Wasserführenden Ofen gekauft keine Zulassung - Was tun?

vom 29.11.2011, 11:07 Uhr

A. hat einen wasserführenden Ofen über ebay ersteigert und ist dafür extra 400 km gefahren waren, um den Ofen abzuholen. Als der Ofen dann zu Hause war und sich ein Bekannter diesen anschaute, um beim Anschluss zu helfen, wurdest feststellt, dass er Ofen nur zwei Anschlüsse hat, statt 4 und auch kein Sicherheitspaket enthalten ist. Dann kam auch noch heraus, dass der Ofen in Deutschland keine Zulassung hat oder bekommt.

A. hat sich dann wieder an den Verkäufer gewendet, von dem er den Ofen gekauft hat. Er hat diesem Mitgeteilt, dass es sich anscheinend um betrug handelt und er ihm den Ofen kostenfrei zurück bringt und dafür sein Geld zurück bekommen möchte. Ver Verkäufer behauptet allerdings nichts davon gewusst zu haben und er hätte das Geld bereits ausgegeben. Das Gespräch wurde dann nochmal verschoben. A. hat auch einen Link von einem Verkäufer bekommen, der diese Öfen vertreibt und anschließt und das auch in Deutschland. A. hat auch mit diesem Kontakt aufgenommen. Jedoch wollte der Verkäufer A keine Antwort darauf geben, wie das fehlende Sicherheitspaket dann aussehen würde und es schien alles andere als seriös. A rief auch bei einem Sanitärhandel an, die ebenfalls Öfen vertreiben. Dort wurde ihm dringend geraten, die Finger von so einem Ofen zu lassen.

A. erhielt dann eine email des ebay Verkäufers, darin schrieb der, dass er von der Zulassung nichts gewusst hätte, aber mit einen Ofenverkäufer gesprochen hätte, der das Sicherheitspaket einbauen und den Ofen anschließend und die Bescheinigung ausstellen würde. Das war der besagter Verkäufer mit dem A schon gesprochen hatte und der nicht seriös er schien. Außerdem teilte der Verkäufer mit, dass er den Ofen nicht zurücknehmen und das Geld auch nicht erstatten würde. Nun hat A geantwortet, dass es ja offensichtlich ist, dass der Verkäufer wusste, dass der Ofen in Deutschland nicht zulässig ist und er immer noch an einer friedlichen Einigung interessiert ist. Aber rechtliche Schritte einleiten wurde und eine Anzeige wegen Betrugs machen würde, wenn sich der Verkäufer zu einer Einigung nicht bereit erklärt. Nun möchte A. mit einem Rechtsanwalt sprechen und schauen, was er machen kann. Der Ofen hat keine geringe Summe gekostet und dieser Verlust würde A. sehr hart treffen. Den Fall ebay zu melden, würde wohl nicht viel bringen.

Was kann A. noch tun? Wozu wird ihm der Anwalt wohl raten? Hat er überhaupt eine Chance, dass Geld wieder zu bekommen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ob das Ganze ein Betrug ist, kommt ganz darauf an, was denn im Angebot bei der Auktions-Plattform stand. Wenn dort explizit darauf hingewiesen wurde, dass der Ofen die fehlenden merkmale enthält oder für Deutschland zugelassen ist, dann kann man es versuchen, einen Anwalt einzuschalten. Ist das Angebot aber eher so formuliert, dass davon nicht die Rede ist, wird man kaum eine Chance haben, rechtlich dagegen vorzugehen.

Man kauft ja schließlich genau das, was im Angebotstext steht. Weicht der Artikel davon ab, kann man den Kaufvertrag rückgängig machen (Wandlung) oder verlangen, dass der Artikel auf Kosten des Verkäufers in den Zustand vesetzt wird, den er laut Angebot haben sollte (Nachbesserung). Bevor nun also der Anwalt für viel geld eingeschaltet wird, sollte genau geprüft werden, was denn der Angebotstext besagt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich sehe es so, dass man in diesem Fall kaum von Betrug reden kann. Es sei denn der Verkäufer hätte geschrieben, dass dieser Ofen eine Zulassung hat und das Sicherheitspaket auch zum Lieferumfang gehört. Ansonsten ist es wie mit all den vielen nicht zugelassenen Sachen, die täglich verkauft werden. Da die Käufer den Ofen abgeholt haben nehme ich mal an, dass es sich auch noch um einen privaten Verkäufer handelt. Da kann er, sofern im Angebotstext nichts anderes beschrieben wurde, nicht mal auf die Rücknahme bestehen.

Ich würde sagen, dass der Käufer Pech gehabt hat und in den sauren Apfel beißen muss. Gerade bei teuren Anschaffungen sollte man sich eben genau informieren. Bevor man einige hundert € bietet, schaue ich doch, dass ich so viel wie möglich zu dem Gerät herausfinde. Ich weiß nicht ob ich so etwas über Ebay kaufen würde. Bei einem privaten Verkäufer schon mal gar nicht.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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