Was ist ein Gewerbeschein?

vom 06.06.2011, 20:18 Uhr

Für meinen neuen Promotionjob brauche ich einen Gewerbeschein. Was genau ist das und wo kann ich es beantragen. Wie lange würde ich brauchen um ihn zu bekommen und kostet er was? Was genau bringt mir der Gewerbeschein? Ist er eine Art Arbeitsgenehmigung?

» Christoph50 » Beiträge: 9 » Talkpoints: 0,00 »



Du bekommst den Gewerbeschein auf dem Ordnungsamt. Natürlich kostet er auch etwas. Wie viel ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich soweit ich weiß. Aber so um die zwanzig Euro kannst du denke ich schon rechnen.

Bist du denn Selbstständig? Denn einen Gewerbeschein braucht man ja nur, wenn man ein eigenes Gewerbe hat. Wenn du angestellt bist brauchst du so einen Schein normalerweise nicht. Höchstens eine Kopie des Gewerbescheins deines Arbeitgebers.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


aranka05 hat geschrieben:Du bekommst den Gewerbeschein auf dem Ordnungsamt. Natürlich kostet er auch etwas. Wie viel ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich soweit ich weiß. Aber so um die zwanzig Euro kannst du denke ich schon rechnen.


Manche Gemeinden erheben Gebühren in Höhe von bis zu 60 Euro, die 20 Euro sind eher die Untergrenze bei der Erstellung eines Gewerbescheins. Bei uns in der Gemeinde kostet es 25 Euro, aber je nach Stadt/Gemeinde sind die Kosten absolut unterschiedlich.

Ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen Gewerbeschein in den Händen hältst, bist du keine Privatperson mehr, sondern Unternehmer mit zusätzlichen Rechten und Pflichten gegenüber deinen Kunden. Auch bist du umsatzsteuerpflichtig und musst zumindest ein Gewinn-/Verlust-Buch führen. Das Finanzamt wird sich nach der Anmeldung deines Gewerbes bei dir melden und ein paar Dinge geklärt haben wollen.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



aranka05 hat geschrieben:Bist du denn Selbstständig? Denn einen Gewerbeschein braucht man ja nur, wenn man ein eigenes Gewerbe hat. Wenn du angestellt bist brauchst du so einen Schein normalerweise nicht. Höchstens eine Kopie des Gewerbescheins deines Arbeitgebers.

Noch wird der User nicht selbstständig sein. Denn das ist man erst, wenn man den Gewerbeschein hat. Und wenn der Auftraggeber kein Angestelltenverhältnis haben will, sondern einen Auftrag an einen Kleinunternehmer geben will, muss der User einen Gewerbeschein für Kleinunternehmer beantragen. Dann arbeitet der User als Kleinunternehmer und bekommt Aufträge für den Promotionjob und arbeitet auf Rechnung.

In der Regel kostet der nicht mehr als 20 Euro. Man bekommt ihn auch sofort. Alles was man braucht ist ein gültiger Personalausweis. Danach muss man zum Finanzamt und muss da noch einige Formulare ausfüllen. Dann bekommt man eine Steuernummer und man ist Kleinunternehmer.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn keine zusätzlichen Nachweise erbracht werden müssen, dann gehst du einfach zum Ordnungs- oder Gewerbeamt und sagst das du ein Gewerbe anmelden willst. Auf deinem Gewerbeschein ist dann genau angegeben, was du für ein Gewerbe betreibst. Um es mal sehr abstrakt dar zustellen. Wenn du sagst, das du Blumen auf dem Markt verkaufen willst, dann berechtigt dich dein Schein nicht auch einen Metzgerladen zu eröffnen.

Wie schon erwähnt, sind die Preise unterschiedlich, was du bei der Anmeldung zahlen musst. Aber in der Regel bekommst du eben dein Gewerbe gleich erlaubt. Allerdings musst du dabei eben auch bedenken, das du dich dann selbst Krankenversichern musst. Und das Geld muss ja erstmal verdient sein, bevor du überhaupt vom Gewinn sprechen kannst.

Also sollte man doch sehr genau überlegen, ob es sich lohnt ein Gewerbe anzumelden. Ausserdem solltest du bedenken, das du mehr als nur einen Auftraggeber benötigst. Denn wenn du immer nur für eine Firma tätig bist, dann wird man schnell auf Scheinselbständigkeit verweisen, was nicht gerade angenehme Folgen mit sich bringen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@ Punktedieb: Selbst krankenversichern muss man sich erst, wenn man mehr als 360 Euro verdient. Arbeitet die Threaderöffnerin im Promotionjob, dann kann sie auch nur 360 Euro verdienen. Das ist steuerfrei und man muss sich nicht selber krankenversichern. Man kann also familienversichert bleiben.

Warum sollte man mehr als einen Auftraggeber brauchen? Es reicht, wenn man einen Auftraggeber hat. Damit kann man auch als Kleinunternehmer ausgelastet sein. Man muss ja als Kleinunternehmer nicht so viel in Rechnung stellen, dass man umsatzsteuerpflichtig ist und Krankenkasse zahlen muss. Man kann unter diesem Satz bleiben. Und wenn man nur 100 Euro durch dieses Unternehmen im Monat verdient. Warum sollte man da auf Scheinselbstständigkeit verweisen? Wenn ich einen Auftraggeber habe und keine Zeit für einen zweiten Auftraggeber habe, dann kann mich keiner dazu zwingen mehr Aufträge anzunehmen.

Wenn man Kleinunternehmer ist, dann ist das wahrscheinlich etwas anderes, als wenn man einen Gewerbeschein für ein Unternehmen mit Angestellten hat. Die Threaderstellerin muss halt einen Gewerbeschein für Kleinunternehmer beantragen. Arbeitet sie dann so viel, dass sie 360 Euro nicht überschreitet, hat sie keine weiteren Ausgaben. Sie muss nur eine Steuererklärung machen, wo das genau aufgelistet ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante

Der Gewerbeschein ansich unterscheidet sich nicht für Kleinunternehmer oder Vollunternehmer. Wobei ein Vollunternehmer auch keine Angestellten benötigt. Einzig was beim Gewerbeschein unterschieden wird, ist nach Vollgewerbe und Nebengewerbe. Also ob ich das Hauptberuflich oder nur Nebenbei mache.

Wenn ich also Hauptberuflich als Unternehmer gelte, dann kann ich zwar nach der Kleinunternehmerregel besteuert werden, aber das muss ich dann erst im Fragebogen des Finanzamtes festlegen. Verdienstgrenzen sind da nur für die Steuer und die Rechnungsstellung interessant. Wenn ich also neben dem Gewerbe kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis habe und als Vollzeitunternehmer gelte, dann ist es nichts mit der Familienversicherung.

Ich selbst hatte es vor vier Jahren bei meiner heiratet gehofft, das ich somit die Kosten für die Krankenversicherung sparen kann. Aber den ist halt nicht so. Und wenn man nur einen Auftraggeber hat, dann wird das Finanzamt recht schnell auf Scheinselbständigkeit prüfen. Diese Diskussion hatten wir schon im Dozentenbereich, wo einige, die nur bei einem Bildungsunternehmen tätig waren, entsprechende Prüfungen hatten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Mit dem Gewerbeschein bist du ein Gewerbetreibender und damit für die Versteuerung deiner hoffentlich fließenden Einkünfte selbst verantwortlich. Eigentlich ist das in solchen Fällen der aufwändigste Teil: die Buchhaltung und Versteuerung der Einnahmen. Vor allem dann, wenn weiter Einnahmen aus einer festen Anstellung (auch aus Teilzeitjobs usw.) mit einfließen.

Du kannst aber, um die Sache zu vereinfachen, auf Antrag auf die Ausweisung z.B. der Mehrwert verzichten und musst diese dann auch nicht auf deiner Rechnung ausweisen. Damit hast du es später einfacher, wenn es um die Buchhaltung bzw. Ausweisung deiner Gewinne geht. Das geht dann auch nur bist zu einer bestimmten Umsatzgröße, wobei die wohl bei einem einmaligen Promotionsjob nicht erreicht wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Wenn ich also Hauptberuflich als Unternehmer gelte, dann kann ich zwar nach der Kleinunternehmerregel besteuert werden, aber das muss ich dann erst im Fragebogen des Finanzamtes festlegen. Verdienstgrenzen sind da nur für die Steuer und die Rechnungsstellung interessant. Wenn ich also neben dem Gewerbe kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis habe und als Vollzeitunternehmer gelte, dann ist es nichts mit der Familienversicherung.

Ich bin Kleinunternehmer und arbeite auf Rechnung und bin bei meinem Mann familienversichert. Da habe ich mich ganz genau erkundigt und das geht, solange man nicht mehr verdient als 360 Euro. Und da ich Hausfrau bin, gilt das Unternehmen als Hauptberuf. Ob man das haupt- oder nebenberuflich macht, muss man bei der Anmeldung des Gewerbes schon angeben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante, dann stimmt aber irgendwas nicht, denn wenn du dein Gewerbe als Hauptberuf angegeben hast und somit Vollzeitunternehmer bist, dann steht dir die Familienversicherung gar nicht zu. Nachlesen kannst du das hier.

Denn da sind eindeutig grenzen beim Verdienst und der Arbeitszeit gegeben. Wenn man sich selbständig macht, sollte man das eben nicht nur mal für diesen einen Job machen, sondern auch die Nebenaspekte, wie eben Versicherungspflicht mit bedenken. Ansonsten kann der Schuss rein finanziell ganz schön nach hinten losgehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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