Bewaffnete Ordnungsämter

vom 19.06.2011, 22:00 Uhr

Heute habe ich in der Stadt mal wieder die Kollegen von der Ordnungspolizei (Stadtpolizei, Ordnungsamt und wie sie sonst heißen) gesehen. Der gute Herr war mal wieder am Knöllchen schreiben. An seinem Gürtel konnte ich ein Reizstoffsprühgerät und einen Teleskopschlagstock erkennen.

Ich war erstmal sehr überrascht und habe dann Zuhause mal ein bisschen bei Google gesucht und habe herausgefunden, dass unser Gesetz es ermöglicht, das diese Männer und Frauen nach nur 6 Wochen Ausbildung und einigen kleinen Lehrgängen mit Waffen (sogar Pistolen) ausgerüstet werden können.

Was haltet ihr von so etwas? Ich weiß, dass man in diesem Beruf in brenzlige Situationen kommen kann, aber das man zum Knöllchen schreiben eine Schusswaffe oder einen Schlagstock braucht. Das ganze kostet uns Steuerzahler ja auch einen Haufen Geld.

» Nabilianer » Beiträge: 78 » Talkpoints: 3,04 »



Nun ja, das Ordnungsamt, beziehungsweise deren Mitarbeiter, verteilen ja nicht nur Knöllchen. Sie haben auch viel gefährlichere Aufgaben, denen sie nachkommen müssen. Sie kontrollieren ja unter anderemdas Gaststätten-, Gewerbe- und Baurecht, und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es gerade in diesen Bereichen zu Komplikationen kommen kann.

Was mich jedoch ein wenig schockiert hat war die Tatsache, dass die nur 6 Wochen Ausbildung + Lehrgang benötigen, um eine Waffe zu führen, die schlimmsten Fall einen Menschen tötet. Das kann ich nun wirklich nicht verstehen, ich weiß, dass das mit dem Töten übertrieben ist, aber unter Umständen kann das passieren. Zudem finde ich auch das Tragen und auch gegebenfalls das Nutzen einer Schusswaffe schon übertrieben, aber vielleicht ist diese ja wirklich nötig.

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» JokerFace » Beiträge: 285 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bist du dir wirklich sicher, dass du dich dort richtig informiert hast? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass man als normale "Sicherheitskraft" eine Schusswaffe tragen darf, dieses Recht obliegt, soweit ich weiß, den Leuten, die im Beamtenstatus dienen und "Hoheitsrechte" haben. Das Ordnungsamt und deren angestellte haben soweit ich weiß noch diese Hoheitsrechte und sind auch dazu befugt, Knöllchen zu verteilen und eventuell sogar dazu, Waffen mit sich zu führen. Wobei ich bei unserem Ordnungamt-Beamten bisher aller höchstens eine Dose mit Reizgas gesehen habe.

Private Sicherheitskräfte zum Beispiel haben so weit ich weiß eigentlich gar keine besonderen Rechte und dürfen auch keine Knöllchen verteilen oder ähnliches. Ein solcher privater Sicherheitsdienst ist zum Beispiel bei uns verstärkt am Wochenende in der Innenstadt unterwegs und kontrolliert dort Jugendliche nach Alkohol und verweist diese von Spielplätzen und solche Dinge, obwohl sie dazu eigentliche keine Befugnis haben. Solche Sicherheitsleute haben dann höchstens die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen, welche sich dann der Sache annehmen.

Das tragen von Waffen (Egal ob Schusswaffe, Schlagstock oder Reizgas) ist hierbei so weit ich weiß auch immer anders zu betrachten. Wenn man keine "höheren" Rechte hat, dann darf man diese zwar mit sich herumtragen, aber so weit ich informiert bin nur dann nutzen, wenn man selbst angegriffen wurde. Und auch dann kann man das Pech haben und noch wegen Körperverletzung vom Angreifer angezeigt werden (Zum Beispiel beim Einsatz von Pfefferspray).

Aber auch wenn es stimmen sollte, und „Privatpersonen“ im Sicherheitsdienst mit Schusswaffen unterwegs sein dürfen, dann finde ich dies schon ziemlich drastisch. Es kann unter keinen Umständen angehen, dass man bereits nach einer sechswöchigen Ausbildung mit einer Schusswaffe herumlaufen darf. Hier musst du dich auf jeden Fall verlesen/falsch informiert haben. Wieso dauert eine Ausbildung zum Polizeibeamten, etc. denn mehrere Jahre, wenn man als Sicherheitskraft auch einfach so mit den gleichen Rechten, Ausrüstungen, etc. herumlaufen darf? Gerade in solchen Händen haben Schusswaffen am aller wenigsten etwas zu suchen. Oft haben diese Leute selbst keine Ahnung, was sie dürfen und was nicht, da kann es schnell passieren, dass man in einer Panik-Situation auf jemanden schießt oder ähnliches.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich weiß, dass die Ordnungsämter nicht nur Knöllchen verteilen, sondern auch im Gaststättenwesen, Hunderecht und dem Jugendschutz Aufgaben haben. Allerdings entzieht sich mir jegliches Argument, was in diesem Aufgabenbereich für eine Schusswaffe oder einen Schlagstock spricht.

Als nicht tödliches Einsatzmittel sollte doch ein Reizstoffsprühgerät für Ordnungsämter reichen. Dies wäre auch für den Bürger billiger, da man für ein Reizstoffsprühgerät keine regelmäßigen Übungen, teuere Munition und einen Waffenschrank braucht.

Ach an den Vorschreiber. Ich habe mich da nicht falsch informiert. Schaue mal ab dem § 91 im HSOG (Hessisches Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung). Hier steht, dass Ordnungspolizeibeamte (Sie haben den Beamtenstatus im Namen, obwohl sie keine Beamte sind.) die gleichen Rechte und Befugnisse wie normale Polizeivollzugsbeamte haben. Inklusive dem Recht Schusswaffen zu führen. Übrigens gibt es in mehreren Bundesländern auch Angestellte im Polizeidienst. Diese führen auch Schusswaffen. Teils sogar Maschinenpistolen (Berlin, Hamburg).

» Nabilianer » Beiträge: 78 » Talkpoints: 3,04 »



Wenn man nur fürs Knöllchen verteilen schon eine Waffe braucht, dann ist das wirklich Geldverschwendung seitens der Polizei. Es kann natürlich sein, dass das nicht die einzige Aufgabe des Polizisten an diesem Tage gewesen ist, aber ich denke nicht, dass er lebensgefährliche Aufgaben noch im Laufe des Tages zu meistern hatte. Ordnungspolizisten tragen die Waffe wohl nur zur Sicherheit, aber unnötig ist das Ganze für mich ohne Ende und die Polizei sollte diese überflüssige Ausrüstung wirklich mal überdenken.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Mit dem Pfefferspray kann er ja nicht so viel Schade anrichten. Was mir mehr Sorgen macht ist der Schlagstock. Denn damit kann er jemandem den Schädel zertrümmern. Ich finde es sollte eine weiterführende Ausbildung dafür geben. Diese sollte dann auch eine Dauer von mindestens 2 Jahren haben. Denn jeder der so einen Schlagstock dabei hat, ist ein potenzieller Gewalttäter. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man nach so einem kleinen Lehrgang schon Waffen tragen darf. Ich fühle mich durch diese Leute jedenfalls sicherlich nicht geschützt.

» IamPirat » Beiträge: 431 » Talkpoints: 24,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


In diesem § 91 HSOG kann ich nichts darüber lesen, wie lange die Ausbildung derjenigen Ordnungsamtsmitarbeiter dauert, die Schusswaffen mit sich führen dürfen bzw. wie lang diese Zusatzausbildung dauert. Allerdings finde ich es grundsätzlich nicht unbedingt verkehrt, dass diese Mitarbeiter nun mit Schusswaffen ausgestattet sind, weil ich denke, dass diese in erster Linie eine bestimmte Aussagekraft haben. Insofern wären die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die doch Beamte sind, wenn sie zur Hilfspolizei gehören, was mir hier der Fall zu sein scheint, eher eine Art Respektsperson und sollen möglicherweise verhindern, dass bestimmte Vergehen ausgeführt werden, allein durch ihre Anwesenheit und möglicherweise nun eben auch in Verbindung mit einer Schusswaffe.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das genügend Respekt verschafft, wenn diese Personen nun automatisch in ihrem Arbeitsalltag sozusagen Patrouille laufen, sozusagen als Unterstützung für die stinknormale Streife, also die Bereitschaftspolizei. Vielleicht ist letztere ja unterbesetzt und man behilft sich in den betroffenen hessischen Städten nun eben der hilfspolizeilichen Kräfte, indem man sie mit Schusswaffen ausstattet.

Zum Führen von Schusswaffen sind sie allerdings nur dann berechtigt, wenn sie hierzu ermächtigt wurden und ich denke, dass sich diese Ermächtigung wiederum nach der Notwendigkeit richtet. Ich würde also davon ausgehen, dass die Städte, in denen die entsprechenden Beamten mit Schusswaffe zu finden sind, auch eine entsprechend hohe Kriminalitätsrate aufweisen und die Beamten insofern möglicherweise auch noch andere Tätigkeiten ausführen als nur Knöllchen zu schreiben.

Übrigens kommt es hier in Bayern auch vor, dass Polizeibeamte Knöllchen schreiben, soweit ich weiß, sind sie dazu auch verpflichtet, wenn sie eine entsprechende Ordnungswidrigkeit feststellen. Bist Du Dir denn absolut sicher, dass es sich bei der Person, die Du beobachtet hast, wirklich nur um eine männliche Politesse handelte?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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