Welche Therapie bekommen straffällig gewordene Jugendliche?

vom 29.05.2011, 00:20 Uhr

Ich soll einen Text über Jugendliche und deren krimineller Handlungen schreiben, die sie schließlich in die JVA brachten. Jedoch habe ich überhaupt keine Erfahrungen mit der Kriminalität und bin auch noch nie straffällig geworden. Ich habe gelesen, dass ein erstmalig straffällig gewordener Jugendlicher nicht in das Vorstrafenregister eingetragen wird. Doch wie oft muss derjenige denn dann aufgefallen sein, dass er eingetragen wird und somit auch die Tat mit Jugendarrest geahndet wird?

Sicherlich kommt es auch auf die Schwere der Tat an und ob es nur Sachbeschädigung oder auch Körperverletzung war. Ich habe von der ganzen Sache überhaupt keine Ahnung und weiß auch nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle Informationen dazu finden könnte. Die andere Frage wäre, was unternimmt die JVA, nachdem der Jugendliche seinen Arrest verbüßt hat, um ihn zum Beispiel wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Bekommen sie immer automatisch einen Sozialarbeiter oder Streetworker, der ihnen hilft den rechten Weg zu finden? Welche Maßnahmen kann dieser ergreifen oder anordnen?

» Burningeagle » Beiträge: 76 » Talkpoints: 7,12 »



Ich bin der Meinung, dass man das nicht kategorisieren oder festlegen kann. Wie du bereits richtig erkannt hast: Es kommt auf die Umstände an und garantiert auch daran, ob die jugendlichen Straftäter schon vorbestraft sind oder ähnliches. Wenn sie schon vorbestraft sind, dann ist es sicherlich so, dass sie ehr eine Therapie bekommen als jemand, der vielleicht das erste Mal auffällig geworden ist und vorher nie was verbrochen hat.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich verstehe ja, dass bei einer gleichen Art der kriminellen Handlung nicht immer gleiche Strafe verhängt werden kann. Trotzdem würde mich brennend interessieren, welche Maßnahmen es denn allgemein gibt. Ich weiß derzeit schon von einem Freiheitsarrest, bei dem der Jugendliche etwa 2 Stunden festgehalten wird, von einem Übergangsarrest (maximal 48 Stunden) und dem Dauerarrest von etwa 4 Wochen. Doch wo wird die Strafe verbüßt? Außerdem was hat es mit dem geforderten Warnschuss-Arrest auf sich und welchem Zeitraum umfasst dieser?

Die andere Frage wäre, welche Maßnahmen kann ein Jugendrichter zur Disziplinierung des Jugendlichen anordnen? Wie gesagt, ich war bisher noch nie in dieser Situation. Ich brauche aber die Informationen für einen Aufsatz über Jugendliche, die Quellen deren krimineller Handlungen und die Maßnahmen der Justiz, um den Jugendlichen in die Gesellschaft zurück zu gliedern. Was aber wird für die Opfer getan? Gibt es dort auch staatlich geförderte Einrichtungen, die sich um deren physische und psychische Wunden kümmern?

» Burningeagle » Beiträge: 76 » Talkpoints: 7,12 »



Ich kann Dir das jetzt nur vom Aspekt "Sucht" her schildern, aber das ist doch immerhin schonmal ein Anfang. Bei uns ist es so, dass viele Jugendliche eine Auflage vom Gericht haben, die besagt "Therapie statt Strafe". So müssen sie zum Beispiel eine Suchtentwöhnungsbehandlung machen und verbüßen in dieser Zeit dann keine Strafe - sie bekommen als die Therapiezeit auf ihren Arrest angerechnet. Endet die Maßnahme irregulär, das heißt durch einen Abbruch der Therapie, oder eine disziplinarische Entlassung (zum Beispiel bei ein bis mehreren Rückfällen - je nach Schwere eben), dann werden sie zurück in's Gefängnis geschickt wo sie den Rest ihrer Strafe absitzen müssen.

Beenden sie die Maßnahme hingegen regulär, so werden sie oft noch von einweisenden Suchtberatungsstellen (oftmals sind das Betreuer aus der JVA, oft aber auch von außerhalb - läuft aber immer über die Beratungsstelle) betreut. Ist aber immer auch abhängig davon, wie kooperativ der jeweilige Jugendliche ist. Therapie statt Strafe (übrigens auch zu finden unter § 35) kommt hauptsächlich denen "zugute", die unter dem Einfluss von Suchtmitteln eine Straftat begangen haben.

Was die Betreuung nach der JVA angeht: Ich vermute mal, das viele Jugendliche hinterher garnicht betreut werden - wieso sollte die JVA selbst auch daran interessiert sein, den straffälligen Jugendlichen zu integrieren? Wenn, dann läuft das aber wahrscheinlich am ehesten über Sozialhelfer, bzw. Bewährungshelfer - dazu müssen die Jugendlichen aber in der Regel mit einer Bewährungsauflage aus der JVA entlassen werden.

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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