Wegen farbiger/-n Parkscheibe/ Auto Strafzettel?

vom 13.12.2011, 23:57 Uhr

Vor zwei Wochen habe ich endlich meinen Führerschein erhalten. Neulich ging ich Weihnachtsgeschenke einkaufen und parkte neben dem Geschäft auf den gekennzeichneten Parkplatz. Da ich sonst nicht wüsste, wo ich meine Parkscheibe ablegen sollte, liegt sie immer vor mir auf der Scheibe. Meine Parkscheibe ist etwas ganz besonderes, den sie ist quietsch-pink. Noch dazu ist darauf spaßhalber gedruckt "bin shoppen!".

Eine typisch weibliche Parkscheibe eben, passend zu meinem Auto, welches auch pink ist. Diese bekam ich als Glückwunsch Geschenk von meinen Mann. Des Weiteren als ich von dem Geschäft nach einer Stunde heraus kam, steckte ein Strafzettel unter meinem Scheibenwischer. Darauf war handschriftlich vermerkt, dass die Farbe meines Autos den Verkehr ablenkt und die Parkscheibe nicht verkehrsgerecht ist.

Ist dieser Strafzettel denn gerecht? Das Auto ist frisch durch den TÜV gekommen, ich denke er wird schon wissen, ob man es fahren kann, oder nicht? Was ist mit der Parkscheibe nicht in Ordnung, bloß weil sie pink ist? Würdet Ihr die Strafe zahlen?

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Der handschriftliche Vermerk, dass deine Fahrzeugfarbe des restlichen Verkehr ablenken würde, ist wohl eher als Wink mit dem Zaunpfahl zu sehen. Deine Parkscheibe muss allerdings gemäß §13 der Straßenverkehrsordnung tatsächlich blau sein und muss sogar bestimmte Mindestmaße einhalten. Zwar kannst du deine rosa Parkscheibe auch weiterhin im Auto belassen, musst allerdings zusätzlich einen blaue ebenfalls gut sichtbar mit ins Fahrzeug legen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Rosa Autos sind nun wirklich eine Seltenheit und eine pinke Parkscheibe ist mit bisher noch nicht begegnet. Dass die Farbe den Verkehr ablenken soll, halte ich schon etwas für frech. Und wenn es für die Farbe der Parkscheibe tatsächlich eine Vorschrift gibt, frage ich mich, wieso überhaupt solche Parkscheiben verkauft werden. Müsste dann da nicht ein Hinweis dastehen, dass man den Gegenstand gar nicht für den Zweck verwenden darf, für den er eigentlich vorgesehen ist?

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also rosa und pinke Autos sieht man doch sogar auf dem Land recht häufig, besonders gerne sind es dann Kleinwagen älteren Baujahres. Aber das ist doch auch gar nicht weiter schlimm und ich sehe nun wirklich überhaupt nicht ein, warum die Farbe irgendeines Autos den Verkehr ablenken würde. Da ist es doch viel ablenkender, wenn jemand seinen Sportwagen an der Straße abstellt und dann alle Welt auf der Straße nur noch Augen für eben dieses Auto hat. Aber das wird so weit ich das beurteilen kann auch nicht weiter geahndet. Man kann ja niemanden sein Auto verbieten oder vorschreiben, wie es auszusehen hat. Zumindest solange es in einem verkehrstüchtigem Zustand ist.

Ich bin der Meinung, dass da jemand dich beziehungsweise vielmehr dein Auto und die dazu gehörende Parkscheibe auf dem Kieker hatte. Ich kenne Parkscheiben in vielen Varianten aus diversen Krims-Krams-Läden. Wenn man diese tatsächlich nicht verwenden darf, dann finde ich es nicht gut, dass man sie so einfach im Handel erwerben kann. Aber ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass man eine blaue, genormte Parkscheibe verwenden muss. Ich würde mich deshalb in der Bußgeldverordnung deines zuständigen Ordnungsamtes schlau machen und dann erst entscheiden, ob ich die Strafe bezahlen würde. Wenn sie wirklich so geregelt ist und der Betrag richtig ausgestellt worden ist, dann würde ich auch die Strafe bezahlen.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn Du vor zwei Wochen erst Deinen Führerschein bekommen hast, sollte die Ausbildung dazu doch auch nicht wesentlich länger her sein. In dieser Führerscheinausbildung hast Du sicher auch etwas von einer Straßenverkehrsordnung gehört. Wer nämlich Auto fahren möchte, dazu gehört auch das Parken, sollte die Straßenverkehrsordnung eigentlich kennen.

In selbiger steht neben vielen anderen Dingen auch, wie eine Parkscheibe auszusehen hat und wie und wann sie in einem Fahrzeug auszulegen hat. Wenn Du eine Parkscheibe nutzt, die nicht dieser Straßenverkehrsordnung entspricht, wird das dann eben so behandelt, als ob Du gar keine Parkscheibe benutzt hast. Also wirst Du um die Zahlung der Strafe kaum herumkommen, Du kannst es natürlich versuchen, indem Du Einspruch einlegst. Das sollte am Ende aber teurer werden, denn einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hast Du offensichtlich begangen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Eine pinke Parkscheibe? So eine habe ich noch nie gesehen. Die Strafe zahlen würde ich auf jeden Fall, weil dieser Strafzettel eine Warnung an dich ist. Ich glaube auch das die Strafe nicht höher als 10 Euro ist. Ich wusste leider bis jetzt auch nicht , dass es immer die gleichen blauen Parkscheiben sein müssen. Ich glaube schon, dass du dich sehr über diese ausgefallene Parkscheibe, die zudem auch noch passend zu deinem Auto ist, gefreut hast. Dank deines Themas weiß ich jetzt auch, das eine Parkscheibe nach der Straßenverkehrsordnung blau sein muss und eine bestimmte Größe haben muss. Ich weiß auch dass du dich sehr darüber ärgerst, doch an den Gesetzen kann man nichts ändern.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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