Person übernommen. Der Regelsatz, also das Geld von dem man Strom und persönliche Kosten bezahlt, liegt aber nur bei 360 Euro rum.

Die Mietkosten werden allerdings nur in voller Höhe übernommen, wenn auch die Größe der Wohnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ansonsten steht man nämlich mit dem Rest allein im Regen. Aber in dem Eingang Thread steht ja eindeutig, dass die Wohnung für eine Person etwas groß ist. In diesem Fall helfen dann auch keine sogenannten Sozialleistungen wirklich weiter denke ich einmal.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@ karlchen66
Auch Mietkosten werden zum Teil übernommen, wenn die Wohnung zu groß ist. Wenn im Gesetz steht, es wird eine Wohnung bis zu einer Größe von X Quadratmetern und einem Preis von X Euro übernommen und die Wohnung ist größer und teurer, werden die Mietkosten bis zum Höchstbetrag übernommen und die restlichen Kosten muss der Leistungsbezieher selbst tragen. Wobei es da auch noch Ausnahmen gibt. Es gibt durchaus Möglichkeiten auch eine größere und/oder teurere Wohnung übernommen zu bekommen.

Und kein Leistungsbezieher muss bei der Stellung eines Erstantrags umgehend aus der Wohnung ausziehen, nur weil sie zu groß oder zu teuer ist. Da gibt es erst mal den Hinweis die Wohnung ist zu groß und zu teuer und man bekommt eine Frist gesetzt (in der Regel 6 Monate) in der man eine passendere Unterkunft suchen muss. Die Kosten für die Unterkunft werden also erst mal übernommen und erst wenn der Leistungsempfänger aus welchen Gründen auch immer nicht umziehen mag oder kann, dann werden die Leistungen gekürzt auf den zulässigen Höchstbetrag. Aber die Kosten der Unterkunft werden in diesem Fall NIE ganz gestrichen.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin der Auffassung, dass man hierzu gar keine pauschale Regelung nennen kann. Wir zahlen etwas unter einem Drittel unseres Einkommens an Warmmiete und könnten uns auch nicht wirklich viel mehr leisten, was aber wohl auch unseren ständigen Neuanschaffungen zuzurechnen ist.

Ich würde auch schätzen, dass das beste Verhältnis sehr von der Verdiensthöhe abhängig ist. Sicherlich ist es nicht so schlimm, wenn man die Hälfte von 5000 Euro Einkommen für die Miete ausgibt aber wenn man nur 700 Euro verdient ist die Hälfte dann doch schon ganz schön viel Geld. So ist es also von Person zu Person unterschiedlich und man kann keine wirklichen pauschalen Regeln aufstellen. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, dass man sich seine Ausgaben vorher genau aufschreibt und hierbei auch besser etwas großzügiger kalkuliert. Dann sollte die Planung klappen.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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