Macht A sich des Rufmordes strafbar?

vom 11.11.2011, 17:31 Uhr

A hatte mal einen Lehrer Herrn X, den sie nie leiden konnte. Er war Bürokrat aus Leidenschaft und das finden die meisten Schüler bekanntlich nicht so toll. Herr X hat sie und auch andere Schüler gerne schikaniert und vor der Klasse bloßgestellt. A hat sich sowas jedoch nicht gefallen lassen, weshalb es zu so manchem Konflikt mit dem Lehrer kam und das Verhältnis der beiden sehr gelitten hat. Doch hat A diesen Lehrer zum Glück schon lange nicht mehr im Unterricht, seit der elften Klasse ist sie ihn los.

Nun macht A dieses Jahr ihr Abitur und möchte im Nachhinein ihrem ehemaligen Lehrer eins auswischen und ihrem Unmut Luft machen. Das geht am einfachsten über das Abijahrbuch, für das jeder Abiturient einen Steckbrief ausfüllen muss. Es gibt in diesem Steckbrief zwei Punkte, die für As Vorhaben interessant sind: 1) "Was würdet ihr an der Schule ändern?" und 2) "Was ich noch loswerden möchte". A überlegt nun, im ersten Punkt einzutragen: "Herrn X feuern!" oder alternativ im zweiten Punkt: "Herr X, Sie sind völlig inkompetent und der schlechteste Lehrer, den ich je hatte".

Das hat A spaßeshalber einer Freundin erzählt und diese war schockiert. Sie fürchtete nämlich, Herr X könne gegen solche Sprüche rechtlich vorgehen, denn das fiele doch schon unter Rufmord. A ist anderer Meinung, denn es ist ja nur ihre persönliche Meinung, die sie öffentlich kundtut. Allerdings stimmt es, dass mit Herrn X nicht gut Kirschen essen ist in dieser Hinsicht. Weil das Abijahrbuch aber erst nach dem Abitur veröffentlicht wird, hat A in dieser Hinsicht nicht mit Konsequenzen zu rechnen, zumal sie diesen Lehrer lange nicht mehr im Unterricht hat.

Macht A sich mit solchen Sprüchen im Jahrbuch wirklich strafbar? Hätte Herr X eine Rechtsgrundlage, um sie anzuzeigen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ob sich A damit strafbar macht, weiß ich nicht. Aber solche Abschlußbücher oder wie sie bei uns hießen, Zeitungen, sind doch eigentlich dazu da, das man auch mal die Lehrer auf´s Korn nehmen kann. Allerdings eben in einem Rahmen, wo sich niemand wirklich beleidigt fühlen muss. Zumindest wurde dies zu unserer Zeit gerne in lustige Reime gepackt, so das vor lauter Lachen keiner wirklich zum größeren Nachdenken kam.

Allerdings würde ich, wenn ich der Lehrer wäre, solche Anfeindungen nicht hinnehmen. Denn Inkompetenz ist was anderes als Antipathie, welche ja hier eigentlich vorlag. Vor allem, wenn halt nur ein Teil der Schüler mit diesem Lehrer seine Probleme hatte auf Grund seiner Verhaltensweise.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Den Straftatbestand des Rufmordes gibt es nicht. Wenn, dann würde es sich um "Verleumdung" oder "üble Nachrede" handeln.

Im schlimmsten Fall wird der "Täter" sich eine Anzeige einhandeln. Beide Straftatbestände müssen aber im öffentlichen Interesse stehen, sonst wird die Staatsanwaltschaft das ganze nicht weiter verfolgen. Vermutlich wird die Tat dann, als "Streich" ausgelegt und der Fall wird eingestellt.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich denke, dass solch ein Eintrag in das Abschlussbuch den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Wenn der Lehrer polizeilich gegen A vorgehen sollte, müsste sie vermutlich eine Geldstrafe zahlen.

Ich würde A raten, es zu lassen. Das hinterlässt nicht nur bei dem einen Lehrer einen schlechten Eindruck, sondern damit hinterlässt A in der gesamten Schule ein "Meckerliesen Image". Außerdem zeigt A damit auch, dass ihr die Sache sehr viel wert ist und sie sich sehr viele Gedanken um den Lehrer gemacht hat.

Es passiert immer, dass man in der Schule oder im Berufsalltag auf Menschen stößt mit denen man nicht zurecht kommt, aber dann sollte man darüber stehen und die Sache nicht ernster machen als wie sie ist. Ein solcher Eintrag ist definitiv nicht die richtige Lösung.

» blumenmädchen<3 » Beiträge: 125 » Talkpoints: 4,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist schade, wie sehr das Abitur "abgewertet" wird, indem auch Menschen wie A zu diesem Abschluss kommen (eigentlich die sog. "Reifeprüfung"), obgleich deren Denken und Handeln nicht von Reife zeugt. Aber das ist wohl der Preis den man entrichten muss, wenn nun mal nur noch dieser Abschluss einen gesellschaftlichen Wert darstellt.

Gerne aber auch zum Thema. Das A nicht wirklich Reif ist, zeigt der Umstand, gegen Ende noch mal Nachtreten zu müssen, wobei noch nicht mal klar ist, ob die "Schikanen" wirklich auch Schikanen waren. Es kann durchaus möglich sein, dass der Schülerin auf Grund von Reife, Alter und Position manchen Aktion von Seiten der Lehrer als Schikane vorkam - dies aber bei Weitem nichts mit Schikane zu tun hatte und nur eine - vielleicht unglückliche - Reaktion des Lehrers auf ein falsches Benehmen oder Verhalten von A war.

Jetzt tatsächlich beim Versuch bzw. bei der Absicht, eine Person öffentlich zu beleidigen sich selbst auf die Meinungsfreiheit zu berufen, schockiert dann um so mehr. A hat offenbar ein technisches Gymnasium besucht oder sich stark mit den eigenen Leistungskursen beschäftigt, ohne links oder rechts zu schauen. Denn eigentlich ist auch dieser Punkt Thema (nicht mal nur an Gymnasien und nicht mal nur in der Oberstufe). Es hat nämlich nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun, wenn Dritten bewusst geschadet werden soll. Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Dritte beleidigt werden. Und es hat nichts mit einem Spaß zu tun, einer Dritten Person Inkompetenz zu unterstellen.

A's Freundin hat hier schlicht Recht und es wäre nur rechtens, wenn der Lehrer hier dafür sorgen würde, dass dieses Abi-Jahrbuch eingezogen werden würde. Vielleicht macht man das A am Besten dadurch klar, dass A mit Sicherheit auch wenig erfreut wäre, wenn der Lehrer in seinem Rückblick (im Abi-Jahrbuch) z.B. schreiben würde, dass A ja bekanntermaßen die Schulmatratze war und er sich in seiner Zeit als ihr Lehrer nur mit Mühe ihrer Anmache hat erwehren können. Das wäre weder lustig noch spaßig und sollte ebenfalls nicht mit "Meinungsfreiheit" in Verbindung gebracht werden. Auch wenn der Lehrer das vielleicht tatsächlich so sieht oder aber A nur "eins zum Schluss auswischen" will.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben: Es hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Dritte beleidigt werden. Und es hat nichts mit einem Spaß zu tun, einer Dritten Person Inkompetenz zu unterstellen.


A hat sich in X' Unterricht aufgrund mangelnder Sicherheit die Nase gebrochen. Der Lehrer hat sich anschließend darüber lustig gemacht nach dem Motto: "Freu dich doch, dass du eine kostenlose Schönheits-OP bekommst". Das fanden weder A, die wochenlang Schmerzen hatte, noch die Mithörenden lustig. Wenn das keine Inkompetenz ist, weiß ich auch nicht mehr weiter. Und wer es schon als ach so beleidigend empfindet, als inkompetent bezeichnet zu werden (egal, ob es zutrifft oder nicht), ist wohl ein klein wenig überempfindlich.

derpunkt hat geschrieben: A's Freundin hat hier schlicht Recht und es wäre nur rechtens, wenn der Lehrer hier dafür sorgen würde, dass dieses Abi-Jahrbuch eingezogen werden würde.


Da du dich scheinbar so gut mit dem Thema auskennst, hier nochmal eine andere "entschärfte" Variante: "Ich würde zu allererst einen gewissen Lehrer feuern, der zu inkompetent ist, um für die Sicherheit seiner Schüler zu sorgen." Die Mitschüler würden natürlich wissen, um wen es sich handelt, obwohl kein Name genannt wird. Und wäre das immer noch ein Grund, das Jahrbuch einzuziehen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich würde es an der Stelle von A nicht machen. Ich weiß zwar nicht, ob A sich damit strafbar macht, aber auch wenn A den Lehrer danach nicht mer im Unterricht hat, kann es doch sehr gut sein, dass dieses Verhalten mal auf A zurückfällt. Zum Beispiel dann, wenn der neue Arbeitgeber von A mit dem Herrn X verwandt ist oder ähnliches. Auch wenn das jetzt ein bisschen weit hergeholt klingt: Das ist alles möglich und auch oft schon passiert.

Wenn A das aber unbedingt machen möchte, dann sollte A das ein bisschen anders ausdrücken. Mir selbst würde jetzt direkt nichts einfallen, aber A sollte es, wenn denn dann, ein bisschen spaßiger machen, damit die anderen Lehrer und vor allem der Lehrer X es nicht ganz so ernst nehmen und sich dann nur ärgern, aber keine rechtlichen Schritte oder ähnliches einleiten werden.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also strafbar ist es nicht, es ist auch keine üble Nachrede, denn er sagt ja nur, wie er es sieht. Würde er jetzt schreiben Herr A ist inkompetent und der schlechteste Lehrer, wäre es Rufmord. Er sollte aber vorsichtshalber schreiben sie sind meiner Meinung nach total inkompetent. Denn sonst ist es schon kritisch, würde aber wahrscheinlich trotzdem keine größeren Schwierigkeiten geben. Es muss aber klar erkennbar sein, dass es nur die Persönliche Meinung ist, und keine direkte allgemeine Schlechte Nachrede, denn dann ist es strafbar.

Ich finde es aber auch nicht gut, dass man die Abizeitung für seinen persönlichen Racheakt ausnutzt. Mag ja sein, dass der Lehrer nicht immer fair und nett war, aber muss man sich deswegen wie ein Kleinkind benehmen? Sollte man in dem Alter nicht Klug genug sein, um sich zu denken, mein Gott jetzt bin ich ihn eh los? ich finde das Verhalten absolut nicht nachvollziehbar. Ich hatte auch Probleme mit Lehrern, wäre aber nie auf die Idee gekommen, sie deswegen vor allen bloß zustellen, und die Abizeitung dazu zu missbrauchen. Die Abizeitung, soll als Erinnerung dienen, soll dafür sorgen, dass man sich später wieder leichter an alte Klassenkameraden erinnern kann. Wie ist es wohl wenn A das mit 40 wieder liest. Ich kann nur hoffen, dass er sich dann dafür schämen würde.

Worum geht es ihm eigentlich? Geht es nur darum Herrn X bloß zu stellen, oder geht es darum Herrn X zu zeigen wie blöd er sich Verhalten hat. Wenn es um ersteres geht ist es traurig, weil da sollte A drüber stehen können. Wenn es aber um das zweite geht, kann ich es schon etwas nachvollziehen, würde es aber per persönlichen Brief machen.

Ich hoffe A überlegt sich das noch einmal. Mag ja sein, dass X inkompetent und schlecht ist als Lehrer, aber wenn man ihn schon zwei Jahre nicht mehr hat sollte man nicht mehr so tief sinken. Es geht ja auch darum, wie A die Leute in Erinnerung halten werden.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ob A mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, das würde ich nicht mit Sicherheit ausschließen wollen. Denn immerhin kann sich der X ja auch erst einmal dagegen wehren - ob er damit Erfolg hat, das ist eine andere Frage. Und ob es wirklich Sinn macht, dem Lehrer nach so langer Zeit noch eines auswischen zu wollen, sei auch einmal dahin gestellt. Seinem Unmut Luft machen ist etwas anderes, was man ja vielleicht auch nicht in der Abizeitung tun würde.

Auch wenn vielleicht keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten sind: Trotzdem sollte die A sich schon genau überlegen, was sie da so schreibt. Dass X beispielsweise nicht kompetent sei, sollte erst einmal bewiesen werden können. Klar hatte die A einen Unfall mit ziemlich heftigem Ausgang. Zum einen ist das aber noch lange kein Beweis für die Inkompetenz als Lehrer, der Spruch ist doch lediglich der Beweis mangelnder Empathie. Wobei ja auch nie erwähnt wurde, ob es zuvor schon Konflikte gab, bei denen A vielleicht schon ziemlich tief gesunken ist. Das sollte ein Lehrer zwar auch wegstecken können, aber auch die sind nur Menschen. Zum anderen ist ja auch nicht geklärt, ob denn wirklich einwandfrei bewiesen ist, dass das alleine X Schuld war? Das dürfte im Nachhinein schwer zu beweisen sein, zumal man bei älteren Schülern ja auch eine Mitschuld annehmen könnte. Ich denke, dass man dieses was ich noch mal sagen wollte durchaus so formulieren kann, dass die Botschaft ankommt, sich aber der X nicht beleidigt fühlen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das würde ich bleiben lassen. A soll nach dem Abitur lieber Abstand von der Schule bekommen, und ein wenig Gras über die Sache wachsen lassen. Vielleicht stellt es sich im Nachhinein gar nicht so schlimm heraus. Vielleicht übernimmt der Lehrer sich auch mal und tritt selbst richtig ins Fettnäpfchen, wird wegen Mobbing belangt, etc. Ich denke, das wäre doch die viel größere Genugtuung für A. Eventuell ergibt sich ja irgendwann mal die Gelegenheit für eine späte Rache, die aber mit Gesetz und Moral vertretbar ist (z.B. X macht sich strafbar und A ist dabei Zeuge).

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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