Was, wenn versichertes Paket verloren geht?

vom 19.07.2011, 22:03 Uhr

Ich verkaufe derzeit wieder einige Babysachen in einem Verkäuferportal und bin auch sehr erfreut darüber, dass es dort wesentlich erfolgreicher ist als bei Ebay. Die meisten Pakete verschicke ich mit Hermes als versichertes Paket. Aber natürlich bietet auch die normale Post versicherte Pakete an.

Vorteil an solch versicherten Paketen ist eben, dass man verfolgen kann, ob die Pakete auch wirklich angekommen sind. Zum Glück ist es bisher noch nicht passiert, aber was passiert eigentlich, wenn so ein Paket verloren geht? Man kann natürlich eben sehen, dass das Paket wirklich aufgegeben wurde und eben nicht angekommen ist.

Ist das der einzige Vorteil eines versicherten Paketes? Oder bekommt man auch eine Art Schadensersatz für den Wert des Paketes? Allerdings musste ich ja auch noch nie angeben, welchen Wert das Paket hat, lediglich, dass der Inhalt nicht wertvoller als 500 Euro ist. Das erreicht der Warenwert bei Babykleidung natürlich nicht einmal annähernd, aber wie gesagt, die Post, Hermes oder wer auch immer weiß ja nicht, was im Paket ist.

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ausgehend von der entsprechenden Situation im Falle eines Verlustes bei DHL könntest du theoretisch wirklich bei jedem Verlust die vollen 500€ Deckungssumme abgreifen. Im Falle eines Verlustes wendest du dich an den Support von DHL, dort wird dann Anhand deiner Sendungsnummer erst einmal einen Nachverfolgung eingeleitet.

Sollte deine Sendung danach weiterhin nicht auffindbar sein, wird dir eine Verlustbogen zugestellt, in welchem du den Inhalt inklusive Preis und Nachweis einzutragen hast. In deinem Fall würdest du natürlich nicht den eigentlichen Auktionspreis angeben, sondern natürlich den Neupreis der jeweiligen Artikel, da du ja theoretisch diese neu beschaffen musst.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Und welche Art von Nachweis braucht man da dann? Also rein theoretisch könnte ich dann ja auch behaupten, dass ich da irgendeine sehr teure Markenkleidung drinnen hatte und nicht gerade ein T-Shirt von Kik oder so. Nur um es einmal im krassen Gegensatz auszudrücken.

Oder reicht da dann mehr oder weniger die Korrespondenz aus, die man eben mit dem Käufer tätigt, wo ja auch ersichtlich ist, was der jeweilige gekauft hat. Kann ich mir aber auch nicht so ganz vorstellen, weil was ist, wenn ich einfach meiner Schwester etwas schicken möchte, wo ich diesbezüglich dann ja keinerlei Korrespondenz oder sonstige Nachweise habe. Da kann man dann ja mehr oder weniger alles behaupten.

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn du deinen Artikeln im Rahmen bleibst, werden die Daten auch komplett ohne Nachweis übernommen. Ich habe damals bei einer verlorenen Wasserpistole meines Sohnes, welche an Hasbro zwecks Umtausch eingesendet werden sollte, einfach einen Link auf die Website mit eingetragen und somit die vom Hersteller veranschlagte UVP zurück erhalten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn du angeben musst, dass der Wert des Paketes nicht über 500 Euro liegt, dann ist das Paket auch mit 500 Euro versichert. Ich hatte mal einen Fall, wo ich bei Ebay einen gebrauchten CD-Player ersteigert hatte. Dieser wurde auf dem Transport leider nicht sorgfältig genug behandelt, so dass er beschädigt bei mir ankam. Natürlich kontaktierte ich gleich den Verkäufer, der mir versicherte, dass das Gerät vollkommen ok gewesen sei, als er es abgeschickt hatte.

Daraufhin wandte ich mich an die Deutsche Post. Ich zeigte ihnen, dass das Paket beschädigt worden war (es war ein Loch in der Pappe) und reklamierte somit die Lieferung. Daraufhin nahm man mir das Paket zur Überprüfung wieder ab und fragte mich nach dem Wert des Paketes. Natürlich war ich ehrlich und gab den Auktionspreis zuzüglich der Versandkosten an, die ich ja überwiesen hatte. Man machte mir zwar wenig Hoffnung, dass der Wert ersetzt würde, da ja nicht nachzuweisen sei, dass das Loch auf dem Transport entstanden ist. Trotzdem bekam der Verkäufer nach zwei Tagen das Paket zurück und auch noch die Zusage, dass das Geld erstattet werde. Somit bekam ich vom Verkäufer mein Geld zurück. Außer ein bisschen Ärger hatte sich also alles in Wohlgefallen aufgelöst.

Du siehst, der Status eines versicherten Paketes kann durchaus Nutzen bringen. Ich hoffe aber mal, dass bei deinen Versandartikeln nichts Schlimmes passieren wird und du die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musst.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Natürlich bietet eine Versicherung des Pakete mehr als die Versandverfolgung! Der Vorgang wurde hier bereits erläutert. So ähnlich habe ich es auch vor vielen Jahren einmal erlebt. Wobei es dort zuerst hieß, das Paket wäre zugestellt worden, was man dann doch widerlegte, um danach eine Unterschrift zu präsentieren, die nachweislich mit niemanden aus unserem Haushalt überein stimmte. Das andere klärte natürlich alles der Versender, aber dieser bekam das Paket später auch ersetzt.


tournesol hat geschrieben:Also rein theoretisch könnte ich dann ja auch behaupten, dass ich da irgendeine sehr teure Markenkleidung drinnen hatte und nicht gerade ein T-Shirt von Kik oder so.


Klar kann man das. Das nennt sich dann Versicherungsbetrug und ist nicht nur rein theoretisch strafbar. Soweit ich weiß, wird bei Versicherungsangelegenheiten auch nachgefragt, wie alt oder neu die zu ersetzenden Waren waren. Wenn jemand mein 13 Jahre altes Auto schrottet, dann kann ich mir danach dennoch keinen Neuwagen kaufen, auch wenn ich vor 13 Jahren 50.000 Mark Neupreis gezahlt habe.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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