Wie weit haftet ein Tippgeber wirklich?

vom 17.12.2011, 20:46 Uhr

Herr A wollte an einen Gesprächsabend einer Selbsthilfe Gruppe X teilnehmen und der Leiter Herr B hat ihm auch recht herzlich dazu eingeladen. Plötzlich rief der Herr A bei dem Herrn B an und teilte diesen nun mit, dass er seinen Waschautomaten ausversehen angestellt habe, weil er den Termin kurz aus den Augen verloren habe. Herr B sagte ihm er sollte den Netzstecker ziehen und zur Veranstaltung kommen.

So kam es dann auch und Herr A kam dann auch. Bloß eben Herr A hat vergessen auch das Wasser abzustellen und das Unglück nahm seinen Lauf. Nun bezieht sich der Herr A auf die Aussage von Herrn B. Allerdings sagt der Herr B, er habe keine Schuld an den entstandenen Schaden. Niemand hat in dem Moment auch an das Wasser gedacht. Wer muss hier nun den Schaden bezahlen? Das Wasser ist aus dem Schlauch gelaufen und hat das Bad völlig unter Wasser gesetzt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Den Schaden wird Herr A. begleichen müssen, beziehungsweise eventuell seine Haftpflichtversicherung. Herr A. ist für seine Geräte selbst verantwortlich. Anders sähe die Sachlage aus, wenn Herr A. nicht im Vollbesitz seiner Kräfte wäre und Herr B. sein gesetzlicher Betreuer wäre und unter Anderem halt auch für das Waschen der Wäsche zuständig wäre. Das scheint aber im beschriebenen Fall nicht so zu sein.

Davon mal abgesehen, wenn Herr B. zu Herrn A. gesagt hätte, er soll vor der Selbsthilfegruppe noch den Kühlschrank öffnen und die Heizung hoch drehen und Herr A. kommt Heim und alle Lebensmittel sind verdorben, wäre da ja auch Herr A. selbst für verantwortlich.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Der einzige hier zu beachtende Fakt ist doch eigentlich das Wasser, denn keiner der beiden Herren hat daran nun einmal gedacht. So wurde die Waschmaschine nicht vorschriftsmäßig außer Betrieb genommen. Wie wird das beispielsweise die Haftpflichtversicherung von den Herrn A deuten? Es handelt sich ja schließlich um einen sehr groben Fehler, denn eine kleine Fahrlässigkeit ist es eigentlich nicht. Aber hier können auch die Meinungen auseinander gehen. Wie würdet ihr die Sache sehen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was geht Herrn B. die Waschmaschine von Herrn A. an? Das ist meine Meinung dazu.

Warum die Waschmaschine Wasser verloren hat, nur weil der Netzstecker gezogen wurde, ist mir allerdings unklar. Dann hatte eh der Schlauch einen Schaden und da hätte der Wasserschaden auch sonst geschehen können.

Haftbar machen kann man Herrn A. Weil seine Waschmaschine und seine Aufsichtspflicht für laufende Geräte. Da er den Netzstecker gezogen hat, lief die Waschmaschine ja theoretisch nicht mehr. In wie weit die Haftpflichtversicherung von Herrn A. das so sehen wird, ist natürlich unklar. Theoretisch kann man klar sagen, Waschmaschine war ja vom Strom getrennt und somit nicht in Betrieb und musste somit nicht beaufsichtigt werden. Wenn Herr A. natürlich der Versicherung bereits den Vorfall so gemeldet hat wie es hier steht, wird die Versicherung aber mit Sicherheit versuchen den Schaden abzulehnen.

Und nur am Rande. Die Waschmaschine im laufenden Betrieb einfach vom Stromnetz zu ziehen, ist für die Waschmaschine sicherlich nicht wirklich gut. Klar kann das auch bei einem Stromausfall passieren. Mit dem Unterschied das da dann eine Versicherung wahrscheinlich bezahlt, weil es nicht das Verschulden des Versicherungsnehmers ist. Aber bewusstes Trennen vom Stromnetz wird sicherlich anders gesehen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Herr B hat doch eigentlich nur versucht dem Herrn A einen hilfreichen Tipp zu geben. Eine Waschmaschine nimmt eigentlich keinen ernsthaften Schaden, wenn man den Strom abschaltet. Allerdings kann dann das Wasser auch nicht mehr abgepumpt werden. Und eben genau hier liegt ja das eigentliche Problem für den Wasserschaden. Das Wasser lief aus dem Wasserhahn ungehindert in den Schlauch der Waschmaschine. Nach zirka 2-3 Stunden lief das Wasser dann wohl ungehindert aus der Maschine. Er hätte ja auch beispielsweise den Wasserhahn vom Waschbecken laufen lassen können, denn unter Umständen wäre vielleicht der selbe Wasserschaden eingetreten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mann kann doch nicht für jeden nicht Funktionierenden Tipp den Tippgeber verantwortlich machen. Wo würden wir den dann hinkommen? Dann würde ja keiner mehr irgendwem bei Fragen helfen können, weil er immer Angst haben müsste das er danach auf Schadensersatz verklagt wird. Er hätte wirklich selber daran denken müssen, dass Wasser auszustellen. Und vor allem warum sollte Herr B für den Schaden den Herr A verursacht hat, aufkommen, wenn Herr A selber nicht an das Wasser gedacht hat. Also da kann Herr A sich das Geld für den Anwalt sparen, und sollte wirklich keinen Streit Anfangen, da dies definitiv sein Fehler war. Er kann sich dafür entschieden, ab jetzt keine Tipps mehr anzunehmen. Was anderes wäre es gewesen, wenn Herr B das absichtlich gemacht hätte, und zu Herr A gesagt hätte du brauchst das Wasser nicht abstellen, das passiert von alleine, aber wusste, dass er damit einen Schaden verursacht, und dies auch wollte. Allerdings wäre dies auch schwer zu Beweisen. Hoffentlich lernt er etwas daraus.

Wenn mir ein Freund sagt, er hat seinen Fußball auf sein Dach geschossen, und ich sagen ihm, er kann versuchen ihn mit einem anderen Ball runter schießen und er macht das auch, und trifft aus versehen eine Scheibe, bin auch nicht ich Schuld, den er kann selber entscheiden ob er es macht oder nicht, und muss für sich selber denken.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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